Was kann ich noch machen wenn bei mir der OGV schon war (fruchtlose Pfändung ) und eine Abnahme einer EV anberaumt für Schulden aus dem Jahre
1990 gefordert durch Schneller Inkasso muss ich noch zahlen oder welche Möglichkeiten habe ich da ?
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Inkasso - OGV Pfändung
14. Dezember 2009
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Frage vom 14. Dezember 2009 | 09:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - OGV Pfändung
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2009 | 22:09
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
ein Titel ist 30 Jahre gültig.
Setz dich mit dem Gläubiger/Vertreter in Verbindung und frag an, was da möglich ist.
Wenn sich der Gläubiger auf nichts einläßt (Vergleich, Ratenzahlung ...) , hast du keine Möglichkeit der eV-Abnahme zu entgegen.
Und jetzt?
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