Gestern kam eine Inkasso Mahnung an, erstens war der Nachname falsch geschrieben, und er war datiert auf den 21.01.
Ich weiß nicht ob das irgendwas zur Sache tut.
Jedenfalls geht es um eine Lastschriftschriftzahlung vom 21.11.2015 in Höhe von 15,81€
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 15,81 EUR
2. Bankrücklastschriftskosten 16,50 EUR
3. Adressermittlungen 16,00 EUR
4. Kosten der Ingenico Payment Services GmbH 5,90 EUR
5. Geschäftsgebühr (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, NR.2300 VV RVG) 45,00 EUR
6. Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 9,00 EUR
Muss ich das alles zahlen?
Frage da ich mich mit sowas gar nicht auskenne.
Schon mal Danke für eure Antworten =)
Inkasso Mahnung bekommen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hast du denn etwas bestellt und nicht bezahlt? Oder gab es eine Rücklastschrift wegen einer Zahlung mittels EC-Karte? Sprich, ist die Hauptforderung korrekt?
Oder kannst du mit all dem nichts anfangen und eventuell ist es nur eine Personenverwechslung?
-- Editiert von mepeisen am 28.01.2016 11:12
Geht um Zahlung per EC-Karte, und Betrag ist korrekt.
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Der falsch geschriebene Name tut dann nichts zur Sache. Schulden sind Schulden und die werden an deiner Person festgemacht, nicht an einem richtig oder falsch geschriebenen Namen. Ich würde trotzdem parallel mal deine Bank fragen, ob das in deren Computer falsch ist.
Bezahlen muss man in jedem Fall die HF, die Adressermittlung (16€ sind OK, die Banken nehmen da einiges für). Backrücklastschriftkosten würde ich maximal 5€ akzeptieren. Die Bearbeitungsgebühren der Ingenico sind in meinen Augen völliger Quatsch.
Posten 5 und 6 kann man sich regelmäßig streiten. Ich würde das nicht bezahlen, da ich nicht einsehe, dass man bei einer EC-Lastschrift immer automatisch ein Inkasso einschalten muss. Sprich: Ich sehe das als Verstoß gegen §254 BGB
an. Wer nicht so arg streiten möchte, erkennt ein "Schreiben einfacher Art" an, also insgesamt 18€.
Ansonsten würde ich noch ca. 2€ für Zinsen und Briefporto drauflegen.
-- Editiert von mepeisen am 28.01.2016 13:15
ZitatDer falsch geschriebene Name tut dann nichts zur Sache. Schulden sind Schulden und die werden an deiner Person festgemacht, nicht an einem richtig oder falsch geschriebenen Namen. Ich würde trotzdem parallel mal deine Bank fragen, ob das in deren Computer falsch ist. :
Bezahlen muss man in jedem Fall die HF, die Adressermittlung (16€ sind OK, die Banken nehmen da einiges für). Backrücklastschriftkosten würde ich maximal 5€ akzeptieren. Die Bearbeitungsgebühren der Ingenico sind in meinen Augen völliger Quatsch.
Posten 5 und 6 kann man sich regelmäßig streiten. Ich würde das nicht bezahlen, da ich nicht einsehe, dass man bei einer EC-Lastschrift immer automatisch ein Inkasso einschalten muss. Sprich: Ich sehe das als Verstoß gegen §254 BGB an. Wer nicht so arg streiten möchte, erkennt ein "Schreiben einfacher Art" an, also insgesamt 18€.
Ansonsten würde ich noch ca. 2€ für Zinsen und Briefporto drauflegen.
-- Editiert von mepeisen am 28.01.2016 13:15
Okay, und das dann an Inkasso Überweisen?
Kann man machen. Dabei aber unbedingt einen Verwendungszweck angeben, was man überweist "HF + Zinsen + Briefporto + Adressermittlung + 5€ Rücklastschrift" zum Beispiel.
ZitatKann man machen. Dabei aber unbedingt einen Verwendungszweck angeben, was man überweist "HF + Zinsen + Briefporto + Adressermittlung + 5€ Rücklastschrift" zum Beispiel. :
Werde ich machen, und falls noch was kommt werde ich mich wieder melden, aber vielen, vielen dank dir =)
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