Inkasso-Mahnung von coeo

5. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso-Mahnung von coeo

Moin Leute,
im Mai kaufte ich mir ein Album auf iTunes, kurz vor Diablo 3 Release(ein Computerspiel, auf das ich sehnsüchtig wartete). Ich, mit meinem Prospekteverteilerverdienst, kam genau so hin, dass das der Betrag des Albums von meinem Konto eingezogen werden könnte, würde Amazon, die fünf Euro von der Verbestellergarantie (als ich bestellte waren es noch 60€,später 55, glaub ich) nicht mit abbuchen.
Taten sie aber.
So kam halt der übliche Schwall an Zahlungen auf, 5€ hier, 5€ da, schlussendlich war ich bei 40€ angekommen, bis ich mir Geld von meiner Mutter lieh, um den Betrag auszugleichen. Durch unglückliche Umstände konnte ich das Geld erst einen Tag nach der von clickandbuy gesetzten Frist überweisen. Also bekam ich noch eine Mahnung per Email, in der stand, dass ich die Rechnung begleichen müsste, nun bei ~50€ angelangt, aber ich wartete auf Antwort, weil ich den alten Betrag ja bereits überwiesesen habe.
Nach keiner Antwort mehr dachte ich, die Sache wär gegessen. Am Freitag bekam ich dann den Brief von coeo Inkasso, dass ich 52€ bezahlen müsse, 8,99€ für clickandbuy und der Rest Inkassovergütung und Auslagen und Auskunftskosten.
Nun habe ich per Mail geschrieben,dass ich bereits bezahlt habe.
Bin etwas verschreckt davon, weil ich natürlich wieder kein Geld habe(Schüler).
ICh habe natürlich bereits die anderen Threads hier gelesen, bin mir aber nicht sicher, was ich machen soll, da mein Fall sich von den anderen anscheinenend unterscheidet.
Grüße
Goldbaersche

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25 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zuerst einmal ist zu sagen, dass Du eigentlich Deine Schuldigkeit getan hast, sofern Du das Geld auf das Konto von CaB überwiesen hast.
Hast Du es auf das Konto des Inkassobüros überwiesen, hättest Du auf den Überweisungsträger im VWZ noch "zur Verrechnung mit der HF" eintragen sollen. Hast Du dies nicht, umgehend ein Fax oder noch eine eMail senden, und dies nachträglich erklären.

Darüber hinaus sind Inkassogebühren zwar irgendwie rechtlich i.O. aber kaum rechtl. durchsetzbar - Ausnahme sind Kontoführungsgebühren, die nicht rechtens sind, oder wenn eine Forderung von IB zu IB oder zu Anwalt gereicht wird: es darf nur einmal an Vergütung kassiert werden.

Du wirst nach deiner eMail/Fax sicherlich nochmal ne Zeit genervt und "bedroht" werden, aber alles nur heisse Luft.
Vorallem wäre selbst im Falle einer Klage bzgl. der Kosten diese aussichtslos, weil die Einschaltung eines IBs bei Dir gegen die Schadensminderungspflicht verstösst - schliesslich warst Du ja auch bereit zu überweisen und bezahlen und hast dies schnell nachgeholt.

Also relaxen!

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast hoffentlich nicht auf das Inkassokonto überwiesen ?
Die von Dir überwiesene Summe wird vom Inkassoladen nicht mehr eingefordert ?

Du bist bereits 18 ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

1. Nein, natüürlich nicht.
2. Mal sehen, heute habe ich den KOntoauszug hingefaxt, als ich anrufen wollte, kam etwas von wegen technischer Defekt.
3. Ja, seit Oktober.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Entschuldige mein Oberlehrer Ton :

Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen :sweat:

Am Besten Du wartest auf das kommende coeo Schreiben in welchem man Dir sicherlich versucht den Verzugsschaden zu begründen und um Zahlung "bittet" und postest nochmal !
Eine Klage expl wg außergerichtlichen Inkassogebühren eines ext IBs halte ich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung für extrem unwahrscheinlich
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

offtopic ;
Coeo hat den Kundenstamm vom Inkassounternehmen "acoreus" übernommen ( ist seit 2/2012 insolvent) und benötigt dringend Taler

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

"Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen."
Aber warum nicht?


