Inkasso Plöckl

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carmen1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Plöckl

Hallo zusammen,

ich benötige dringend einen Rat, ich habe im März 2019 ein Schreiben vom Inkasso Plöckl erhalten das ich im August 2016 einen Einkauf bei Ikea per Lastschrift getätigt habe. Ich bin erstmal perplex wie es sein kann das nach 2 1/2 Jahren nun ein Schreiben kommt. Ich habe mich telefonisch mit meiner Bank in Verbindung gesetzt die mir mitteilten das sie keine Rücklastschriften fesstellen konnten. Ich habe auch eine Kontoauszüge durchforstet und nichts gefunden. Ich habe dann Widerspruch gegen die Forderung eingelegt. Ich habe mit reingeschrieben das mir belegt werden soll was und wo ich gekauft habe soll. Ich habe dann eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Die Frist wurde nicht eingehalten, es kam verspätet ein Brief darin wurde nun aufgelistet was ich gekauft habe, wann und wo.

Ich habe tatsächlich diese Dinge mal gekauft, die dort aufgeführt wurden. Wie soll man das nach so einer langen Zeit noch wissen. Wie verhalte ich mich jetzt?

Das Inkassobüro verlangt folgendes:

Hauptforderung: 49.45 €
Bankrücklastkosten: 5,94 €
Bearbeitungsgebühr Ikea: 11,00 €
Einwohnermeldeauskunft: 12,14 €
1. Inkassomahnung: 54,00€
Zinsen: 5,55 €

Gesamt: 138,08 €

Das soll ich bis morgen bezahlt haben.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße




-- Editiert von Carmen1988 am 16.05.2019 16:41

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du weißt also mittlerweile, dass es wohl richtig ist und du weißt auch (Kontoauszüge), dass die Lastschrift damals nicht abging? Oder ging das Geld dennoch ab?
Sehe ich das richtig, dass keine Lastschrift feststellbar ist?

Dann liegt also kein Verzug vor, würde ich erst mal sagen.

Zitat:
Einwohnermeldeauskunft: 12,14 €

Zur Sicherheit nochmal die Rückfrage: Du bist zwischendrin umgezogen? Und du hattest nicht zufällig eine alte Bankkarte einstecken mit einem Konto, was du wegen Umzug aufgelöst hattest?

Ansonsten: Hauptforderung überweisen und dem Inkasso schreiben, dass das Konto gedeckt war und dass es laut deiner Bank keinerlei Abbuchungsversuch gab, also überhaupt kein Verzug gab. Schreiben, dass offenbar der Fehler auf Seiten IKEA liegt und du nichts dafür kannst, wenn die Fehler machen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Carmen1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Sachen irgendwann mal gekauft ja aber wann weiss ich nicht mehr. Mich wundert das nirgends was vorliegt das eine Rücklastschrift vorliegt.
Es wurde auch nichts abgebucht.
Umgezogen bin ich nicht und eine alte Bankkarte hatte ich auch nicht.



-- Editiert von Carmen1988 am 16.05.2019 17:38

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Ich würde dennoch nochmal sicherheitshalber auf dem Kontoauszug gucken. Also im August 2016.

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#4
 Von 
Carmen1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok mach ich.
Dann die Hauptforderung direkt an Ikea überweisen? Was gebe ich da als Verwendungzweck an? Und ein Schreiben an das Inkassobüro das dass Problem seitens Ikea liegt?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es ausnahmsweise ans Inkasso bezahlen. Im Verwendungszweck neben dem Aktenzeichen auf "Nur Hauptforderung" ergänzen.

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die Hauptforderung habe ich soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht überwiesen. Mein Konto war stets gedeckt. Es gab in 2016 keine Rücklastschrift und auch meine Bank kann diesen Vorgang nicht bestätigen. Es liegt daher auch keinerlei Verzug vor. Offenbar liegt der Fehler hier eindeutig bei ihrer Mandantin. Ich bin nicht für technische Fehler auf Seiten ihrer Mandantin verantwortlich. Ich diskutiere hier auch nicht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

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