Inkasso: Mahnung und Verzug

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
doxam1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso: Mahnung und Verzug

Hallo,

hab einen etwas verworrenen Inkassofall und wäre an ein paar Meinungen dazu interessiert:

Kunde K bucht bei Anbieter XY im Januar 2005 Zugang zu einem Online-Angebot. Kosten 9,95 pro Monat, nach drei Monaten automatische Verlängerung um weitere drei Monate.
Zahlungsweise Kreditkarte wird gewählt und durch automatische Mail bestätigt.

Kunde K nutzt Angebot ca. 2 Monate, auf der KK werden jedoch keine Zahlungen abgebucht. Rechungen etc. werden durch XY auch nicht gestellt (weder per Mail noch schriftlich).

Am 31.05.2007 (datiert auf 25.05.2007, Poststempel vom 30.05.2007) erfolgt aus "heiterem Himmel" eine Mahnung durch Anwalt A, der anzeigt XY zu vertreten. Mahnung beläuft sich auf drei Monatsbeiträge plus 5 Euro Mahngebühren. Als Leistung wird lediglich "Abo bei XY" ausgewiesen, ohne Nutzungsdauer, Anmeldedatum oder ähnliches. Betrag wird zum 01.06.2007 (!) eingefordert.

Kunde K kann sich zunächst nicht an das Abo erinnern. Schreibt daher Brief an Anwalt A mit der Aufforderung, die Forderung(vor allem durch konkrete Anmelde- und Nutzungsdaten) zu belegen. K schickt Brief am 05.06.2007 per Einschreiben ab, A erhält ihn laut Rückschein am 06.06.2007.

Kunde K fragt zwischenzeitlich direkt bei XY nach und erhält nach zweimaliger Aufforderung die Daten über Anmeldung und Nutzung. XY nennt das korrekte Anmeldedatum und behauptet, K habe den Zahlungen widersprochen (woran sich K beim besten willen nicht erinnern kann) und das Abo zum 31.07.2005 beendet. Da K nun aber die Forderung nachvollziehen kann, zahlt er den ursprünglich angeforderten Betrag an A am 07.06.2007 und geht davon aus, dass die Sache erledigt ist.

Am 15.06.2007 erhält K einen weiteren Brief (datiert vom 12.06.2007, Poststempel vom 14.06.2007) A. Dieser behauptet, K hätte auf die Ursprungsforderung nicht reagiert (was K nachweislich widerlegen kann, siehe Einschreiben oben) und dass die Ursprungsforderung immer noch nicht bezahlt sei (was K ebenso nachweislich widerlegen kann, da er sich sinnigerweise einen Ausdruck der Überweisung gemacht hat). A verlangt jetzt nochmals den ursprünglichen Betrag sowie zusätzlich 33 Euro Anwaltskosten.

Für den interessieren Laien stellen sich nun ein paar spannende Fragen:

a) Befand sich K überhaupt jemals in Verzug? Er hat sich ordnungsgemäß mit Kreditkarte angemeldet, XY hat jedoch nie etwas abgebucht

b) Ist eine Frist von einem Tag zur Zahlung zulässig/üblich?

c) Befand sich K in der Zeit zwischen dem 01.06.2007 und dem 07.06.2007 in Verzug? Es sei daran erinnert, dass in der Aufforderung vom 31.05.2007 die angeblich genutzte Dienstleistung sehr unspezifisch und nicht auf Anhieb nachvollziehbar war. Oder anders gefragt: "Verzögert" die Rückfrage das Zustandekommen des Verzugs?

d) Ist die Forderung vom 12.06.2007 gerechtfertigt? Nach meinem Verständnis endet der Verzug mit der Zahlung am 07.06.2007, für Banklaufzeiten (Anwalt A bestand auf Überweisung) kann doch K nicht verantwortlich gemacht werden?

e) Angenommen, K nimmt sich seinerseits einen Anwalt B, der die Forderung erfolgreich zurückweist: Kann K seine Anwaltskosten seinerseits bei A geltend machen?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Gruss,

Doxam

-- Editiert von doxam1 am 15.06.2007 20:52:27

-- Editiert von doxam1 am 15.06.2007 21:21:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Eine offene Forderung besteht nachweislich nicht - Ich würde mich zurücklehen und einfach abwarten ! Falls MB (wenig wahrscheinlich) -
Widerspruch komplett und begründungslos.
Ich würde einen RA erst einschalten falls nach einem MB Widerspruch die Klagebegründung ( wegen was ?) der Gegenseite auf den Tisch gelegt werden sollte !

lg

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#2
 Von 
doxam1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Meinung, thehellion.

Die Sache ist, dass "zurücklehnen" immer leicht gesagt ist, denn K ist als ehrlicher Kunde natürlich an einer schnellen Aufklärung interessiert, da er sich eigentlich um andere Dinge zu kümmern hat und durch solche Vorgänge doch mental belastet wird ;)

Aber noch eine andere Frage: Für einen Freund F von K sieht die Forderung vom 12.06.2007 nach einem Betrugversuch aus, da sie auf zwei nachweislich falschen Vorwürfen basiert und damit genau genommen einen Täuschungsversuch zur Erlangung eines Vermögensvorteils darstellt. Kann man sich der Meinung von F anschliessen?

Gruss,

doxam

-- Editiert von doxam1 am 16.06.2007 10:04:51

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Die Sache ist, dass zurücklehnen immer leicht gesagt ist, denn K ist als ehrlicher Kunde natürlich an einer schnellen Aufklärung interessiert...
----------------------------
Das interesiert den Call Agenten des RAs wenig !
Das Bausteinbriefverschickungsprogramm
läuft und K sollte der Angelegenheit einfach bei einem Glas Rotwein gelassen entgegen sehen !

Als Retourkutsche würde ich nach erfolgter Ausbuchung den TFFFF zur Anwendung bringen

lg

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#4
 Von 
doxam1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

@thehellion:

Dieser TFFFF ist wirklich gut.

K hat in der Zwischenzeit ein Schreiben aufgesetzt, in dem er die Forderung zurückweist, da sie ausschliesslich auf nachweislich falschen Vorwürfen (K hat schon gezahlt und auf das Ursprungsschreiben reagiert) basiert. Vorher wird K sich aber nochmals mit der Hotline seiner RS-Versicherung beraten :)

Gruss,

Doxam



-- Editiert von Doxam1 am 17.06.2007 13:18:17

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#5
 Von 
doxam1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

So, wollte mich nochmal zu einem Update melden. Ich habe wie bereits erwähnt einen Brief aufgesetzt und darauf verwiesen, mich nie in Verzug befunden zu haben, weshalb ich den Inkassogebühren widerspreche. Außerdem habe ich auf die extrem knappe Frist (Briefeingang 31.05. Frist 01.06.) hingewiesen. Bis jetzt hab ich von den Jungs nix mehr gehört, entweder kommt jetzt noch ein Mahnbescheid, oder die haben den Schwanz eingezogen.

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