Inkasso Mahnbescheid mediafinanz

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Thoof
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Mahnbescheid mediafinanz

Hallo ich habe heute meine Email gecheckt und folgendes entdeckt.
Ich habe am 27.07.2016 eine Zahlungserinnerung bekommen und am 01.08.2016 die Rechnung bezahlt.
Die Email vom Inkassobüro kam am 22.08.16 also 22 Tage nachdem ich die Rechnung schon bezahlt habe.
Mir ist jetzt nicht ganz klar was ich am besten tun soll wäre toll wenn hier jemand Rat weiß :)
Gruß


Sehr geehrter Herr Müller,

die Firma Webworks Germany e. K. hat uns am 29.07.2016 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt:

Vertrag über Dienstleistung vom 30.12.2014, Rechnung vom 30.06.2016

Unser Mandant teilte uns mit, dass Sie nach unserer Beauftragung eine Zahlung in Höhe von 54,00 EUR an ihn direkt vorgenommen haben. Zum Ausgleich der Gesamtforderung fehlt noch ein Restbetrag. Mit der bereits geleisteten Zahlung wurde der Bestand der Forderung von Ihnen anerkannt. Durch den Zahlungsverzug sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, die aufgelaufenen Verzugskosten noch auszugleichen.

Hiermit erhalten Sie eine aktuelle Auflistung des noch ausstehenden Betrages unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten Zahlung:

Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 54,00 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 0,82 EUR
Direktzahlung an unseren Mandanten: -54,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 54,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 10,80 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 22.08.2016): 65,62 EUR

Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie daher letztmalig auf, den ausstehenden Betrag binnen 5 Tagen zu begleichen. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Mehrkosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Überweisen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse den aufgeführten Betrag bis zum 27.08.2016 (Datum Geldeingang) unter Angabe des Aktenzeichens 406215626 auf das unten angegebene Konto.

Mit verbindlichem Gruß
Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid

Tesch mediafinanz GmbH

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Würde ich kurz und bündig zurückweisen. Forderung ist längst bezahlt, Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar. Würde mich auch nicht wundern wenn der Beauftragungstermin absichtlich rückdatiert wurde um die Gebühren zu rechtfertigen. Ist natürlich absoluter Unfug.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und was die geforderten mahnkosten angeht (um die geht es anscheinend): emails kosten weder Briefpapier noch Briefporto. gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH sind Bearbeitungsaufwände nicht ersetzbar und daher wird dieser Kostenpunkt zurückgewiesen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Auf die email würde ich überhaupt nicht reagieren sondern erst auf Normale post

Waren in den überwiesenen 54 bereits interne mahngebuehren enthalten?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

So wie fm89 und mepeisen. Einmalig (!) antworten und widersprechen, weil die Hauptforderung schon längst bezahlt ist.

Dabei darauf hinweisen, dass widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen (§ 18a BDSG ).

Und deutlich werden: Du wirst auf keinen Fall die Kosten zahlen, weil sie unberechtigt sind. Mahnbescheid kann man sich sparen, da Du sofort Widerspruch einlegen wirst. Du wirst auch keine weiteren E-Mails oder Briefe beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

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