Hallo*,
ein Freund bekommt seit vielen Jahren regelmäßig Post von der Creditreform, welche er genauso lang ignoriert. Jetzt habe ich mich der Sache mal angenommen und bin mir über die weitere Vorgehensweise unsicher.
Laut Creditreform handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1996 von einem Versicherungsnehmen. Entsprechende Unterlagen liegen dem Betroffenen dazu nicht vor und er kann sich auch nicht erinnern jemals mit diesem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Jedenfalls wurden die Schreiben der Inkasso immer ignoriert, weil der Vorname falsch geschrieben worden ist (es fehlen die Buchstaben "ph").
Wie gehen wir jetzt weiter vor. Vollstreckungungsbescheid anfordern aber wo? Bei Inkasso oder dem Gläubiger? Ist es ausreichend der Creditreform eine Zwischennachricht zu schicken (Sachverhaltsklärung). Für einen Widerspruch ist es ja längst zu spät. Der Betroffene sagt das damals ein Nachbar den gleichen Namen hatte, dann aber umgezogen sei.
Danke für Hilfe zur weiteren Vorgehensweise.
Viele Grüße
-- Editiert von User am 17. Oktober 2024 16:49
Inkasso - Name falsch geschrieben
17. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2024 | 16:49
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso - Name falsch geschrieben
#1
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :welche er genauso lang ignoriert.
Bedeutet er sendet die nicht an ihn gerichtete Post mit entsprechendem Vermerk ungeöffnet zurück?
#2
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 19:10
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Bedeutet er sendet die nicht an ihn gerichtete Post mit entsprechendem Vermerk ungeöffnet zurück?
Nein, er hat die Briefe geöffnet und wohl immer der Rundablage zugeführt. Nur die letzten beiden Briefe hat er nicht weggeschmissen.
Es wäre sinnvoller gewesen, die ungeöffneten Briefe retour zu schicken, weil Vorname nicht korrekt geschrieben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Es wäre sinnvoller gewesen, die ungeöffneten Briefe retour zu schicken, weil Vorname nicht korrekt geschrieben?
Ja, denn jetzt kann er sich aussuchen, ob er jahrelang Straftaten begangen hat, in dem er nicht für ihn bestimmte Post geöffnet hat oder ob er der korrekte Adressat ist.
Zitat :Vollstreckungungsbescheid anfordern aber wo? Bei Inkasso oder dem Gläubiger?
Nein, den Titel muss man beim Amtsgericht anfordern.
#4
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 19:40
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Ja, denn jetzt kann er sich aussuchen, ob er jahrelang Straftaten begangen hat, in dem er nicht für ihn bestimmte Post geöffnet hat oder ob er der korrekte Adressat ist.
Ich korrigiere. Er hat sie ungeöffnet weggeworfen, nur die letzten beiden Briefe wurden geöffnet. Es ist jetzt sicher kontraproduktiv die geöffneten Briefe zurückschicken.
Da ist es doch sinnvoller auf den nächsten Brief zu warten und diesen dann retour zu senden?
#5
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 19:45
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Er hat sie ungeöffnet weggeworfen
Es ist auch strafbar, fremde Post zu vernichten.
Zitat :Da ist es doch sinnvoller auf den nächsten Brief zu warten und diesen dann retour zu senden?
Den würde ich entsprechend Retournieren, zusammen mit einem entsprechenden Auskunftsbegehren nach DSGVO.
#6
Antwort vom 17. Oktober 2024 | 20:16
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Den würde ich entsprechend Retournieren, zusammen mit einem entsprechenden Auskunftsbegehren nach DSGVO.
Herzlichen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antworten.
#7
Antwort vom 18. Oktober 2024 | 17:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie gehen wir jetzt weiter vor
Einfach weiter ignorieren. Wenn seit JAHREN ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und diese bislang noch nicht versucht wurde zu vollstrecken, wird das einen Grund haben. Wir reden hier über einen VB (Vollstreckungsbescheid) aus dem Jahre 1996, also kurz vor dem Verfall (30 Jahre)
Creditreform ist auch nur eine von vielen (zensiert)-Buden, die Kasse machen wollen. Generell kaufen Inkassoparasiten sehr gerne uralte Forderungen auf, um diese noch geltend zu machen. Die Rechtsprechung ist hier geteilter Meinung. Während Anwälte, bei denen es nicht für ein seriöses Rechtsgebiet gereicht hat und daher Forderungsmanagement betreiben, auf Zahlung plädieren, lehnt sich der erfahrene und informiert Schuldner ganz entspannt zurück.
Zusammengefasst:
1. Prinzipiell niemals telefonieren, immer schriftlich
2. Keinerlei Forderung anerkennen
3. Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO anfordern
4. Eingehende Schreiben bei der Post als "unbekannt verzogen, ich bin der Nachmieter" abgeben.
Viel Glück
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