Inkasso-Mahnung - O2

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Celyna
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Mahnung - O2

Hey liebe Community,

ich habe zur zeit Sorge bezüglich eines Inkasso Schreibens, welches mich heute postalisch erreichte.
Ich hoffe Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen...

Also:

Ich habe vor ca. 18 Monaten einen Mobilfunkvertrag bei O2 abgeschlossen.
Diesen aber nach ca. 7-8 Monaten in einem O2 Shop, offiziell, an einen Freund weitergegeben. Und ihm den Vertrag somit überschrieben.

Dieser ist wohl anscheinend nie den Zahlungsaufforderungen nachgekommen.
O2 hat versucht ihn postalisch zu erreichen und ist gescheitert. Weil er umgezogen ist.
Nun haben Sie mich postalisch angeschrieben und mir die Zahlung in Rechnung gestellt.

Daraufhin habe ich das Inkasse unternehmen angerufen und denen mitgeteilt, dass ich nicht mehr der rechtmäßige Besitzer dieses Vertrags bin.

Habe denen dann die aktuelle Adresse meinen ehemaligen-Freundes per Mail geschickt und Sie daraufhin gewiesen, dass er dafür gerade stehen muss.
Und es nicht rechtens wäre mir dies unterzujubeln.

Wenn allerdings irgendwas beim Übertragen auf Ihn damals schief ging, und ich weiterhin drin stehe obwohl ich diesen Vertrag in der Vergangenheit nie benutzte, stehe ich dann dafür gerade, sozusagen für den Fehler von O2?

Der Betrag beläuft sich auf 544 Euro ;-(


Mit bestem Dank und hoffe auf Antworten...

Celyna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun haben Sie mich postalisch angeschrieben und mir die Zahlung in Rechnung gestellt.


Kannst Du mal das Schreiben verlinken ( Namen abdecken ) ?

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Wenn allerdings irgendwas beim Übertragen auf Ihn damals schief ging, und ich weiterhin drin stehe obwohl ich diesen Vertrag in der Vergangenheit nie benutzte, stehe ich dann dafür gerade, sozusagen für den Fehler von O2?


Dass der Vertrag überschrieben wurde, geht wohl daraus hervor, dass erst der jetzige Vertragsinhaber die Forderung zugesand bekam.
Sollte der Vertrag in Gänze überschrieben sein und auch keine Klauseln bzgl. möglicher Bürgschaft deinerseits erhalten sein, dann sollten auch keine Forderungen, die nach der Überschreibung des Vertrages entstanden sind, gegen dich zu richten sein.

Ich würde gegenüber dem Inkasso das Ganze mit dem Sachverhalt widersprechen und den Rest schriftlich mit o2 klären, denn das Inkasso sind nur die Schreibknecht, die können dir da nicht konstruktiv weiterhelfen und haben damit auch nichts weiter zu tun, ausser dass sie diese Forderung übernommen haben.

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#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe vor ca. 18 Monaten einen Mobilfunkvertrag bei O2 abgeschlossen.
Diesen aber nach ca. 7-8 Monaten in einem O2 Shop, offiziell, an einen Freund weitergegeben. Und ihm den Vertrag somit überschrieben.


Hast du das schriftlich?
Dann Forderung bestreiten und eine Kopie davon hinschicken.

Oder hast du eventuell damals nur den Rechnungsempfänger auf deinen Freund umgeschrieben?
Dann hast du ein Problem.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#4
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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