Inkasso KSP BillPay

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lara2100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso KSP BillPay

Hallo, bei mir könnte BillPay 2 Beträge (18, und 13,€) nicht abbuchen. Ich war im Ausland und konnte nicht mein Konto auffühlen.
Habe dann BillPay angerufen und nach IBAN gefragt, da ich den auf der Internetseite von BillPay nicht finden könnte. Mir wurde gesagt, ich bekomme ein Email. Am nächsten Tag musste ich wieder BillPay anschreiben, da ich von denen nichts bekam. In der Antwort stand, dass ich alles bezahlt habe und nichts mehr schulde. Ich schrieb wieder und fragte warum dann stehen noch in meinem BillPay Konto 2 Beträge als "nicht bezahlt"? Und wieder fragte nach den IBAN. Ich bekam gleiche Antwort auch auf meinen dritten Mail. Gestern habe ich aber einen Mail von KSP Inkasso bekommen, wo steht, dass ich außer 20,€ ( für 2 Bestellungen) noch Anwaltskosten und weiteres zahlen muss. Insgesamt über 137,€.
Darauf hin habe ich BillPay angerufen und gefragt,warum die mir Ihre IBAN nicht geben wollten, so dass ich jetzt die Probleme mit Inkasso habe. Mir wurde geantwortet, dass ich sollte in dem Mail meine Buchungsnummer eingeben und in meinem Mail stand im Betref meine alte Buchungsnummer ( ich habe ein altes Rechnung Mail weitergeleitet weil ich keine Mahnung bekommen habe und wusste nicht die neue Buchungsnummer). Ich wurde in den Mails auch nicht gefragt um welche BN es geht, es wurde nur mir gesagt, dass ich nichts schulde.
Ich habe heute sofort die 52,€ (Beträge plus Gebühren) an KSP überweisen und ein Mail gesendet, wo ich alles beschrieben habe. Die Fotos von meine Mails zu BillPay habe ich auch zugefügt.
Jetzt ist die Frage, werden KSP von mir Anwaltskosten verlangen und was soll ich dann machen?
Ich freue mich auf eure Hilfe.

Die Forderung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

aktuelle Hauptforderung EUR 31,00
Rücklastschriftkosten EUR 21,20
Summe Verzugzinsen EUR 0,19
Kaufmännische Mahnkosten EUR 15,00
Anwaltsgebühr* in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
Gesamtforderung
EUR
137,59

Lara

-- Editier von Lara2100 am 02.03.2017 15:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist die Frage, werden KSP von mir Anwaltskosten verlangen und was soll ich dann machen?

Vielleicht, vielleicht nicht.
Ich würde KSP nicht mehr antworten.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, würde ich den ignorieren.

Warum? Ganz einfach: Du hast alles getan, um das zu bezahlen. Und sie haben dein Angebot verweigert. Im BGB steht, dass bei Annahmeverweigerung des Gläubigers die weiteren Gebühren nicht dein Problem sind. KSP muss sich das Geld von dem Gläubiger holen, nicht von dir.

Zitat:
Rücklastschriftkosten EUR 21,20
Kaufmännische Mahnkosten EUR 15,00

Das ist übrigens in meinen Augen absurd und viel zu viel. Rücklastschrift maximal 2 mal 5€ = 10€.
Mahnkosten 0,00€, denn eMail-Mahnungen verursachen keine messbaren Kosten.
Du hast also sowieso wohl 25€ zu viel bezahlt. Dein Glück: Die Anwalts-Gebühr für ein Schreiben einfacher Art ist bei dir 18€. Also selbst mit dieser Gebühr hast du längst genug bezahlt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lara2100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
BillPay behauptet, dass die nach der Telefonat ein Mail mit der IBAN an mich gesendet haben. Und Ihre System hat es als "gesendet" gemerkt. Allerdings habe ich es nicht bekommen. Und auf meine Mails haben die dann geantwortet, aber wie gesagt keine IBAN mitgeteilt.
Meine Freunde meinen, ich soll ein Fax oder Brief an der Inkasso senden. ... Ich weise Ihre Vorderung zurück..... Sie dürfen meine Daten nicht weiter geben.....
Und was passiert, wenn ich nicht antworte? Kommen dann auf mich noch mehr Anwaltskosten von KSP oder werden die dann vor Gericht gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Kommen dann auf mich noch mehr Anwaltskosten von KSP

Ne, die können nicht mehr verlangen. Es sei denn sie gehen vor Gericht und würden gewinnen.

Zitat:
oder werden die dann vor Gericht gehen?

Nicht unmöglich, aber extrem unwahrscheinlich.

Wenn du was schreiben willst, würde ich folgendes vorschlagen:
"Werte Kanzlei. ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe mich mehrfach vor ihrer Einschaltung um eine Klärung bemüht, aber ihre Mandantin hat sich geweigert, mir ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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