Hi,
Ich habe das Problem das ich einen Spieleserver für ein Spiel namens Battlefield 3 bei http://gameserver.gamed.de/
bestellt habe über eine Vertragslaufzeit von einem Monat.
Den Preis habe ich auch dafür bezahlt und vor 2 Wochen meldete sich die Rechnungsabteilung von der Domain mit einer Zahlungsaufforderung,ich habe ihnen mitgeteilt das ich den Server nur für einen Monat gemiete habe und keinen weiteren Betrag bezahlen werde/muss.Darauf hin bekam ich 2 weitere Mahnungen mit einer Zahlungsaufforderung und nun meldete sich das Inkassounternehmen enDebito,- bei mir mit einer Drohung mit einem Schufaeintrag und einer Nachzahlung inklusive Bearbeitungsgebühr.Nun würde ich gerne wissen wie ich mich zu Verhalten habe da ich meineswissens nicht dazu verpflichtet bin der Nachzahlung nachzukommen.Ich wurde darauf hingewiesen das es laut den AGB´s eine Kündigungsfrist gibt die ich einzuhalten habe.Ich habe nachgesehen und es wird von einer Kündigungsfrist geredet dennoch nur solange man keinen Zeitraum der mietung angegeben hat und dies habe ich schriftlich sowie telefonisch mit dem Mitarbeitet beredet.
Inkasso Mahnung wie reagieren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Auf den Seiten des Anbieters steht Folgendes.
quote:
Die Abrechnung bei unseren EPS-Servern, Gameserver und Packages erfolgt stets monatlich im Voraus. Voice-Server und TV-Server werden für drei Monate im Voraus berechnet. Bei der Vertragslaufzeit kann zwischen 1, 3, 6 und 12 Monaten gewählt werden. Bei einer einmonatigen und dreimonatigen Vertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der ein bzw drei Monate kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um weitere ein bzw drei Monate. Bei einer sechsmonatigen Vertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der sechs Monate kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um weitere sechs Monate. Bei einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der zwölf Monate kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um weitere zwölf Monate.
Wenn du telefonisch etwas anderes mit dem Mitarbeitern vereinbart hast, gilt das mündlich Vereinbarte. Wenn du am Telefon erklärt hast, dass du das Angebot nur einen Monat lang nutzen möchtest, dürfte allein darin schon eine Kündigungserklärung liegen. Allerdings hast du wohl ein Beweisproblem...
quote:
Bei einer einmonatigen und dreimonatigen Vertragslaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der ein bzw drei Monate kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um weitere ein bzw drei Monate.
Bei einem Monat Laufzeit muß die Kündigung 4 Wochen vor Ende erfolgt sein ? Das heist doch Abschluss mit gleichzeitiger Kündigung ?!
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Macht sowas überhaupt Sinn, unterschiedliche, kurze Vertragsfristen und automatische Verlängerung? Bei längeren Fristen und regelmäßigem Betrieb ist sowas ja noch denkbar, aber bei 1 Monat sieht das arg unsinnig aus und könnte gut als überraschende Klausel gelten, wenn es nicht direkt angegeben und nur in den AGB versteckt ist.
Würde ich mir schon Rechtsberatung für nehmen - der Monatsvertrag im Abo ist zweifelhaft, aber ich kann's auch nicht sicher sagen.
Ist der Widerspruch schriftlich erfolgt und belegbar (z.B. Zeugen, Antwortschreiben)? Dann fallen Inkassogebühren schon mal nicht an, und ein Schufaeintrag ist auch ohne Titulierung nicht erlaubt. Sowas ist dann nur heiße Luft und Fantasieforderungen. Bestrittene Forderungen können nur von Anwälten kostenpflichtig eingefordert werden und müssen dann auch zügig gerichtlich gemahnt bzw. eingeklagt werden - lange Kostenschinderei durch immer neue Mahnschreiben mit immer weiter steigenden Forderungen entbehrt jeder Rechtsgrundlage!
-- Editiert xpuff666 am 21.04.2012 23:50
Danke für die vielen Hilfreichen Antworten..
Also sollte ich einfach den restlichen Beitrag bezahlen und das Inkassounternehmen schlicht ignorieren?
Weil ich habe keine gegenleistung bekommen in dem Monat in dem ich bezahlen sollte,dass heißt ich soll für nichts bezahlen selbst wenn in den AGBS diese Kündigungsfrist angegeben ist habe ich doch dennoch anrecht drauf zugriff auf meine Dienstleistung sprich den Server zu haben oder?
Denn er war diesen Monat nicht 1x online und einloggen ins Interface konnte ich mich auch nicht.Mir erscheint das sehr suspekt.
