Inkasso (Otto)

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)
Inkasso (Otto)

Hallo

Brauche hilfe es geht um eine Forderrung von Otto es ging um ca.1700.- von2006 allerdings habe ich da nichts bestellt, habe es Otto auch mitgeteilt schriftlich und Telefonisch habe darauf hin ein SCHULDANERKENNTNIS bekoomen und es auch unter schrieben allerdings habe ich drauf geschrieben das ich da nichts bestellt hat und abgeschickt.Allerdings weis ich auch wer da bestellt hat meine Schwester und meine Mutter wollten das SCHULDANERKENNTNIS nihct mit unterschreiben hbes auch drauf geschrieben Otto sagte zu mir das ich eine Anzeige machen soll das machte ich auch .1jahr später bekam ich Post von einer inkasso Firma wolten von mir geld habe ihn das gleiche gesagt was ich auch Otto sagte das ich es nicht war und eine Anzeige gemacht habe.das wars dann erst mal 1jahr nichts von dennen gehört nu 2008 bekamm ich post verlangen nun 2450.- Eure habe direckt Briefe geschrieben und Telefoniert mit der inkass firma habe es dennen noch mals gesagt allerdings sagten die zu mir das die Anzeige fallen gelassen, habe aber kein Schreiben bekommen das sie fallen gelassen wurde.das ging hin und her habe es abgestrietten das ich da was bestellt habe schickten mir 3 mal ein SCHULDANERKENNTNIS das ich unterschreiben sollte machte ich nicht nu geht es vorgericht zahlen 90 .- im monat allerdings habe ich ein schreiben hingeschickt das ich mit der zahlung die ich mache die schuldt nicht anerkenne.die summe 2450besteht aus zinsen und ratten zahlungsvergütung die ich gemacht habe die meine schwester machen sollte einmal wurde bezahlt dann kamm nichts mehr von ihr.
lasse es drauf ankommen da ziehe ich lieber vorgericht ,vieleicht bekomme ich ja mal recht

Meine Frage:
1.SCHULDANERKENNTNIS kann mann dagegen angehen ? es ist von 2006 und dennen das erklährt
2.Habe ich überhaubt Chancen da zu gewinnen?
3.Muss ich beweissen das ich da was bestellt habe?
4 Bekomme seit 4 monaten Hartz 4 kann mir daher kein Anwalt leisten bekomme ich von irgent woher unterstüzung?

5000dmg auf Rechtschreibung
kann es leider nicht besser

mit freundlichen Grüssen
und danke schon mal


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20 Antworten
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#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Herrjeeeeeehhhh.... wieso hast du denn nur die Schuldanerkenntnis dazumal abgegeben und auch noch Raten bezahlt? Das verschlechtert deine Position u. U. erheblich!

Zu deinen Fragen:

1. Auch wenn die Schuldanerkenntnis 2006 unterschrieben wurde, so ist sie noch nicht verjährt. Rückgängig machen kannst du sie nicht mehr, doch zumindest war es gut, dass du dort vermerkt hattest, dass du die zugrundeliegende Ware nicht bestellt (und wovon ich jetzt mal ausgehe, auch nicht entgegengenommen bzw. erhalten??? ) hast. Deshalb würde ich diese unterschriebene Anerkenntnis nicht allzu gewichtig sehen. Allerdings wirst du dir schon die Frage gefallen lassen müssen, wieso du sie unterzeichnet hast, und wieso Raten bezahlt wurden.

2. Ich meine schon, dass du durchaus Aussichten hast, zu obsiegen, und zwar aus dem Grund, den ich in 3. schreibe.

3. Umgekehrt ist es der Fall: Otto muss den Beweis führen, dass du die Ware bestellt und auch entgegengenommen hast, also den Nachweis erbringen, dass ihre Forderungen tatsächlich begründet sind. Für gewöhnlich wird für ein entgegengenommenes Paket eine Quittung unterschrieben, was als Nachweis dient. Diesen Nachweis dürfte Otto aber nicht führen können, wenn du denn die Sendung tatsächlich nicht entgegengenommen hast. Auch dürfte es an einer von dir ausgefüllten und unterschriebenen Bestellung fehlen.

4. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen. Entweder du gehst erstmal zur Rechtsantragstelle des an deinem Ort zuständigen Amtsgericht, und holst dir dort einen Antrag, oder du gehst gleich zu einem Rechtsanwalt, der diesen Antrag für dich stellt. Ersteres emfpiehlt sich dann, wenn du evtl. nicht sicher die nötigen Voraussetzungen mitbringst, nachdem du aber HarzIV beziehst, dürftest du die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.



-- Editiert am 02.03.2009 19:15

-- Editiert am 02.03.2009 19:17

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
doch zumindest war es gut, dass du dort vermerkt hattest, dass du die zugrundeliegende Ware nicht bestellt (und wovon ich jetzt mal ausgehe, auch nicht entgegengenommen bzw. erhalten???


wo vermerkt ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

@thehellion:

so wie ich es aus dem Eingangsbeitrag

quote:
...und es auch unter schrieben allerdings habe ich drauf geschrieben das ich da nichts bestellt hat...


verstanden habe, wurde das auf die Erklärung selber geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ramos
Sorry - Hatte ich irgendwie mißverständlich formuliert
Die Frage ging natürlich an @Stefanhw

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also habe auf das SCHULDANERKENNTNIS drauf geschrieben das ich die ware nicht bestellt habe!!( oben Rechts war ne spallte mit Vermerck da habe ich es rein geschrieben) Das SCHULDANERKENNTNIS kam von Otto habe auch Telefoniert mit Otto und Email geschrieben mehr mals gesagt das ich da nichts bestellt habe .

Und die Ratten Zahlung die ging nicht von mein Konto ab und lieferrung habe ich keine Bekommen und nichts unterschrieben .
bin nur drauf gekommen das meine schwester bestellt hat wo ich eine Rechnung bekommen habe aber keine Ware .

5000Dmg Auf Rechtschreibung

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das wäre mal eine Frage an einen Juristen hier im Forum :
Ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis in dem der TE schriftlich fixiert das nichts bestellt wurde !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Du hast Anzeige gegen deine Mutter bzw. deine Schwester erstattet.

Was genau ist denn mit dem Strafverfahren passiert?

Da muss es doch ein Ergebnis (Verhandlung, Bußgeldbescheid, ...) geben. Teil das doch bitte einmal mit.

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wäre mal eine Frage an einen Juristen hier im Forum <hr size=1 noshade>


Urgh. Hier sind wir m.E. im "kein Wort ohne meinen Anwalt" Bereich.

In Betracht kommen vier verschiedene Bedeutungen:

I.

Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn der Schuldner eine bereits bestehende Schuld bestätigt. Folge ist, dass er keine Einreden mehr hat (Verjährung, fehlende Leistung der Gegenseite).

Voraussetzung ist jedoch, dass die Schuld im Grundsatz besteht. Das deklaratorisches Schuldanerkenntnis begründet keine neue Schuld.

Da hier deutlich vermerkt wurde, dass kein Schuldverhältnis besteht, scheidet es hier m.E. aus.

II.

Durch ein abstraktes Schuldanerkenntnis wird eine neue, vom ursprünglichen Schuldgrund unabhängige, selbstständige Verbindlichkeit begründet.

Allerdings kann der Anerkennende das Schuldanerkenntnis nach Bereicherungsrecht herausverlangen, wenn kein Rechtsgrund (z.B. eine Schenkung gegenüber der Schwester à la "Ich bezahle Deine Schulden") vorliegt.

Ob ein solches angenommen werden wird, kann man nicht vorhersagen. Das richtet sich im wesentlichen danach, wie das Schreiben mit der Ergänzung aus der Sicht von Otto verstanden werden durfte.

Selbst wenn, wäre dies kein Beinbruch, da man das ganze ggfs. kondizieren kann (s.o.).

