Inkasso - Name falsch geschrieben

17. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso - Name falsch geschrieben

Hallo*,
ein Freund bekommt seit vielen Jahren regelmäßig Post von der Creditreform, welche er genauso lang ignoriert. Jetzt habe ich mich der Sache mal angenommen und bin mir über die weitere Vorgehensweise unsicher.

Laut Creditreform handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1996 von einem Versicherungsnehmen. Entsprechende Unterlagen liegen dem Betroffenen dazu nicht vor und er kann sich auch nicht erinnern jemals mit diesem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Jedenfalls wurden die Schreiben der Inkasso immer ignoriert, weil der Vorname falsch geschrieben worden ist (es fehlen die Buchstaben "ph").

Wie gehen wir jetzt weiter vor. Vollstreckungungsbescheid anfordern aber wo? Bei Inkasso oder dem Gläubiger? Ist es ausreichend der Creditreform eine Zwischennachricht zu schicken (Sachverhaltsklärung). Für einen Widerspruch ist es ja längst zu spät. Der Betroffene sagt das damals ein Nachbar den gleichen Namen hatte, dann aber umgezogen sei.

Danke für Hilfe zur weiteren Vorgehensweise.

Viele Grüße

-- Editiert von User am 17. Oktober 2024 16:49




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
welche er genauso lang ignoriert.

Bedeutet er sendet die nicht an ihn gerichtete Post mit entsprechendem Vermerk ungeöffnet zurück?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet er sendet die nicht an ihn gerichtete Post mit entsprechendem Vermerk ungeöffnet zurück?


Nein, er hat die Briefe geöffnet und wohl immer der Rundablage zugeführt. Nur die letzten beiden Briefe hat er nicht weggeschmissen.

Es wäre sinnvoller gewesen, die ungeöffneten Briefe retour zu schicken, weil Vorname nicht korrekt geschrieben?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Es wäre sinnvoller gewesen, die ungeöffneten Briefe retour zu schicken, weil Vorname nicht korrekt geschrieben?

Ja, denn jetzt kann er sich aussuchen, ob er jahrelang Straftaten begangen hat, in dem er nicht für ihn bestimmte Post geöffnet hat oder ob er der korrekte Adressat ist.



Zitat (von laluna80):
Vollstreckungungsbescheid anfordern aber wo? Bei Inkasso oder dem Gläubiger?

Nein, den Titel muss man beim Amtsgericht anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, denn jetzt kann er sich aussuchen, ob er jahrelang Straftaten begangen hat, in dem er nicht für ihn bestimmte Post geöffnet hat oder ob er der korrekte Adressat ist.


Ich korrigiere. Er hat sie ungeöffnet weggeworfen, nur die letzten beiden Briefe wurden geöffnet. Es ist jetzt sicher kontraproduktiv die geöffneten Briefe zurückschicken.

Da ist es doch sinnvoller auf den nächsten Brief zu warten und diesen dann retour zu senden?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Er hat sie ungeöffnet weggeworfen

Es ist auch strafbar, fremde Post zu vernichten.



Zitat (von laluna80):
Da ist es doch sinnvoller auf den nächsten Brief zu warten und diesen dann retour zu senden?

Den würde ich entsprechend Retournieren, zusammen mit einem entsprechenden Auskunftsbegehren nach DSGVO.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den würde ich entsprechend Retournieren, zusammen mit einem entsprechenden Auskunftsbegehren nach DSGVO.


Herzlichen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schuldenprofi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Wie gehen wir jetzt weiter vor


Einfach weiter ignorieren. Wenn seit JAHREN ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und diese bislang noch nicht versucht wurde zu vollstrecken, wird das einen Grund haben. Wir reden hier über einen VB (Vollstreckungsbescheid) aus dem Jahre 1996, also kurz vor dem Verfall (30 Jahre)

Creditreform ist auch nur eine von vielen (zensiert)-Buden, die Kasse machen wollen. Generell kaufen Inkassoparasiten sehr gerne uralte Forderungen auf, um diese noch geltend zu machen. Die Rechtsprechung ist hier geteilter Meinung. Während Anwälte, bei denen es nicht für ein seriöses Rechtsgebiet gereicht hat und daher Forderungsmanagement betreiben, auf Zahlung plädieren, lehnt sich der erfahrene und informiert Schuldner ganz entspannt zurück.

Zusammengefasst:

1. Prinzipiell niemals telefonieren, immer schriftlich
2. Keinerlei Forderung anerkennen
3. Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO anfordern
4. Eingehende Schreiben bei der Post als "unbekannt verzogen, ich bin der Nachmieter" abgeben.

Viel Glück
Max Mustermann (Schuldenprofi)

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