Inkasso - Kontoauszug

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)
Inkasso - Kontoauszug

Hallo,

ich habe bewusst für 9,99€ einen Telefondienst in Anspruch genommen. Leider habe ich die Telefonrechnung etwas spät nach Mahnung der Telekom bezahlt.
Kurz darauf kam ein Schreiben der Betreiberfirma der 0900'er Nummer das ein offener Betrag von 9,99 + Mahnauslagen von 5€ pauschal (ja ich weiss das geht nicht aber ok, war mein Fehler) zu begleichen sind.
Damit habe ich mir ca. 3 Wochen Zeit gelassen. Kurz darauf kommt ein Inkassoschreiben das ich 59 Euro zahlen sollte. Ich habe nicht reagiert und es weggeworfen. Heute kommt ein Brief mit der Mitteilung das man UNBEDINGT DRINGLICHTS zurückrufen soll (ja, so geschrieben - müssen arme *******e sein wenn 15 Euro soooo dringlich sind).
Ein Anruf und ich habe mitgeteilt das die beglichen ist und ihren Auftraggeber fragen sollen. Nun wird behauptet ICH solle denen meine Kontoauszüge schicken (ich könnte es belegen) was ich in einer späteren email an die Firma aber ablehne da ich der Ansicht bin das diese Firma meine Auszüge nichts angeht und der Auftraggeber auch sein Geld hat (ich kann ja wieder die Nummer wählen was ich auch schon getan habe - geht um Onlinespiel dort) -vorher war die Nummer gesperrt mit einer witzigen Ansage "Weil Sie die Rechnung nicht gezahlt haben".

Muss ich einem wildfremden Inkasso meine Kontoauszüge offenlegen? Ich will das nicht weil ich nicht will das die meine Daten bekommen - ich vertraue KEINEM.
EIn Anruf beim Auftraggeber und er kann den Geldeingang bestätigen - mir hat er ihn doch auch bestätigt durch die Wiederfreischaltung der Nummer.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wenn das Inkassounternehmen eine ordentliche Bevollmächtigung versichert hat, so können Sie schon davon ausgehen, daß Ihr Vertragspartner dieses auch beauftragt hat. Sie können dies´ sicher auch bei ihm erfragen.
Da Sie jedoch Zahlungen gegenüber Ihrem Vertragspartner verweigert haben, hat er kaum eine andere Möglichkeit gesehen, um an sein Geld zu kommen.

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#2
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

Da Sie jedoch Zahlungen gegenüber Ihrem Vertragspartner verweigert haben
-
Habe ich doch gar nicht. Ist doch längst bezahlt gewesen und eine Vollmacht habe ich nie gesehen. Wie oben beschrieben hat der Vertragspartner auch sein Geld erhalten sonst würde ich ja wohl immernoch die witzige Ansage hören: "Ihr Anschluss ist gesperrt weil Sie...." Aber es geht ja wieder und habe es auch bereits 2x wieder genutzt.
Ich schicke nicht einfach 08/15-Leuten Kontoauszüge von mir von denen ich rein gar nichts weiss.


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-- Editiert am 16.11.2009 20:06

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#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Also wenn ich extrem gut gelaunt wäre ( was ich bei der Art Post bestimmt selten bin) "könnte" ich als Nachweis eine Kopie der Überweisung schicken.
Aber meine Kontoauszüge an ein Inkassounternehmen ??

lg actrostom

PS: wobei ich bei dem hier geschilderten Fall eh gar nicht´s schicken würde !



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Man schickt keine Kontoauszugskopien an Inkassofirmen
Ich würde die Forderung gegenüber dem Inkassoladen vollumfänglich zurückweisen und den Klageweg anheimstellen
Kontaktaufnahme per telefon sowie Speicherung meiner Daten gem BDSG untersagen
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen ein bzw wird ausgebucht

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Hmmm - wie immer gibt es 2 Seiten einer Medallie!?

Ich zitiere mal kurz:

quote:
sonst würde ich ja wohl immernoch die witzige Ansage hören: "Ihr Anschluss ist gesperrt weil Sie...." Aber es geht ja wieder und habe es auch bereits 2x wieder genutzt.

Der Anschluss war also gesperrt.
Einen Anschluss sperrt kein Anbieter mal eben so - nicht auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt ... :)
quote:
Kurz darauf kam ein Schreiben der Betreiberfirma der 0900'er Nummer das ein offener Betrag von 9,99 + Mahnauslagen von 5€ pauschal (ja ich weiss das geht nicht aber ok, war mein Fehler) zu begleichen sind.
Damit habe ich mir ca. 3 Wochen Zeit gelassen. Kurz darauf kommt ein Inkassoschreiben das ich 59 Euro zahlen sollte. Ich habe nicht reagiert und es weggeworfen.

