Inkasso- Recht und Verjährung

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso- Recht und Verjährung

Hallo zusammen,

Ich bin leider ratlos & kann nicht genau einschätzen ob diese Forderung verjährt ist.

Hier die Forderungsaufstellung:

06.07.2019
Forderung aus Werkvertrag 60€
—-
-10.10.2019
Mahnauslagen 5€
——
3.11.2019 Inkassovergütubg 70,20€
—-
18.12.19 GK Mahnbescheid
—-
18.12.19 Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. 25,00€



Zinsen gesammelt etwa 2-3€

Ich bin mir leider gar nicht mehr sicher ob ich dem Mahnbescheid widersprochen habe oder Teil-Widerspruch erhoben habe oder garnichts unternommen habe. ( Gibt es keine Möglichkeit das herauszufinden?)


Jedenfalls habe ich keinen Vollstreckungsbescheid erhalten & geklagt wurde auch nicht.

Ich weiß nur dass der MB die Forderung hemmt aber die 6 Monate sind auch um.

Forderungsjahr 2019
Verjährung 31.12.2022

wegen dem Mahnbescheid + 6 Monate

1.06.2023 verjährt oder?

Vielen Dank für eure Antworten!!!



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Gibt es keine Möglichkeit das herauszufinden?

Doch
Zum einen durch entsprechende Anfragen beim jeweiligen Gericht.
Zum anderen durch entsprechende Anforderungen beim Inkasso.
Alternativ auch einfach durch abwarten, ob der Gerichtsvollzieher kommt.



Zitat (von Vani0000):
1.06.2023 verjährt oder?

Ja genau ... oder ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Verjährung am 1.6?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Also Verjährung am 1.6?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

hä? Sie haben doch oben eine Forderungsübersicht erhalten. Wie ist das eigentlich mit dem MB muss der nochmal neu beantragt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Sie haben doch oben eine Forderungsübersicht erhalten.

Ja und?
Das Wichtigste weis man ja nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

was genau möchten Sie wissen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
was genau möchten Sie wissen

Das
Zitat (von Vani0000):
Ich bin mir leider gar nicht mehr sicher ob ich dem Mahnbescheid widersprochen habe oder Teil-Widerspruch erhoben habe oder garnichts unternommen habe. ( Gibt es keine Möglichkeit das herauszufinden?)

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Und was nutzt ein zweiter Thread mit noch weniger Informationen als die im ersten Thread?
Es geht ja offensichtlich um die selbe Angelegenheit.

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#9
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem zweiten Thread geht es um was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, leider keine Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Schade, leider keine Antworten

Da mihi factum, dabo tibi ius
(Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben)

Das ist nun mal kein Hellseherforum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Bei dem zweiten Thread geht es um was anderes.


Ach ja?
Zweimal am selben Tag 60€ abdrücken müssen?

Zitat (von Vani0000):
Schade, leider keine Antworten

Dafür wäre die Zeit wohl auch recht kurz gewesen.

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