Hier ist darüber hinaus § 518 BGB zu beachten: ein Schenkungsversprechen muss notariell beglaubigt werden. Die Schenkung wäre also allenfalls hinsichtlich des bereits gezahlten wirksam.

III.

Schuldbeitritt. Hier wird es gefärlich. Dieser ist formlos möglich und begründet eine selbstständige (Gesamt-)Schuld. Der Gläubiger kann die gesamte Forderung von jedem der Beteiligten fordern.

Hiervon wird wegen der hohen Gefährlichkeit in der Regel nur ausgegangen, wennn Im Zweifel ist von einem Schuldbeitritt nur auszugehen, wenn der neue Schuldner ein eigenes wirtschaftliches, also nicht rein persönliches Interesse an der durch den Schuldbeitritt gesicherten Leistung hat. Hier also nur dann, wenn die Threaderstellerin selbst etwas von der bestellten Ware erhalten hat. Die Beweislast läge insoweit wohl bei Otto. Zudem haften Sie bei einem Schuldbeitritt nur für die Hauptforderung, nicht aber für Zinsen und Kosten (insbesondere Inkassokosten) - §425 BGB .

IV.

Bürgschaft. Vertrag, mit dem sich der Bürge verpflichtet, die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber einem Gläubiger zu erfüllen, sofern der Schuldner sie nicht selbst erfüllt.

Könnte greifen. Kommt wieder darauf an, wie Otto die Erklärung verstehen durfte. Lichtblick: Wenn nichts gesondert vereinbart wurde, Allerdings können Sie, wenn nichts gesondertes vereinbart wurde, Otto darauf verweisen, dass sie gem. §771 erst gegen Ihre Schwester vollstrecken müssen, bevor Otto Geld von Ihnen bekommen kann.

Ich hoffe dieser grobe Überblick hilft ;) .

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

-- Editiert am 05.03.2009 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

:respekt:



lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Huhu.
War Heute bei einen Anwalt habe ihn das erst mal erklärt fragte mich auch warum ich das SCHULDANERKENNTNIS unterschrieben habe ich weiß es erlich gesagt auch nicht ich ging davon aus das meine schwester zahlt es ging auch eine zahlung ein ans Inkasso unternehmen aber dann kam nichts mehr von ihr weil ich am Samstag ein Gerichtsschreiben bekam das wird ein schriftliches verfahren , habe Dienstag mein schreiben raus geschickt und es da noch mal´s rein geschrieben das ich die sachen nicht bestellt habe.sollen belegen das ich die waren angenommen habe mit unterschrieft habes einfach da mal rein geschrieben .
Hab´s durch gelesen als Beweis steht da ist ein VersandKatalog da lachte ich nur erlich gesagt ist das kein Beweis da steht zwar die Kundennummer drauf und Adresse , aber jeder konnte denn katalog nehmen und auf mein namen bestellen da ich nie einen Persönlich bekommen habe der Versand Katalog hat mann immer vor der Haustür abgelegt.

Du hast Anzeige gegen deine Mutter bzw. deine Schwester erstattet.

Was genau ist denn mit dem Strafverfahren passiert?

Da muss es doch ein Ergebnis (Verhandlung, Bußgeldbescheid, ...) geben. Teil das doch bitte einmal mit.


Nichts wurde nach 3 Monate fallen gelassen laut aussage von der Inkasso Firma
ich weis ja nicht wie die das herraus gefunden haben ohne Aktenzeichen, habe ja selber kein schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen.


Danke für die info Ebenezer

werde noch mal schreiben vieleicht werde ich auch mal Kopieren und dann hierrein stellen .

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Versteh ich das richtig? Deine Schwester und deine Mutter haben auf deinen Namen bestellt? Und du hast dann ein Schuldanerkenntnis unterschrieben??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja die haben was bestellt und habe es auch unterschrieben ich ging davon aus das es bezahlt wird das war aber nicht so,eine zahlung kam dann nichts mehr

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Dann würde ich die Sache von deiner Seite aus als aussichtslos sehen.