Ich denke, dass in dem Mahnschreiben eine Frist gesetzt war (nein - ich bin mir sicher!) und dass Sie diese fruchtlos haben verstreichen lasssen. Hier beginnt der Automatismus, der die Kosten produziert. Denn der Gläubiger übergibt nach fruchtlosem Ablauf des Ultimatums, meist plus einer kleinen Sicherheit von 4 Tagen, die Forderung automatisch an ein IKU.
Und dadurch entstehen nun mal Kosten. Man kann das doof finden, aber der Provider findet es wahrscheinlich auch doof, seinem Geld hinterher zu rennen!? :)
Sie können jetzt, wenn Sie Spaß daran haben, so verfahren, wie oben beschrieben. Das wird dann weitere Kosten verursachen.
Für das IKU ist der Fall eigentlich ziemlich klar - es gibt eine Übergabe und der steht die Behauptung entgegen, dass es die Forderung gar nicht (mehr) gibt. Das kann aber jeder behaupten! Deshalb die Forderung eines Belegs.
Das ist völlig legitim und keine Einziehungsermächtigung. Mit Ihrer Kontonummer gehen Sie an jedem Kassenterminal , bei Ihrer Tankstelle oder im Handel wesentlich unachtsamer um, als hier - oder haben Sie schon einmal die Rückseite (AGB) des Vertrags gelesen, den Sie an der Kasse mit Ihrer Unterschrift auf dem Kassenzettel bestätigen!? :)


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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

WOW,
was ein Text.
Sicher gebe ich meine Kontodaten in den oben genannten Fällen frei, aber doch nur in Verbindung mit einer einmaligen Einziehungsermächtigung.
Da ist etwas völlig anderes, als einem IKB die Daten zu überlassen. Alleine schon deshalb, weil ich bei der Abgabe der KArte erkläre, dass man den Betrag abbuchen darf.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In @anephans Körper schlägt das Herz eines verhinderten Inkassomandataren

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ja klar, Frau thehellion, wie immer sehr hilfreiche Kommentare ... :)
Und auch Jonathon - wer sich mit Inhalten nur oberflächlich befasst, macht irgendwann Fehler.
Mir geht es lediglich um die Sache:
Es ist dem IKU schlicht egal, von welchem Konto das Geld kam - es geht um den Beleg! Der Verzug lag auch nicht beim IKU, der Verzug war durch den Schuldner verursacht!?
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier bei vielen Schuldnern überhaupt kein Schuldbewusstsein besteht!?
Wer hat denn die Übergabe an das IKU zu verantworten!?
Und was den Vergleich mit dem Zahlungsmittel angeht, lieber Jonathon, da haben Sie Recht! Das ist nicht das Gleiche! War auch gar nicht so gemeint - vielmehr, aber das steht oben eigentlich schon, hatte ich lediglich darauf hingewiesen, dass Betroffene an anderer Stelle sehr viel unachtsamer mit ihren Daten umgehen. Mir erschließt sich nicht die (falsche) Zrückhaltung, die nur weitere Kosten verursacht. :)

-- Editiert am 17.11.2009 13:48

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ach - was ich noch vergaß:
Nach neuester Rechtssprechung (siehe dazu das neue BDSG) ist nun auch festgelegt, ab wann ein Betroffener bei einer Auskunftei eingemeldet werden kann. Und das ist sehr viel früher, als das bisher der Fall war! Und einen Widerspruch dagegen kann man zwar formulieren - nur bringts nix, weill das BDSG die Einmeldung rechtmäßig erkärt ... :)

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#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Auch ich stehe momentan auf Kriegsfuss mit einem Inkasso .
Dabei ist mein Rechtsempfinden eigentlich in Ordung !
In konkretem Fall konnte ich die Forderung leider Mangels Money nicht zahlen und hatte sie vor mir her geschoben ( nicht weggelegt) !
Der korekte Weg wäre nach dem Mahnweg einen Mahnbescheid zu erwirken !
Aber ein Inkassounternehmen einzuschalten das aus 90€ "mal eben" 180€ machen will ist wohl der falsche Weg ! § 254 BGB ?

Ein Anwalt käme da vorgerichtlich gerade auf 37,50€ max

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

quote:

Und was den Vergleich mit dem Zahlungsmittel angeht, lieber Jonathon, da haben Sie Recht! Das ist nicht das Gleiche! War auch gar nicht so gemeint - vielmehr, aber das steht oben eigentlich schon, hatte ich lediglich darauf hingewiesen, dass Betroffene an anderer Stelle sehr viel unachtsamer mit ihren Daten umgehen. Mir erschließt sich nicht die (falsche) Zrückhaltung, die nur weitere Kosten verursacht.


@anephan
Vorsicht, denn dass ist nicht das was ich sagte: Ich rate nur ekeinem seine Kontodaten offenzulegen, denn gerade IKB`s sind oftmals nicht für Ihre seriöse Art bekannt. Ein Beleg der Überweisung reicht vollkommen aus.
Und außerdem: man muss und sollte sich nicht selber belasten. Wenn das IKb was will, dann soll es das doch auch belegen, und das passiert oftmals nicht.

