Inkasso Rechnung nach zweifacher Mahnung an alte Adresse durch Stadtwerke

24. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkasso Rechnung nach zweifacher Mahnung an alte Adresse durch Stadtwerke

Hallo liebe Formusmitglieder, ich hoffe es kann mir jemand Tipps zu meinem vorliegenden Problem geben.

Eine kurze Beschreibung:
Zum 01.03.15 haben meine damalige Mitbewohnerin und ich unsere Wg aufgelöst und wohnen nun beide getrennt. Unseren Strom und Gas Vertrag hatte unser Vermieter bei Einzug (01.10.14) abegschlossen und auch bei Auszug (28.02.15) wieder aufgekündigt (soweit wir wissen). Im Übergabeprotokoll des Auszugs haben wir die Adresse meines Vaters hinterlegt, zur Zu-/Nachsendung der Endabrechnung der Städtischen Werke. Es kam nie eine Abrechnung an und auch sonst keine Post der alten Wohnung.
Nun hat mich ein Schreiben erreicht, an meine ehemalige Mitbewohnerin und mich in einem Namen aber an meine alte Adresse gerichtet, in dem ein Inkassobüro eine Nachzahlung der Städtischen Werke fordert. Geschrieben steht dort, dass die Stadtwerke das Unternehmen beauftragt hätten, deren Buchhaltung zu entlasten.
Es sind Posten aufgeführt vom 09.03.15 für die fällige Nachzahlung der Zähler einschließlich Zinsen, anschließend vom 20.04.15 die erste Mahnung in Höhe von 3,50€ und vom 04.05.15 die zweite Mahnung in Höhe von 5,00€. Bis dahin wäre das ein Betrag von 161,66€.
Nun wurde das Inkassobüro eingeschaltet und führt drei Posten für den 21.05.15 auf.
Diese sind 1. Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstl. nach Nr. 7002VV RVG gemäß §§280 , 286 BGB mit 11,70€
2. Geschäftsgebühr nach Nr. 2300VV gemäß §§ 280 , 286 BGB mit 58,50€
und 3. Auskunftskosten gemäß §§ 280 , 286 BGB mit 10,00€
Damit sind es Kosten in Höhe von 241,86€.

Im darunterstehenden Text wird mit einer Schufaeintragung bei Nichtzahlung gedroht.

Interessant ist auch, dass die alte Wohnung noch immer leer steht. Ich habe spontan heute unsere alte Nachbarin besucht und dabei auch die Briefkästen betrachtet, unser alter Briefkasten wurde geleert, keine Mahnungsbescheide oder ähnliches vorhanden. Aber auch keine Namensschilder, weder an der Klingel, noch am Briefkasten.

Meine Frage ist nun, wie wirksam sind Mahnungen, wenn nicht sichergestellt ist, ob man Kenntniss davon genommen hat? Hatte der Vermieter die Verpflichtung uns die Abrechnung bzw. die Nachzahlung nachzusenden (wegen dem Vermerk auf dem Protokoll)? Wie verhält es sich mit dem leeren Briefkasten? Irgendwer (der Hausmeister?) muss die Briefe ja gesehen und entfernt haben oder die Namensschilder waren bereits weg, dann hätten die Briefe unzustellbar sein müssen.

Meine erste Handlung war es, an das Inkassobüro eine Fristaufschiebung zu erbitten, um zuerst Kontakt mit dem Vermieter und den Städtischen Werken aufzunehmen.

Ich bedanke mich schon einmal fürs lesen und hoffe auch wertvolle Tipps und Antworten!
Liebe Grüße, Sonnenblume276

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Hatte der Vermieter die Verpflichtung uns die Abrechnung bzw. die Nachzahlung nachzusenden (wegen dem Vermerk auf dem Protokoll)?

Und welchen Wortlaut hatte der Vermerk?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Adresse wurde bloß unter "Neue Anschrift des Mieters" festgehalten. Mündlich hatten wir dazu gesagt, dass wir diese Angabe nur wegen der Nachsendung der Abrechnung machen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen

Mein Tipp :

Du gehst her und überweist die unstrittige Hauptforderung inkl ca 9 € Mahngebühren also gerundet 162 € unangekündigt direkt an den Versorger (nicht ans Inkasso)
Zweckgebunden d.h im Überweisungsträger : Nur HF /Mahngebühr/Zinsen

Die Gebühren werden mit an Sicherheit grenzender Wahtscheinlichkeit mangels Durchsetzungsfähigkeit nicht eingeklagt
weil : http://inkassokosten.wordpress.com/

Geh vor wie hier beschrieben :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Mental trotzdem auf böse Briefe einstellen

Am Besten nochmal posten wenn das Inkassobüro wieder schreibt und seine Gebühren begründet









-- Editiert von thehellion am 24.05.2015 23:50

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank schon mal!
Die Stadtwerke werden in jedem Fall die Zahlung anerkennen? Aber ich schrecke trotzdem wegen der, wenn auch geringen, Möglichkeit einer Klage zurück. Ich musste bisher keine Erfahrung in diesem Bereich sammeln.

Was ich vergesse hatte, die Frist zur Zahlung ist auf den 28.05.15 datiert. Wenn das Inkassobüro nun keine Aufschiebung akzeptiert, wie soll ich darauf reagieren?

Edit: Und wie verhält es sich mit dem angedrohten Schufaeintrag?

-- Editiert von Sonnenblume276 am 25.05.2015 00:11

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Auf wessen Namen liefen denn jetzt die Anschlüsse?
Wie war das mit den Nebenkosten im Mietvertrag geregelt?

Irgendwie hört sich das zumindest teilweise so an, als ob der Vermieter der Vertragspartner der Stadtwerke war.
Manchmal hört sich das aber auch genau andersrum an.
Aber genau das ist doch das Wesentliche...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klar nehmen die die Zahlung an denn der Versorger ist nach wie vor der Forderungsinhaber
Lediglich der Forderungseinzug ist ans Inkasso abgetreten worden

Da grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen eingemeldet werden und die HF von Dir zweckgebunden überwiesen ist wird es keinen Eintrag geben

Wenn Du schnell Ruhe haben willst bzw deswegen schlecht schläfst dann solltest Du die gewünschten gebühren eben abdrücken

Wie ist der Name der Inkassobude ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Geschrieben steht dort, dass die Stadtwerke das Unternehmen beauftragt hätten, deren Buchhaltung zu entlasten.

Das steht da wirklich wörtlich drin?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Auf wessen Namen liefen denn jetzt die Anschlüsse?
Wie war das mit den Nebenkosten im Mietvertrag geregelt?
Irgendwie hört sich das zumindest teilweise so an, als ob der Vermieter der Vertragspartner der Stadtwerke war.
Manchmal hört sich das aber auch genau andersrum an.
Aber genau das ist doch das Wesentliche...


Unser Vermieter hat in unserem Namen zu Mietbeginn die Versorgungsverträge abgeschlossen. Es waren unsere Namen aufgeführt, wir haben die Nebenkosten per Überweisung monatlich gezahlt.

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#9
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):

Wie ist der Name der Inkassobude ?


Creditreform

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Geschrieben steht dort, dass die Stadtwerke das Unternehmen beauftragt hätten, deren Buchhaltung zu entlasten.
Das steht da wirklich wörtlich drin?


Ich zitiere "Sehr geehrte Damen und Herren, unser Auftraggeber, Städtische Werke AG, (Stadt), überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen."

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist wohl ein schlechter Scherz. Inkassogebühren fordern, weil deren Buchhaltung überlastet ist, also irgendwie fast schon wieder lustig, wenn es nicht so peinlich wäre.

Also in so einem Fall würde ich mir um die Inkassogebühren keinerlei Gedanken machen. Nehmen wir mal an, man wäre in Verzug gewesen, dann würden neben der Hauptforderung ggf. die 5% Zinsen über Basiszins, maximal 2,50€ für Briefporto, maximal 10€ für die Meldeauskunft anstehen.

Ich würde hier aber nachhaken, denn wenn der Vermieter nicht nur die Zahlen übermittelt hat, sondern das Abnahmeprotokoll selbst, auf dem die neue Adresse vermerkt war, gibt es keinen Grund, Zusatzgebühren zu zahlen. Daher würde ich mal den Vermieter fragen, ob er die Adresse übermittelt hat bzw. das Protokoll selbst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren, unser Auftraggeber, Städtische Werke AG, (Stadt), überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen."

Da sollte man höchstens aus Nächstenliebe zahlen

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sonnenblume276
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Ich würde hier aber nachhaken, denn wenn der Vermieter nicht nur die Zahlen übermittelt hat, sondern das Abnahmeprotokoll selbst, auf dem die neue Adresse vermerkt war, gibt es keinen Grund, Zusatzgebühren zu zahlen. Daher würde ich mal den Vermieter fragen, ob er die Adresse übermittelt hat bzw. das Protokoll selbst.


Wir haben mit dem Vermieter leider keine guten Erfahrungen gemacht. Ich werde trotzdem danach fragen, ob er das Protokoll an die Städtischen Werke übermittelt hat, oder lediglich die Zählerstände.

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