Inkasso Mahnkosten

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tesserakt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso Mahnkosten

Hallo zusammen,

ich bekomme seit einiger Zeit Post von einem Inkasso-Laden. Es handelt sich um eine ursprüngliche (Haupt-)Forderung von 40 € + 2,50 € aus einem beendeten Vertragsverhältnis mit Unitymedia. In der Forderungsaufstellung wird als Forderungsgrund ohne nähere Beschreibung jeweils nur dieser Vertrag genannt. Die Nebenforderung beläuft sich in Summe auf ca. 60 €, darunter 2,50 € Auskunftskosten (Anmerkung: Ich bin nach Beendigung des Vertrages umgezogen, deswegen habe ich keine Mahnungen von Unitymedia erhalten).

Nach dem ersten Brief vom Inkasso, der an meine neue Adresse zuging, wurde mir gleich klar, dass es sich bei den 40 € Hauptforderung um mein nicht zurückgeschicktes Kabelmodem handeln muss. Dieses habe ich direkt an Unitymedia zurückgeschickt und die gesamte Forderung in einem Einschreiben an das Inkasso zurückgewiesen. Nach einigen Tagen kam Post vom Inkasso, dass eine Gutschrift von 40 € erfolgt ist.

Mittlerweile bekam ich Post von einem Anwalt, der im Auftrag des Inkasso-Ladens die übrige Summe einfordert (Nebenforderung wie gehabt und Hauptforderung von 2,50 € plus Zinsen). Bei der Restforderung handelt es sich wohl um Mahngebühren von Unitymedia. Jetzt denke ich mir, dass es wohl besser wäre, die 2,50 € plus Zinsen - zweckgebunden (HF) - zu überweisen. Allerdings habe ich die vom Anwalt gesetzte Frist bereits verstreichen lassen. Nun kommt mir der Gedanke, dass es zu spät sein könnte, jetzt noch zu zahlen: Was ist, wenn schon ein Mahnbescheid erstellt wurde und ich meine Zahlung erst jetzt veranlasse? Dann kann ich dem Mahnbescheid später nicht mehr vollumfänglich widersprechen, oder? Wie sieht es dann mit den Gebühren für den Bescheid bei einem Teilwiderspruch aus?

Wäre es außerdem sinnvoll, auch noch die Position "Auskunftskosten" (2,50 €) der Nebenforderung zu bezahlen?
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich gerne einfach die 2,50 + Zinsen (HF) + 2,50 (NF) an das Inkasso überweisen. Oder wäre mein Handeln dann angesichts der verstrichenen Zeit und der Gefahr eines bereits erstellten, noch nicht zugegangenen Mahnbescheides inkonsequent?

-- Editier von Tesserakt am 28.09.2016 19:05

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 294x hilfreich)

Ich würde gar nichts mehr zahlen. Du hast den Router zurückgeschickt und damit hat es sich.

Zitat:
Mahnbescheid erstellt wurde und ich meine Zahlung erst jetzt veranlasse? Dann kann ich dem Mahnbescheid später nicht mehr vollumfänglich widersprechen, oder? Wie sieht es dann mit den Gebühren für den Bescheid bei einem Teilwiderspruch aus?

Quatsch. Wenn einem MB kommen sollte(!), dann einfach widersprechen. Zahlungen o.ä. haben da keinen Einfluss drauf. Man kann prinzipiell immer(!) innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tesserakt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Und wenn die ursprünglichen Mahnkosten und Verzugszinsen als gerechtfertigt angesehen werden? Das sind ja immerhin noch offene Posten der Hauptforderung. Die Inkassokosten bin ich natürlich nicht bereit zu zahlen, allenfalls die 2,50 € Auskunftskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Tesserakt):
ich bekomme seit einiger Zeit Post von einem Inkasso-Laden. Es handelt sich um eine ursprüngliche (Haupt-)Forderung von 40 € + 2,50 € aus einem beendeten Vertragsverhältnis mit Unitymedia. In der Forderungsaufstellung wird als Forderungsgrund ohne nähere Beschreibung jeweils nur dieser Vertrag genannt. Die Nebenforderung beläuft sich in Summe auf ca. 60 €, darunter 2,50 € Auskunftskosten (Anmerkung: Ich bin nach Beendigung des Vertrages umgezogen, deswegen habe ich keine Mahnungen von Unitymedia erhalten).