Vielleicht mal zur Kalrstellung: Ich halte nichts davon, wenn jemand seine Rechnungen nicht bezahlt, aber von dubiosen IKB`s halte ich noch weniger.
Wenn ich offene Forderungen habe, dann habe ich die 10 min. um ein Mahnschreiben zu erstellen und dass zu verschicken und wenn das nichts nützt, dann macht der Rest eben unsere Anwaltskanzlei.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch ich stehe momentan auf Kriegsfuss mit einem Inkasso .
Dabei ist mein Rechtsempfinden eigentlich in Ordung !
In konkretem Fall konnte ich die Forderung leider Mangels Money nicht zahlen und hatte sie vor mir her geschoben ( nicht weggelegt) !
Der korekte Weg wäre nach dem Mahnweg einen Mahnbescheid zu erwirken !
Aber ein Inkassounternehmen einzuschalten das aus 90€ "mal eben" 180€ machen will ist wohl der falsche Weg ! § 254 BGB ?

Ein Anwalt käme da vorgerichtlich gerade auf 37,50€ max
<hr size=1 noshade>


Ok - aber die RA Gebühren werden im Verzugsfall bei Nichtzahlung - im Gegensatz zu Inkassogebühren - eingeklagt
Das Inkasso mit seinen Wunschgebühren lässt sich ja bekanntermasen ausbremsen. So gesehen ist mir ein IB irgendwie doch lieber

lg

-- Editiert am 17.11.2009 22:09

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#13
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

Hmmmm.... habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

Telefonrechnung wurde ordnungsgemäß nach Mahnung sofort beglichen. Was ich in DIESEM Moment nicht wusste ist, dass Mehrwertdienste (das sind die 0900'er Nummern) NICHT mit angemahnt werden und beim Bezahlen der Rechnung wusste ich das nich.
Es kam eine Mahnung der Betreiberfirma und die wurde ca. 3 Wochen später beglichen - DANACH (DANACH DANACH DANACH) kam ein Inkassoschreiben auf das ich nicht reagiert habe weil die Rechnung da längst beglichen war.
Die Bandansage kam nicht vom Telekommunikationsanbieter (der sowieso nicht sofort sperren darf - im Festnetz) sondern von der Betreiberfirma als ich den Dienst wieder nutzen wollte.

Jetzt verstanden????


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#14
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich kenne mich schon mit Zahlungsfristen aus - ich bin Kaufmann.
Ich weiss eben nicht ob einfach mal so ein IKU (gut die Abk.;) ) mal einfach so meine Kontodaten verlangen darf.

Ich habe weder Vollmachten sonst noch irgendwas gesehen.
Es waren 14,99 € aufgeführt plus viele weitere kleinere und etwas größere Posten, Briefauslagen, Kontoführungsgebühren (glaube unzulässig), IKU-Kosten, so dass ein Betrag von kanpp 60€ ca. eine Woche NACH meiner Bezahlung gefordert wurde.

Mahnen muss übrigens keine Firma. Man kann seine Forderungen auch gleich per gerichtlichen Mahnbescheid nach 30 Tage Zahlungsverzug anmelden. Keine Firma ist zur Mahnung verpflichtet - man macht es jedoch weil man nicht sofort den Kunden verlieren möchte - denn das würde man, wenn man gleich mit Kanonen ankommen würde.

Wie gesagt es war ja ein Versehen und ich habe nicht gewusst, das die Telekom bei einer Mahnung andere Dienste nicht mit aufführt (von der Telekom bekomme ich nicht so oft eine Mahnung und kannte mich daher nicht aus).
Ausserdem habe ich die Dienstleistung in Anspruch genommen und habe sie auch gerne bezahlt - habe ja immer einen Gegenwert mit dem ich zufrieden bin.

Aber wie gesagt warum soll ich denen Kontoauszüge schicken. Ich weiss rein gar nichts über die Firma und theoretisch könnten auch Betrüger am Werk sein was ich denen auch in freundlichen Worten mitgeteilt habe.
Ich habe gestern geschrieben das ich:

Keine Kontoauszüge schicken werde da mir Ihre Firma nicht bekannt ist, ich keine Vollmachten über Ihren Auftraggeber vorliegen habe, die Rechnung ca. ein Woche VOR eintreffen der IKU-Forderung beglichen wurde und mir der Brief daher schleierhaft vorkam und daher gleich entsorgt habe.
Dafür bitte ich um Verständnis denn, wie der Volksmund sagt: "Da könnte ka jeder kommen"
Von einer weiteren Kontaktaufnahme bitte ich Abstand zu nehmen und verweise auf den Rechtsweg.

mfg


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