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
"Kontoauszüge ausgerechnet an ein Inkassobüro zu faxen ist nicht besonders zu empfehlen."
Aber warum nicht?


Ein Inkassounternehmen ist keine Behörde !
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ?



Abgesehen davon vertritt das Inkassounternehmen NICHT Deine Interessen


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 07.08.2012 23:18

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ?
Ein Kontoauszug ist keine Einzugsermächtigung. Was soll der Quark!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

ich sehe das entspannt. Du hast die Hauptforderung ja anscheinend überwiesen, alles gut.

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"Der Winter naht."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kann man wirklich 100 % sicher sein das mit der Kontonummer kein "Schindluder" getrieben wird ?

Ein Kontoauszug ist keine Einzugsermächtigung. Was soll der Quark!?



Meine Empfehlung keine Kto Auszüge dem IB zur Verfügung zu stellen resultiert aufgrund meiner 3 jährigen Tätigkeit in einem großen Inkassobüro.
Ich könnte einige heftige Geschichten erzählen - da sitzen wir noch morgen Abend am Lagerfeuer



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin, also hier ist n Update:
Ich habe jetzt eine Kurzmitteilung bekommen, die sagt, dass die Rechnung damals bereits höher war, was ja auch stimmt, sie aber trotzdem das Geld zum 1.9. haben wollen. Der Betrag hat sich um 5€ erhöht, ohne Angaben von Gründen, und ohne weitere Anlagen oder Ähnliches. Kommt mir sehr suspekt vor. Wahrscheinlich ist es der bereits genannte Versuch von coeo ihr Geld nun doch zu bekommen.
Meinungen?
Btw ich glaube nicht, dass sich ein Inkasso-Unternehmen einfach an meinem Konto gütlich tut.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Fordere erst einmal
a) eine Vollmacht oder den Nachweis eines Forderungsübergangs
b) Eine Forderungsaufstellung zur Hauptforderung
c) Eine Erläuterung jeder einzelnen Punkte der Hauptforderung unter Berücksichtigung deiner ganzen Zahlungen
d) Eine Erläuterung zu jedem der Punkte aus der Nebenforderung (das sind Inkassogebühren u.ä.)
Damit sind sie ne Weile beschäftigt.

Widerspreche vorsorglich (Begründung, dass du vor Aufnahme des Inkassoverfahrens bezahlt hast) jedem Punkt der Nebenforderung.

zum P.S: Es geht um Datenqualifikation. Inkassobüros interessiert in der Regel nicht, was man für Einwände hat. Die Leben davon, dass Sie Druck aufbauen um Geld zu verdienen. Die wollen nicht, dass man widerspricht. Aus den Kontoauszügen sind eventuell weitere Daten ersichtlich, dein Kontostand, andere Überweisungen. Ich hoffe, du hast alles geschwärzt. Denn sonst wissen die vom Inkassobüro einfach zu viel über dich.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Die Leben davon, dass Sie Druck aufbauen um Geld zu verdienen.
Nein! Die leben von den vielen Schuldnern, die sich im Verzug befinden! Der Verzug war zum Zeitpunkt der Überweisung bereits eingetreten und die Beauftragung des IKU durchaus rechtens. Somit war der Verzugsschaden bereits eingetreten und dieser ist, auch wenn sich die Einzahlung des Schuldners mit der Bearbeitung beim IKU überschnitten hat, auch von einem IKU einklagbar ... :)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Nein! Die leben von den vielen Schuldnern, die sich im Verzug befinden!

Das ist aber eine sehr sehr romantische Vorstellung. Die Wahrheit sieht leider anders aus. Ob die falsch erhobenen Forderungen nur einen kleinen Bruchteil ausmachen oder einen größeren, wird niemand vernünftig beurteilen können auch weil die Dunkelziffer derer, die aus Angst einfach bezahlen, viel zu hoch sein dürfte.
coeo kenne ich nicht, daher kann ich nichts dazu sagen, wie seriös sie arbeiten. Ich kann im Moment in Bezug auf Seriösität nur etwas zu BFS sagen und das habe ich in einem anderen Thema getan.

Dass aber so gut wie jedes Inkassobüro jede Forderung mit zig unrechtmääßigen Nebenforderungen garniert um die Kosten und den Profit extrem zu steigern, das lässt sich bei fast jedem Fall nachvollziehen. Ich erwähne nur die beliebten Kontoführungsgebühren, wo schon zig Gerichte festgestellt haben, dass diese Unfug sind.

Was die Frage angeht, ob die Beauftragung des IKU rechtens war: Das kommt drauf an, wann die Beauftragung stattfand. Wenn sie direkt am Tag der Überweisung stattfand, dann ist se rechtens. Gelder sind innerhalb Deutschlands maximal einen Tag unterwegs zwischen den Rechenzentralen, in der Regel weniger, da es nicht mehr so viele Rechenzentralen gibt und Gelder im gleichen RZ quasi in Null-Zeit verbucht werden.
Insofern wäre es, wenn das Inkassounternehmen beispielsweise zwei Wochen nach Ablauf der Frist erst beauftragt wird, höchst fragwürdig, warum man nicht die zwar verspätete aber durchaus bereits längst verbuchte Zahlung nicht mehr berücksichtigen konnte/ wollte.

Sobald man aber mal vom IKU einen vernünftigen Ablauf geschildert bekommt inkl. Vollmacht/ Datum der Beauftragung, sollte man das auch beurteilen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Somit war der Verzugsschaden bereits eingetreten und dieser ist, auch wenn sich die Einzahlung des Schuldners mit der Bearbeitung beim IKU überschnitten hat, auch von einem IKU einklagbar ...



Nur der Forderungsinhaber könnte den angeblich entstandenen Verzugsschaden einklagen ;-)
Sofern es sich um Inkassogebühren gehandelt hat ist dies In meiner 3 Jährigen Zeit als MA beim COEO Vorgänger acoreus nicht ein einziges mal geschehen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#15
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

OK, morgen werde ich erstmal die von mepeisen genannten Dinge telefonisch einfordern, meint ihr ich werde da überhaupt noch ohne Zahlung rauskommen?
Und ich habe natürlich nichts eingeschwärtzt :(

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Niemals telefonieren, immer schriftlich mit Zugangsnachweis.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, dann faxe ich es demnächst hin.
Danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warte doch erst mal bis sich der Inkassoladen wieder meldet
Das wird innerhalb der nächsten 5 Tage passieren

Erst dann würde ich reagieren

Am Besten nochmal hier posten

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Wieso sollte ich warten?
Und warum sollten sie sich melden?

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 22x hilfreich)

Mir fiel Folgendes auf:

quote:
würde Amazon, die fünf Euro von der Verbestellergarantie (als ich bestellte waren es noch 60€,später 55, glaub ich) nicht mit abbuchen.


quote:
Der Betrag hat sich um 5€ erhöht, ohne Angaben von Gründen, und ohne weitere Anlagen oder Ähnliches.


Kann es sein, dass die Vorbestellergarantie hier nicht greift, weil an bestimmte Bedingungen geknüpft?






-- Editiert geprellte Tochter? am 24.08.2012 11:52

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Sache mit AMazon war nur die Hintergrundgeschichte, weshalb es überhaupt, dazu kam, dass ich nicht genug Geld hatte.
Wegen einem iTunes-Kauf wurde ich abgemahnt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Ok, dann faxe ich es demnächst hin.

Schlechte Idee, bei einem Fax hast du keinen Zugangsnachweis ...
Einschreiben wäre da angesagt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12310.05.2016 01:02:15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:

Schlechte Idee, bei einem Fax hast du keinen Zugangsnachweis ...
Einschreiben wäre da angesagt.


Klar habe ich den, oder was ist denn das sonst, was ich danach immer bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genau genommen erhalten Sie nach der Versendung die Bestätigung, dass Sie ein Fax verschickt haben. Ob das Fax dann auch tatsächlich empfangen wurde, ist so nicht beweisbar. Einige Oberlandesgerichte sahen das in der Vergangenheit schon so in Einzelfällen, dass das Sendeprotokoll quasi den Zugang beim Empfänger bestätigt.

Das BGH sieht das aber anders.

http://www.rathgeber.net/ok-telefax-sendebericht-kein-anscheinsbeweis-fuer-zugang-bgh-2011-07-21

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wieso sollte ich warten?
Und warum sollten sie sich melden?


Melden werden die sich weil sie ja noch die Gebühren möchten und dies im kommenden zweiten Schreiben versuchen zu begründen ;-))

ICH würde erst nach dem kommenden Brief reagieren


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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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