Der Verzug kann damit frühestens mit Erhalt der ersten Mahnung durch das Inkassounternehmen eingetreten sein.

Du bist ja von selbst auf das Kabelmodem gekommen, ansonsten hätte es in dem Fall hätte es Sinn gemacht, vom Inkassounternehmen Auskunft über den genauen Rechtsgrund der Forderung zu verlangen.

Zitat:
Nach dem ersten Brief vom Inkasso, der an meine neue Adresse zuging, wurde mir gleich klar, dass es sich bei den 40 € Hauptforderung um mein nicht zurückgeschicktes Kabelmodem handeln muss. Dieses habe ich direkt an Unitymedia zurückgeschickt und die gesamte Forderung in einem Einschreiben an das Inkasso zurückgewiesen. Nach einigen Tagen kam Post vom Inkasso, dass eine Gutschrift von 40 € erfolgt ist.


Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du das Kabelmodem zurückgeschickt hast und das Du der Forderung widersprochen hast. Deshalb solltest Du Dir auch die Zustellung in der Online-Sendungsverfolgung zumindestens sichern, da die Zustellunternehmen diese Unterlagen nicht auf Dauer bereit halten.

Zitat:
Mittlerweile bekam ich Post von einem Anwalt, der im Auftrag des Inkasso-Ladens die übrige Summe einfordert (Nebenforderung wie gehabt und Hauptforderung von 2,50 € plus Zinsen). Bei der Restforderung handelt es sich wohl um Mahngebühren von Unitymedia.


Du hast Deine Pflicht getan, das Mietgerät zurückgeschickt und der Forderung widersprochen.

Normalerweise muss nach meiner Einschätzung Unitymedia Dich nach Vertragablauf zunächst zur Rücksendung auffordern, wenn Du dann nicht die Rücksendung durchführst, müssten zunächst unter Fristsetzung gemahnt werden um schließlich Schadenersatz über den Restwert zu fordern, der auch gemahnt werden müsste.

Nachdem der Gläubiger Deine neue Adresse ermittelt hatte, hätte er Dich zunächst zur Rücksendung auffordern müssen.

Etwaige anders lautende AGB-Regelungen sind bei Abos in der Regel unwirksam.

Zitat:
Jetzt denke ich mir, dass es wohl besser wäre, die 2,50 € plus Zinsen - zweckgebunden (HF) - zu überweisen.


Wenn es sich hierbei um die 2,50 € für die Kosten der Auskunft handelt, würde ich Dir (obwohl der Gläubiger auch zunächst deren Höhe nachweisen müsste) hier empfehlen diese zweckgebunden (Verwendungszweck: "Aktenzeichen + für Kosten der Auskunft") zu überweisen.

Zinsen sind hier nicht zu zahlen, da Kosten keine Zinsen generieren. Und Verzugszinsen nicht für Sachen wie Kabelmodems gefordert werden können.

Zitat:
Allerdings habe ich die vom Anwalt gesetzte Frist bereits verstreichen lassen. Nun kommt mir der Gedanke, dass es zu spät sein könnte, jetzt noch zu zahlen:


Die Frist ist einseitig bestimmt und ist für Dich nicht verpflichtend. Eine Zahlung kann natürlich auch jetzt noch bewirkt werden.

Zitat:
Was ist, wenn schon ein Mahnbescheid erstellt wurde und ich meine Zahlung erst jetzt veranlasse?


In dem Fall wird dieser zugestellt und Du solltest unbedingt fristgerecht und nachweislich beim ausstellenden Mahngericht Widerspruch einlegen. Dazu kann man das beigefügte Widerspruchsformular verwenden oder die offizielle Seite der Länder zum Mahnverfahren nutzen: https://www.online-mahnantrag.de (Klick: Zu den Folgeanträgen -> Widerspruch erheben)

Zitat:
Dann kann ich dem Mahnbescheid später nicht mehr vollumfänglich widersprechen, oder?


Natürlich kann man immer einem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Einfach das Kreuzchen an die entsprechende Stelle im Formular setzen.

Andernfalls könnte der Antragsteller über den unwidersprochenen Teil einen (Teil-)Vollstreckungsbescheid beantragen.

Zitat:
Wie sieht es dann mit den Gebühren für den Bescheid bei einem Teilwiderspruch aus?


Bei einem Teil-Widerspruch müsstest Du genau angeben, welchen Teilen Du widersprichst.

In dem Fall würde ich Dir aber auch bei Teilzahlung einen vollständigen Widerspruch empfehlen und stattdessen dem Rechtsbeistand des Antragssteller mitzuteilen, wie Deine Teilzahlung zu verrechnen ist.

Zitat:
Wäre es außerdem sinnvoll, auch noch die Position "Auskunftskosten" (2,50 €) der Nebenforderung zu bezahlen?


Ja, siehe oben.

Für was sollen dann die weiteren 2,50 € sein? Meines Erachtens sind diese damit auch nicht durchsetzbar.

Zitat:
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich gerne einfach die 2,50 + Zinsen (HF) + 2,50 (NF) an das Inkasso überweisen.


Ich würde nur die 2,50 € für die Kosten der Auskunft überweisen.

Der Gläubiger hat nur Anspruch auf die Rücksendung des Kabelmodems. Wie er da auf eine zusätzliche 2,50 € HF kommt ist mir schleierhaft. Und die Zinsen auf 2,50 € sind dann 0,03 € (?) und jedenfalls auch nicht zu zahlen.

Zitat:
Oder wäre mein Handeln dann angesichts der verstrichenen Zeit und der Gefahr eines bereits erstellten, noch nicht zugegangenen Mahnbescheides inkonsequent?


Im Rahmen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann man immer zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Tesserakt):
Und wenn die ursprünglichen Mahnkosten und Verzugszinsen als gerechtfertigt angesehen werden?


Zum einen ist die erste Mahnung die Du erhalten hast, diejenige, die Du vom Inkassounternehmen erhalten hast. Um Mahnkosten zu verlangen, musst Du bereits in Verzug sein, was Du demnach vor Erhalt der Inkasso-Mahnung nicht warst.

Verzugszinsen können nur für Geldforderungen verlangt werden. Die von Dir verlangte Geldforderung basiert auf Schadenersatz. Da Du das Kabelmodem ja nun herausgegeben hast, gibt es auch keinen Schaden.

Zitat:
Das sind ja immerhin noch offene Posten der Hauptforderung.


Dann bitte den Rechtsbeistand Dir Auskunft darüber zugeben, um was es sich dabei handelt. Allerdings wird der Gläubiger wegen 2,50 € sicher nicht das Kostenrisiko eines Prozesses in Kauf nehmen.

Zitat:
Die Inkassokosten bin ich natürlich nicht bereit zu zahlen, allenfalls die 2,50 € Auskunftskosten.


2,50 € Kosten der Auskunft wären nach meiner Einschätzung tatsächlich berechtigt und auch preisgünstig, denn nach Deinem Umzug musste der Gläubiger Deine neue Adresse ermitteln (wenn Du diese nicht benannt hast).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Frage: Um welches Inkasso und welchen Anwalt handelt es sich? Zufällig um Infoscore und RA Haas?
Wenn ja: Kannst du mir die Aktenzeichen per PM schicken? Zur zeit wird wegen der eigentlich verbotenen Kostendopplung (Inkasso + Anwaltsgebühren zeitgleich ist verboten) eine Beschwerde beim OLG Hamm geführt. Und dort braucht es aktuelle Fallbeispiele.