Die Ware wurde auf dich bestellt, sie wurde angenommen(Nachweislich) du hast ein Schuldanderkenntnis unterschrieben und deshalb wird Otto natürlich an dich gehen. Deine Anzeige hat nix gebracht und wenn du nicht deine Schwester/Mutter dazu bringst ein Schuldanerkenntniss zu machen dann seh ich Schwarz. Und selbst dann wird es wahrscheinlich eng

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also das stimmt schon allerdings sind keine waren zu mir gekommen habe keine ware angenommen und nichts unterschrieben auch wenn ich ein Schuldanerkenntniss unterschrieben habe liegt die beweislast bei Otto oder sagen wir es mal so bei der inkasso firma.
Die Anzeige das sagt die Inkasso firma das die fallen gelassen wurde aber nach 3 monate einen Brief schreiben das die fallen gelassen wurde ohne Akten zeichen ist schon komisch habe ja selber keine post bekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Di können das aber beweisen da deine Schwester oder Mutter bei der Paketannahme dafür unterschrieben haben. Und wenn du die Schuld schon anerkannt hast.

Achja Stefan bitte keine PM, danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ja die haben was bestellt und habe es auch unterschrieben ich ging davon aus das es bezahlt wird


Du hast mit Deinem Namen unterschrieben und Deine z.b Schwester hat das Paket angenommen
Familiere Internas interesieren das Versandhaus nicht
Hast schon mal die EV abgegeben ?


lg

-- Editiert am 17.03.2009 22:39

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also die sachen habe ich nicht besttelt, habe auch nichts angenommen keine ware ist zu meiner adresse gekommen nichts unterschrieben.
Das einzige was ich mal unterschrieben habe war das schuldtanerkenntnis mehr nicht,aber am 2.4.2009 habe ich gerichts Termin und habe jetzt einen anwalt.
und Als beweise hat da inkasso unternehmen nur denn Versandkatalog mit meinen Daten Kn. etc. und Inkasso muss mir nachweisen das ich die sachen betellt habe und auch belegen können sowas können die aber nicht belegen weil die nichts haben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Das ist Augenwischerei!
DU bist der Vertragspartner von Otto, auf deinen Namen wurde bestellt, die Ware wurde geliefert und DU hast das Schuldanerkenntnis unterschrieben!
Die haben als Beweise den unterschriebenen Auslieferungsbeleg und dein Schuldanerkenntnis. Was hast du als Beweis?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also Sabbele 1984 zu dein Schreiben


(Die haben als Beweise den unterschriebenen Auslieferungsbeleg und dein Schuldanerkenntnis. Was hast du als Beweis?)

habe mit meine Anwalt drübergeredet wegen dem Schuldanerkenntnis er kann nicht feststellen das es eins ist und da ich unter sonstige Schuldner geschrieben habe das ich die ware nicht bestellt habe. bedeutet das ich das damit nicht anerkenne.also ist das nicht Rechtskräftig.
Die haben keine Beweis die sachen die Bestellt wurden sind nicht zu meiner Adresse gekommen,ich habe die ware nicht angenommen habe nichts unterschrieben das ich die ware entgegen genommen habe.
die müssen mir erst mal beweisen das ich die ware entgegen genommen habe und auch bestellt habe.
Auch wenn ich der Vertrags Partner bin kann jeder auf meinen Namen Bestellen
die Versand Kataloge die zu Kunden Geschickt werden liegen vor der Haustür,das bedeutet das jeder den Katalog nehmen kann und auf meinen namen Bestellen kann .
habe auch Anzeige wegen Waren Betrug gemacht.gegen meiner Schwester.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also hatte heute Gerichtsverhandlung
die Klage gegen mich wird fallen gelassen da es keine beweise gibt das
Schuldanerkenntnis hat der Richter gesagt : das es nicht zu erkennen ist das es eins ist auch da ich bei sonstiges reingeschrieben habe das ich die ware nicht bestellt habe.

0x Hilfreiche Antwort

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