Hallo, 2017 habe ich mich bei Unity Media angemeldet, jedoch funktionierte der Anschluss nicht.
Nach einem Schreiben an diese, zwecks Reparatur kam keine Rückantwort worauf Ich nach 14 Tagen den Vertrag gekündigt habe.
Diese wurde auch nicht beachtet worauf Ich in einem 3 Schreiben (Einschreiben) mitgeteilt habe das Ich von dem Vertrag zurückgetreten bin, wenn ich Ihn doch nicht nutzen kann.
Zuerst wurde mir unterstellt Ich hätte die Hardware nicht zurückgeschickt, und deshalb wäre eine Kündigung nicht möglich.
Unitymedia hat letzlich alles an Intrum Inkasso übertragen, die nicht verstehen das Ich den Vertrag gekündigt habe. Mehrmals wurde mir schon angedroht ein Mahnverfahren einzuleiten, worauf Ich bestanden habe das Sie dies tun, und wir dann vor Gericht die Sache klären.
Desweiteren habe ich darum gebeten nicht mehr kontaktiert zu werden außer durch das Gericht.
Dies wird einfach ignoriert.
Im folgenden steht im Brief: Sehr geehrter ...... zur Sicherung unserer Ansprüche prüfen wir wie mit vorhergehenden Schreiben angekündigt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Um dies zu vermeiden rufen Sie uns dringend unter der kostenlosen Rufnummer 0800/3009955 zurück .
Vorab wurde mit einem Rechtsanwalt gedroht worauf Ich denen zu verstehen gegeben habe das Sie dies machen sollen, Ich würde dann einen Rechtsanwalt mit meinen Rechten beauftragen. Das sind inzwischen 1 2/2 Jahre.
Kann Ich Ihnen verbieten mich zu kontaktieren?
-- Editiert von zihrehz.ioeluzt am 06.11.2018 12:19
Inkasso Intrum droht mit Mahnverfahren
6. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2018 | 12:18
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 10x hilfreich)
Inkasso Intrum droht mit Mahnverfahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. November 2018 | 12:39
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)
Zitat:Zuerst wurde mir unterstellt Ich hätte die Hardware nicht zurückgeschickt, und deshalb wäre eine Kündigung nicht möglich.
Das ist kausaler Unsinn. Denn die Kündigung ist eine einstige Willensbekundung und erst mal für sich vollkommen unabhängig von etwaigem Hardware-Rückversand.
Zitat:Kann Ich Ihnen verbieten mich zu kontaktieren?
Nicht direkt.
Aber du kannst ggf. gegen das Inkasso vorgehen mittels negativer Feststellungsklage. Der AK Inkassowatch hat mit diesem Vorgehen sehr positive Erfahrungen gemacht. Sprich: Wenn du es willst, kannst du es selbst vor Gericht tragen. Kannst dich ja ggf. via PM bei mir melden, dann stelle ich den Kontakt her.
#2
Antwort vom 6. November 2018 | 12:57
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 10x hilfreich)
Danke!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.596
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten