Inkasso Ratenzahlung - Vollstreckungsbescheid

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
fb436983-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Ratenzahlung - Vollstreckungsbescheid

Hallo liebe Leute,

Ich habe bei einem Inkassodienst eine Ratenzahlung vereinbart, soweit alles gut. Nach einem Monat habe ich einen Mahnbescheid bekommen und habe mich direkt an das Inkasso gewendet. Dort wurde mir gesagt, dass die Forderung tituliert werden würde, um meine Zahlung zu garantieren. Auf die Frage ob die Titulierte Forderung an die Schufa gemeldet würde, wurde dieses verneint. Es würde lediglich noch der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Weitere schritte würden nicht eingeleitet werden, solange ich pünktlich zahle.

Nun ist meine Frage:
Wirkt sich diese titulierte Forderung anderweitig auf meine Bonität aus? Kriegt irgendwer davon mit? Einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis würde ich ja nicht bekommen oder? Lediglich wenn ich die Vermögensauskunft ablegen würde oder eine Vollstreckung vollzogen wird oder?

Vielen Dank schon mal!
Ich hoffe einfach auf eine Antwort um nicht so in der Luft zu hängen.

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2536 Beiträge, 742x hilfreich)

Woher sollen wir wissen ob und wenn das IB seine Daten meldet. Eine Datenbank für VB's gibt's jedenfalls nicht.
In der 1. Zahlungsaufforderung sollte das IB schreiben ob und mit welcher Auskunftstei zusammen gearbeitet wird. Ggf hat auch der Ursprungsgläubiger bereits die Zahlungsstörungen irgendwohin gemeldet.

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#2
 Von 
fb436983-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

Danke, dass sie mir bewusst, dass ihr das nicht wisst.
Das werde ich auch noch mal nachfragen.
Die Frage war eher, ob es irgendwie anders gemeldet wird, wenn der IB nichts an die Auskunfteien weitergibt.
Aber da es kein Register für VBs gibt und ich so nichts ins Schuldnerverzeichnis eingetragen werde, ist das nicht der Fall oder?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2536 Beiträge, 742x hilfreich)

Schreib doch einfach dem IB, dass du eine Auskunft nach der EU-DSGVO wünschst. Dann weißt du genau was wohin gemeldet wurde. Auf eine telefonische Nachfrage bei einem (ggf externen) Callcenter Agenten würde ich mich nicht verlassen.

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Außerdem würde ich dem Mahnbescheid teilweise widersprechen.

Dieser Widerspruch betrifft die Kosten dieses gerichtlichen Mahnverfahrens.
Da hier bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, und diese eingehalten wird bis jetzt, dürfen die Kosten der Titulierung nicht mehr als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Diese darf das IKB schön selber bezahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16199x hilfreich)

Gegenfrage: Was fordert das Inkasso denn alles an Gebühren bis jetzt? Was steht in dem Ratenvergleich so alles drin? Steht da drin, dass das Inkasso sich eine Titulierung vorbehält?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
fb436983-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Ich zitiere mal:

Zitat:
Zur Forderungssicherung wird das zivilrechtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dadurch entstehen Ihnen
keine Kosten. Die Gläubigervertreterin verpflichtet sich, falls der Schuldner die Raten pünktlich zahlt keine
strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit bzw. Vollstreckungen einzuleiten. Die ausgesprochene
fristlose Kündigung bleibt jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125946 Beiträge, 40565x hilfreich)

Zitat (von fb436983-100):
Zur Forderungssicherung wird das zivilrechtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Und jetzt die große Frage: was genau wird alles im Mahnbescheid gefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb436983-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hauptforderung + 160 Euro Verfahrenskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125946 Beiträge, 40565x hilfreich)

Dann würde ich die Hauptforderung anerkennen und den Verfahrenskosten unter Verweis auf die vertragliche Vereinbarung der Kostenfreiheit wiedersprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16199x hilfreich)

Ich würde dem erst mal komplett widersprechen. Sollen sie doch klagen und vor Gericht erklären, wieso sie einseitig den Ratenvertrag gebrochen haben. Das dürfte lustig werden.

Das ganze deutet für mich auf eine Art von Betrug hin. Es gibt Inkassos, die versprechen einem sonst etwas und dann titulieren und pfänden sie trotzdem.

-- Editiert von mepeisen am 17.01.2021 14:54

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
fb436983-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde dem erst mal komplett widersprechen. Sollen sie doch klagen und vor Gericht erklären, wieso sie einseitig den Ratenvertrag gebrochen haben. Das dürfte lustig werden.

Das ganze deutet für mich auf eine Art von Betrug hin. Es gibt Inkassos, die versprechen einem sonst etwas und dann titulieren und pfänden sie trotzdem.

-- Editiert von mepeisen am 17.01.2021 14:54


Aber habe ich im Ratenvertrag nicht genau dies akzeptiert?
Und wahrscheinlich ist es jetzt nach dem Manhnbescheid eh zu spät oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16199x hilfreich)

Zitat:
Aber habe ich im Ratenvertrag nicht genau dies akzeptiert?

Nicht wirklich. Denn mit Titulierung werden nun ja auch Gebühren und Co. tituliert gegen dich. Das sollte es aber laut Ratenvergleich nicht. Das sollte laut Ratenvergleich kostenlos sein für dich.

Das mag spitzfindig sein aber ich habe aus einem Grund nachgefragt wegen den Gebühren. Normalerweise schlagen Inkassos mehrere hundert Euro drauf auf die Ursprungsforderung. Man bezahlt da ziemlich viel frei erfundenen Unsinn. Am Ende deutlich mehr als es mit Mahnbescheid jemals gekostet hätte.

Zitat:
Und wahrscheinlich ist es jetzt nach dem Manhnbescheid eh zu spät oder?

Kommt immer drauf an, worauf man aus ist. Ich persönlich würde immer versuchen, so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Ich hätte keine über hundert Euro zu verschenken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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