Inkasso - Paigo Gmbh/Paypal

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
BerlinStudent98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Paigo Gmbh/Paypal

Hallo,
Ich hab im November eine Abo abgeschlossen, welches ich direkt wieder rückerstatten ließ, jedoch wurde bei der Bezahlung PayPal als Medium benutzt und ich nahm an für die Rückerstattung geht das Geld wieder zurück auf Paypal, dem war nicht so. Ich stand nun 1Monat in meinem PP-Konto im Minus (-08,50€). Paypal schrieb mir vor 2 Wochen eine Mail, in welcher ich darauf hingewiesen wurde. Die Summe von 08,50€ habe ich heute auch direkt begleichen können. Desweiteren habe ich heute eine Mail von einem Inkassounternehmen erhalten, welches ich unten eingefügt habe. Meine Fragen, ob jemand sich damit auskennt und mir sagen könne, wie ich vorzugehen hab bzw. ob ich das überhaupt bezahlen muss was Paigo GmbH verlangt?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr *******,

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

45,04 EUR

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung 8,50 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 14.01.2021 0,01 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25 EUR
Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,6 Gebühr
in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 29,40 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 5,88 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 45,04 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

14.01.2021

bei uns eingegangen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 35,28 EUR als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,56 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,2 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH


-- Editiert von BerlinStudent98 am 05.01.2021 10:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Hast du das Geld mittlerweile vom ursprünglichen Gläubiger zurück bekommen? Hattest du einen Fall bei PayPal eröffnet?

Signatur:

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#2
 Von 
BerlinStudent98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du das Geld mittlerweile vom ursprünglichen Gläubiger zurück bekommen? Hattest du einen Fall bei PayPal eröffnet?


Ich hatte über AppleStore ein Abo abegschlossen, da ich die versprochene Leistung von der App nicht bekam, habe ich um Rückerstattung gebeten, jedoch kam das Geld auf mein Bankkonto und nicht auf mein Paypal-Konto, obwohl ich über PP bezahlt hatte. Ich habe bei Paypal den Rückstand von -08,50€, heute (Dienstag) beglichen, ich erhalte meinen Lohn immer am 20ten des darauffolgenden Monats erhalte, deswegen war er überhaupt nicht gedeckt.

-- Editiert von BerlinStudent98 am 05.01.2021 23:01

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass das Inkasso keine echte Rechtsdienstleistung erbringt. Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man gerne mal das vollständige zwischen Inkasso und PayPal abgeschlossene Vertragswerk sehen möchte und ein ausführliches Tätigkeitsprotokoll. Dass man einstweilen deren Gebühren zurückweist, bis man die Chance hatte, die Sachlage zu prüfen.
Es kommt nämlich darauf an, mit was PayPal das Inkasso beauftragt hat und was es jemals getan hat.

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