Hallo,
Ich habe am 14.06. Post von KSP Rechtsanwälten bekommen mit einer Forderung
in Höhe von 105,73 Euro die sich aus folgenden Punkten zusammen setzt.
Hauptforderung: 32,41
Zinsen: 0,12
Kaufmännische Mahnkosten: 3,00
Anwaltsgebühr: 58,50
Auslagenpauschale: 11,70
Die Hauptforderung ist soweit unstrittig, mein Konto war 2 Monate im Minus, habe dieses aber inzwischen am 25.6 ausgeglichen.
Meine Frage ist jetzt ob ich um die restlichen Kosten rumkomme.
Zum einen ist KSP ja eine Rechtsanwaltskanzlei, kein reines Inkassounternehmen und die Gebühren sind somit durchsetzungsfähig, auf der anderen Seite hab ich hier schon öfters gelesen das KSP hinsichtlich Paypal keine Klage erhebt.
Wollte jetzt folgenden Brief an KSP faxen, ist der soweit in Ordnung oder hat noch jemand Ideen oder Verbesserungsvorschläge. ?
mfg
Marc Schröder
---------------------------------------------------------------------------------------
[b]Sehr geehrtes Inkasso Team
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden.
Es ist zwar richtig, das ich mit meinem Paypal Konto im Minus war, jedoch hab ich keinerlei Mahnungen seiten Paypal erhalten und befand mich deshalb nicht in Verzug.
Weiterhin wurde das Konto inzwischen ausgeglichen, somit ist die Sache aus meiner Sicht erledigt.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich wiedersprechen und notfalls vor Gericht gehen.
Da ich ALG2 Empfänger bin, habe ich auch kein Einkommen oder Vermögen welches pfändbär wäre, bei mir ist nichts zu holen.
Auf weitere Briefe ihrerseits werde icht nicht reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schröder[/b]
Inkasso KSP +Paypal
1. Juli 2018
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Frage vom 1. Juli 2018 | 19:21
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso KSP +Paypal
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#1
Antwort vom 1. Juli 2018 | 21:28
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Zum einen ist KSP ja eine Rechtsanwaltskanzlei, kein reines Inkassounternehmen und die Gebühren sind somit durchsetzungsfähig
Das ist im Prinzip ein Irrglaube. Die Unterscheidung Inkasso/Anwalt macht die Kosten nicht weniger oder mehr erstattungsfähig.
Kann man ansonsten natürlich so lossenden.
#2
Antwort vom 4. Juli 2019 | 13:17
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
Wollte nur kurz nachreichen, wie es damals ausgegangen ist.
Habe nach dem Schreiben nie wieder etwas von KSP gehört, bin also um die ganzen Inkasso Kosten rum gekommen.
Danke und Grüße
M. Schröder
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#3
Antwort vom 4. Juli 2019 | 14:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung.
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