Inkasso Mahnbescheid

21. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Mahnbescheid

Hallo,
Zu einem Inkassoschreiben vom 23.01.2026 möchte ich folgendes fragen:
Das Inkassoschreiben Bzgl Mahnbescheid ist zu letzt im Jan2026 angemahnt worden. Die Höhe war 299Euo. Danach kam keine Mahnung mehr.
Im Juli 2026 habe ich angerifen, ich habe die Auskunft bekommen, dass nun der Rechnungsbetrag mit allen weiteren Mahngebühren bei ca 720, Euro liegt.
Schruftlich habe ich das aber nicht bekommen.
Was ist für mich jetzt der rechtmässige gültige Betrag den ich zu bezahlen have?
Die 299, Euro vom Januar???




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Das Inkassoschreiben Bzgl Mahnbescheid ist zu letzt im Jan2026 angemahnt worden.
Es liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130528 Beiträge, 41541x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Im Juli 2026 habe ich angerifen

Mit Inkassos telefoniert man nicht.



Zitat (von Mettelie):
ch habe die Auskunft bekommen, dass nun der Rechnungsbetrag mit allen weiteren Mahngebühren bei ca 720, Euro liegt.

Das nenne ich mal eine erdenkliche Steigerung.



Zitat (von Mettelie):
Schruftlich habe ich das aber nicht bekommen

Wäre die Forderung seriös, hätte das Inkasso wohl keine Probleme da was mit Beweiskraft zu senden,



Zitat (von Mettelie):
Was ist für mich jetzt der rechtmässige gültige Betrag den ich zu bezahlen have?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Von wann ist die Forderung?
Wie setzen sich die 299 EUR zusammen?
Gab es schon einen Mahnbescheid?
Gab es schon einen Vollstreckungsbescheid?
Über welche Summe ging der Vollstreckungsbescheid?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die 1. Manung Zwangsvollstreckung ist vom Inkasso Sirius für die Telekom.
03.02.2026 wurden im letzten Vollstreckungsbescheid 2189,22 festgesetzt.
Danach wurde nicht mehr gemahnt.
Telefonisch habe ich am 29.06.2026 den neuen Betrag von 2238,42 mitgeteilt bekommen.
- Mir wurde dazu privat empfoheln, mit der Inkassofirma zu tel. um den Betrag auf Kulanz zu reduzieren.

Die 2. Mahnung war vom Rundfunksender ARD/ZDF 15.01.2026 198,98 Euro.
Das habe ich überwiesen. Es wurde seit Jan 2026 nicht mehr genmahnt. Gestern habe ich dort angerufen und es waren noch 206,17 Euro offen inkl.Pfändungsgebühren 22,-) Schriftlich nix erhalten. In Panik habe ich die 206,17 überwiesen, da es eben schon in der Zwangsvollstreckung ist.

Die 3:Mahnung ist vom 23.01.2026 von einer privaten Anwaltskanzlei. Mahnbetrag 299.90 Euro (inkl Zwangsvollsteckungsgebühr/Pfändungsgebühren mit 22 Euro usw) Ich habe vor 2 Wochen dort angerufen, und mir wurde gesagt nun am 15.07.2026 wäre die Mahnsumme bei 799,- Euro. Sie würde es meinem Bekannten schriuftlich zuseneden. Das finde ich total unseriös. Bis jetzt kam nichts weiteres schriftliches dazu!!!
- Ich würde aber gerne in diesem Fall die 299,- Euro überweisen, dass nix schlimmeres erstmal passiert.

Parallel hat meine Bekannter, für den ich kämpfe und alles klären muss ein Pfändungskonto. Die Pfändungsliste habe ich. Dieses Konto wurde gestern von der Bank mit ca 2000 Euro ausgeglichen.

Riverty habe ich ich auch schon überwiesen. Da waren es ca 100 Euro (insgesamt 507,-)mehr, als im Jan 398,-gemahnt!

Müssten die 3 oberen Firmen eigendlich nicht auch auf der Bankpfänudngliste aufgeführt sein??
Diese kann ich nicht finden, möchte nicht doppelt bezahlen!

Fällt jemandem dazu noch etwas ein?
Profi wäre ein Anwalt das kostet wieder...
Bei der Schuldnerberatung ware ich, die sagen ich solle mit den Inkassofirmen mich in Verbindung setzen


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#5
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum darf man eine Inkassofirma nicht anrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130528 Beiträge, 41541x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Warum darf man eine Inkassofirma nicht anrufen?

Man darf sie schon anrufen. Aber juristisch Ahnungslose reden sich da schnell mal um Kopf und Kragen.
Und gesprochenes ist nicht beweisbar wenn man alleine telefoniert.



Zitat (von Mettelie):
Da waren es ca 100 Euro (insgesamt 507,-)mehr, als im Jan 398,-gemahnt!

Eine Steigerung um 100 EUR in nur 5 Monaten lassen starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit auflommen.



Zitat (von Mettelie):
Müssten die 3 oberen Firmen eigendlich nicht auch auf der Bankpfänudngliste aufgeführt sein??

Nein , nicht unbedingt. Eventuell sind deren Forderungen rechtlich nicht wirklich haltbar? Eventuell hat es auch andere Ursachen.



Zitat (von Mettelie):
Mir wurde dazu privat empfoheln, mit der Inkassofirma zu tel. um den Betrag auf Kulanz zu reduzieren.

Ich fürchte derjenige hat überhaupt keine Ahnung von Inkassos und deren Methoden.



Zitat (von Mettelie):
Profi wäre ein Anwalt das kostet wieder...

Oder ein Jurist mit Kenntnissen von dem Bereich Inkasso. Und ja, professionelle Leistung kostet - aber Unwissen kann noch mehr kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Sie würde es meinem Bekannten schriuftlich zuseneden. Das finde ich total unseriös.

Was schriftlich zusenden ist absolut serös.
Muss nicht sein das das was da drinsteht seriös ist.


Zitat (von Mettelie):
Riverty habe ich ich auch schon überwiesen. Da waren es ca 100 Euro (insgesamt 507,-)mehr, als im Jan 398,-gemahnt!

Bist das perfekte Opfer für die Abzocker von Inkasso.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Bist das perfekte Opfer für die Abzocker von Inkasso.

Na ja, eigentlich der Freund bzw. die Mama.

Am Anwalt sparen und das Doppelte an Inkasso zahlen ist natürlich die "wirtschaftlichste" LÖSUNG ;)

Braucht man solche "Freunde"?

P.S.: Wie war das von @ex Inkassomitarbeiter?
Höre auf "zu helfen". Du kostest mehr als ein Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Also die 1. Manung Zwangsvollstreckung ist vom Inkasso Sirius für die Telekom.
03.02.2026 wurden im letzten Vollstreckungsbescheid 2189,22 festgesetzt.
Danach wurde nicht mehr gemahnt.
Telefonisch habe ich am 29.06.2026 den neuen Betrag von 2238,42 mitgeteilt bekommen.
Wahrscheinlich Zinsen seit VB ... also nachvollziehbare Summe.

Zitat (von Mettelie):
Die 2. Mahnung war vom Rundfunksender ARD/ZDF 15.01.2026 198,98 Euro.
Das habe ich überwiesen. Es wurde seit Jan 2026 nicht mehr genmahnt. Gestern habe ich dort angerufen und es waren noch 206,17 Euro offen inkl.Pfändungsgebühren 22,-) Schriftlich nix erhalten. In Panik habe ich die 206,17 überwiesen, da es eben schon in der Zwangsvollstreckung ist.
Seit Jan können aber nicht 206,17 Euro dazu gekommen sein. Wahrscheinlich konnte die Zahlung im Januar nicht zugeordnet werden. Warum überweist man das einfach ohne Klarung?

Zitat (von Mettelie):
Die 3:Mahnung ist vom 23.01.2026 von einer privaten Anwaltskanzlei. Mahnbetrag 299.90 Euro (inkl Zwangsvollsteckungsgebühr/Pfändungsgebühren mit 22 Euro usw) Ich habe vor 2 Wochen dort angerufen, und mir wurde gesagt nun am 15.07.2026 wäre die Mahnsumme bei 799,- Euro.
Dann sollte man auf die schriftliche Forderungsaufstellung warten. Vielleicht sind ja mehrere Rechnungen offen.

Ansonsten kann man nur den anderen Usern hier zustimmen, dass Du mit der Sache überfordert bist und ohne Rechtskenntnisse wild agierst.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr habe alle Recht. Ich habe zu wenig bis keine Kenntnisse, habe nicht auf Euch gehört und bin überfordert.

2 Rechnungen habe ich nun überwiesen.
Und zusätzlich einen Betrag der mir mündlich mitgeteilr wurde, eben diese 206,17 Euro.
Ich bin nun nervlich zusätzlich am Ende.

Ich habe heute morgen, innerhaöb 24 Std die Überweisung online zurückgeholr.
Vermutlich ist es zu spät.

Wie komme ich wieder an mein Geld, ca 300 Euro, was ich zuviel gezahlt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2702 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Ich habe heute morgen, innerhaöb 24 Std die Überweisung online zurückgeholr.
Vermutlich ist es zu spät.

Überweisungen kann man nicht zurück holen.

Zitat (von Mettelie):
Wie komme ich wieder an mein Geld, ca 300 Euro, was ich zuviel gezahlt habe?

Wieso zu viel? Das IB forderte und es hat jemand gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wieso zu viel? Das IB forderte und es hat jemand gezahlt.

Du versuchst, das Kauderwelsch noch zu verstehen?
Ich glaube: vergebliche Liebesmüh

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vergebliche Mühe! Vielen Dank für die zynischen Antworten.
Das bringt mich auch nicht weiter.

Eine hilfreiche Antwort wäre gewesen:
- Du musst es einklagen
- Du hast keine Chance - auch nicht mit einem Anwalr - das Gekd zurückzubekommen

Manchmal stecken in Inkasdo/Pfändungsandrohungen Schicksale dahinter, womit die Verbrecher Geld machen.
Unter Druck/Blackouts macht man so einen ****** leider mit!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Eine hilfreiche Antwort wäre gewesen:
Das Geld ist weg!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2702 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Manchmal stecken in Inkasdo/Pfändungsandrohungen Schicksale dahinter, womit die Verbrecher Geld machen.

Wie kommst du auf die Idee andere als Verbrecher zu bezeichnen? Hast du Anzeige erstattet und ein Gericht hat die Gegenseite verurteilt wwgen eines Verbrechens?

Zitat (von Mettelie):
Unter Druck/Blackouts macht man so einen ****** leider mit!

Welcher Druck? Angeblich betrifft es dich doch gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130528 Beiträge, 41541x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Überweisungen kann man nicht zurück holen.

Unter bestimmten Umständen kann man Überweisungen "zurück holen". Aber die scheinen hier wohl nicht vor zu liegen.



Zitat (von Mettelie):
Eine hilfreiche Antwort wäre gewesen:
- Du musst es einklagen
- Du hast keine Chance - auch nicht mit einem Anwalr - das Gekd zurückzubekommen

Das wäre alles keine hilfreiche Antwort gewesen, denn es steht nicht einmal fest. ob da was zu viel gezahlt wurde.

Denn wenn ohne Vorausverfügung gezahlt wird, darf der Gläubiger die Summe nach belieben verteilen. Weshalb dann auch erst zweifelhafte / unberechtigte Forderungen bedient werden, denn mit vorbehaltloser Zahlung werden diese schlicht anerkannt. Diese Zahlung war dann nicht "zu viel" in juristischem Sinne.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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