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Andere Frage :
Zum entsprechenden Zeitpunkt wars Du bereits 18 ?
quote:
Ich habe nachgesehen und es wird von einer Kündigungsfrist geredet dennoch nur solange man keinen Zeitraum der mietung angegeben hat und dies habe ich schriftlich sowie telefonisch mit dem Mitarbeitet beredet.
Gib da mal mehr Infos !
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Zahlen musst du nur, wenn dein Vertragspartner die Leistung auch tatsächlich erbracht hat: "Keine Leistung ohne Gegenleistung". Die Beweislast dafür, dass die Leistung erbracht oder angeboten wurde liegt beim Anbieter. Besser wäre es natürlich, dass es irgendein Beleg dafür gibt, dass die Leistung nicht erbracht wurde.
Die Bestimmung über die Kündigungsfrist finde ich auch merkwürdig. Allerdings sind ein Monat meist 30 bis 31 Tage, während vier Wochen 28 Tage sind. Also ist die Regelung praktisch durchführbar.
Wenn du etwas risikofreudiger bist, könntest du abwarten und notfalls vor Gericht folgendermaßen argumentieren: Die Regegelung zur Kündigungsfrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 Abs. 1 BGB
dar, da der Kündigungszeitraum effektiv auf 2-3 Tage verkürzt wird. Hiermit muss ein unbefangener Kunde bei Abschluss eines Vertrages mit einer lediglich einmonatigen Laufzeit nicht rechnen. Der Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB
führt dazu, dass die Vertragsklausel im Ganzen unwirksam ist und es somit auch nicht zu der Vertragsverlängerung nach der AGB-Klausel gekommen ist. Erfolgsaussichten vor Gericht sind offen.
Also meinen Pc ist seid gestern kaputt deswegen nicht mehr dazu sagen mit der kündigungsfrist aber im Impressum findet man auch die agbs.Ich habe beim mieten einen Zeitraum von 1 Monat angegeben...
Also ich will einfach nur dieses Problemloswerden vor dem Gericht will ich nicht stehen...
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Was soll ich denn jetzt machen?
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quote:
Den Preis habe ich auch dafür bezahlt und vor 2 Wochen meldete sich die Rechnungsabteilung von der Domain mit einer Zahlungsaufforderung,
Wie hast Du den 1 Monat bezahlt ?
Lastschrift , paysafe etc ?
quote:
ich habe ihnen mitgeteilt das ich den Server nur für einen Monat gemiete habe und keinen weiteren Betrag bezahlen werde/muss.
schriftlich kommuniziert ?
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Ich habe per paypal also Last Schrift bezahlt.
Ja als sie mir mit Mahnungen gedroht haben habe ich mehrmals betont das ich den Server für einen Monat gemietet habe und habe immer wieder den Verweis auf die Kündigungsfrist bekommen
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quote:
Ja als sie mir mit Mahnungen gedroht haben habe ich mehrmals betont das ich den Server für einen Monat gemietet habe und habe immer wieder den Verweis auf die Kündigungsfrist bekommen
gem agbs ist eine Kündigung auch bei 1 monat Laufzeit 4 wochen vorher notwendig !
Direkt gekündigt hast Du nicht ?
Der account ist aber jetzt seitens des Betreibers gekündigt worden ?
Liste doch auch mal die Inkassogebühren auf
Hier wird gerne getrickst
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Also bezahlen muss ich auf jedenfall?
Es werden 39 Euro an Inkasso kosten fällig plus den 17 Euro von dem Server Anbieter
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Die Inkassogebühren würde ich knicken da aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung kaum durchsetzungsfähig
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Wenn Du nicht 100 pro sicher bist ob die eigentliche Hauptforderung 17 € strittig ist oder nicht würde ich empfehlen 17 € plus 3 € unangekündigt und zweckgebunden auf das Konto des Gläubigers zu überweisen.( nicht aufs Inkassokonto)
Schläft nach 2 oder 3 Inkasso Briefen ein
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Also ich sollte einfach 21 Euro an den Anbieter zahlen aber bist du sicher das das damit gegessen ist? Weil ich nun schon den 2. Brief bekommen habe
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Ich habe 3 jahre in der Inkassobranche gearbeitet
Mir ist keine Klage expl wg vorgerichtlichen gebühren eines externen Inkassodienstleisters bisher bekannt geworden
2 bis 3 nervende Briefe kommen allerdings trotzdem
1 bis 2 Briefe des Vertragsanwaltes können kommen
Telefoninkasso
Willst Du schnell Ruhe bzw verfügst über ein schwaches nervenkostüm dann zahl
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Ok, ich habe zwar kein schwaches nervenkostüm aber einfach absolut keinen Bock auf diesen ganzen kack dann bezahle ich einfach
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