Ansonsten stimme ich The_Mentalist zu.

-- Editiert von mepeisen am 29.09.2016 10:55

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tesserakt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Bei der erneuten Durchsicht meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass der im Anwaltsschreiben auftauchende Posten "Auskunftskosten" i.H.v. 2,50 € zuvor vom Inkassobüro noch als "Schufa Eigenvertrag" bezeichnet worden war. Das hat also offensichtlich nichts mit einer etwaigen Adressermittlung zu tun. So wie ich das jetzt verstanden habe, befand ich mich erst ab Zugang des ersten Inkasso-Schreibens in Verzug. Da die erste Mahnung kostenlos ist und ich den Router unverzüglich zurückgeschickt habe, werde ich nichts zahlen und im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens vollumfänglich widersprechen.

Ich nehme mir fest vor, hier spätestens gegen Ende des Jahres über den weiteren Verlauf dieser Sache zu berichten, um den Fall für die Nachwelt zu dokumentieren. Denn mir ist aufgefallen, dass sich Threadersteller bei solchen Themen häufig nicht mehr melden, um über den Ausgang ihrer Angelegenheiten zu schreiben.
-----

Zitat (von Xipolis):
Im Rahmen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann man immer zahlen.


Das ist eine sehr interessante Information und war mir bislang nicht klar!
-----

mepeisen: Leider muss ich dich enttäuschen, es handelt sich weder um dieses Inkassobüro noch um den genannten RA.

-- Editiert von Tesserakt am 30.09.2016 01:20

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Tesserakt):
Bei der erneuten Durchsicht meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass der im Anwaltsschreiben auftauchende Posten "Auskunftskosten" i.H.v. 2,50 € zuvor vom Inkassobüro noch als "Schufa Eigenvertrag" bezeichnet worden war. Das hat also offensichtlich nichts mit einer etwaigen Adressermittlung zu tun.


Dann war es eine Bonitätsabfrage um Deine Zahlungsfähigkeit zu prüfen. In dem Fall würde ich keine weitere Zahlung leisten.

Zitat:
So wie ich das jetzt verstanden habe, befand ich mich erst ab Zugang des ersten Inkasso-Schreibens in Verzug.


Laut Deiner Schilderung in der Fragestellung meiner Annahme bzw. Ausführungen in den Antworten #3 und #4 ist das der Fall.

Zitat:
Da die erste Mahnung kostenlos ist


Das ist so nicht richtig. Entscheidend ist, dass Schadenersatz erst bei Fälligkeit und Verzug verlangt werden kann. Voraussetzung für den Verzug ist in der Regel die Mahnung. In Deinem Fall könnten Kosten daher erst für eine zweite Mahnung verlangt werden.

Zitat:
und ich den Router unverzüglich zurückgeschickt habe, werde ich nichts zahlen und im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens vollumfänglich widersprechen.


Ja.

Zitat:
Ich nehme mir fest vor, hier spätestens gegen Ende des Jahres über den weiteren Verlauf dieser Sache zu berichten, um den Fall für die Nachwelt zu dokumentieren. Denn mir ist aufgefallen, dass sich Threadersteller bei solchen Themen häufig nicht mehr melden, um über den Ausgang ihrer Angelegenheiten zu schreiben-


Das wäre nett.

Zitat:
Zitat (von Xipolis):
Im Rahmen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann man immer zahlen.


Das ist eine sehr interessante Information und war mir bislang nicht klar!


Der Gläubiger wird die Zahlung schon aus eigenem Interesse niemals in der Annahme verweigern.

-- Editiert von Xipolis am 30.09.2016 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tesserakt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand: Bislang ist keine weitere Post mehr gekommen.

1x Hilfreiche Antwort

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