Hallo zusammen,
Ich bin leider ratlos & kann nicht genau einschätzen ob diese Forderung verjährt ist.
Hier die Forderungsaufstellung:
06.07.2019
Forderung aus Werkvertrag 60€
—-
-10.10.2019
Mahnauslagen 5€
——
3.11.2019 Inkassovergütubg 70,20€
—-
18.12.19 GK Mahnbescheid
—-
18.12.19 Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. 25,00€
—
Zinsen gesammelt etwa 2-3€
—
Ich bin mir leider gar nicht mehr sicher ob ich dem Mahnbescheid widersprochen habe oder Teil-Widerspruch erhoben habe oder garnichts unternommen habe. ( Gibt es keine Möglichkeit das herauszufinden?)
Jedenfalls habe ich keinen Vollstreckungsbescheid erhalten & geklagt wurde auch nicht.
Ich weiß nur dass der MB die Forderung hemmt aber die 6 Monate sind auch um.
Forderungsjahr 2019
Verjährung 31.12.2022
wegen dem Mahnbescheid + 6 Monate
1.06.2023 verjährt oder?
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Inkasso- Recht und Verjährung
30. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2023 | 15:00
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso- Recht und Verjährung
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#1
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:31
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatGibt es keine Möglichkeit das herauszufinden? :
Doch
Zum einen durch entsprechende Anfragen beim jeweiligen Gericht.
Zum anderen durch entsprechende Anforderungen beim Inkasso.
Alternativ auch einfach durch abwarten, ob der Gerichtsvollzieher kommt.
Zitat1.06.2023 verjährt oder? :
Ja genau ... oder ...
#2
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:42
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Also Verjährung am 1.6?
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#3
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatAlso Verjährung am 1.6? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#4
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
hä? Sie haben doch oben eine Forderungsübersicht erhalten. Wie ist das eigentlich mit dem MB muss der nochmal neu beantragt werden?
#5
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatSie haben doch oben eine Forderungsübersicht erhalten. :
Ja und?
Das Wichtigste weis man ja nicht ...
#6
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:56
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
was genau möchten Sie wissen
#7
Antwort vom 30. Januar 2023 | 16:11
Von
Status: Lehrling (1387 Beiträge, 113x hilfreich)
Zitatwas genau möchten Sie wissen :
Das
ZitatIch bin mir leider gar nicht mehr sicher ob ich dem Mahnbescheid widersprochen habe oder Teil-Widerspruch erhoben habe oder garnichts unternommen habe. ( Gibt es keine Möglichkeit das herauszufinden?) :
#8
Antwort vom 30. Januar 2023 | 16:45
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 997x hilfreich)
Und was nutzt ein zweiter Thread mit noch weniger Informationen als die im ersten Thread?
Es geht ja offensichtlich um die selbe Angelegenheit.
#9
Antwort vom 30. Januar 2023 | 18:04
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei dem zweiten Thread geht es um was anderes.
#10
Antwort vom 30. Januar 2023 | 18:49
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Schade, leider keine Antworten
#11
Antwort vom 30. Januar 2023 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatSchade, leider keine Antworten :
Da mihi factum, dabo tibi ius
(Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben)
Das ist nun mal kein Hellseherforum ...
#12
Antwort vom 31. Januar 2023 | 01:47
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 997x hilfreich)
ZitatBei dem zweiten Thread geht es um was anderes. :
Ach ja?
Zweimal am selben Tag 60€ abdrücken müssen?
ZitatSchade, leider keine Antworten :
Dafür wäre die Zeit wohl auch recht kurz gewesen.
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