Inkasso - OGV Pfändung

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
uwe1965
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - OGV Pfändung

Was kann ich noch machen wenn bei mir der OGV schon war (fruchtlose Pfändung ) und eine Abnahme einer EV anberaumt für Schulden aus dem Jahre
1990 gefordert durch Schneller Inkasso muss ich noch zahlen oder welche Möglichkeiten habe ich da ?

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ein Titel ist 30 Jahre gültig.

Setz dich mit dem Gläubiger/Vertreter in Verbindung und frag an, was da möglich ist.
Wenn sich der Gläubiger auf nichts einläßt (Vergleich, Ratenzahlung ...) , hast du keine Möglichkeit der eV-Abnahme zu entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.168 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen