Inkasso Schreiben - Bestellung Online Apotheke - Ware nur teilweise Bestellt

23. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso Schreiben - Bestellung Online Apotheke - Ware nur teilweise Bestellt

Ich einen Fall der in den letzten tage für viel Verwirrung gesorgt hat.
Ich fasse mich mal kurz:

1) Eine Bestellung über 4 Artikel wurde getätigt.
2) Es gab ein Bestellbestätigung per email.
3) Die Artikel wurden geliefert.
4) Die Bestellung wurde im Online Portal aufgerufen. Dort wurde der Rechnungsbutton geklickt und Rechnung die dort angezeigt wurde, wurde bezahlt. Im Gegensatz zu der Bestellung wich der Rechnungsbetrag (im Cent-Bereich) von der Bestellbestätigung ab. Da der Euro Betrag der gleiche war, ist das nicht aufgefallen.
5) Es gab eine Zahlungserinnerung (per email) die im Spam Ordner gelandet sind und nicht gesehen wurden.
6) Das Inkasso Schreiben kam und stellte eine Forderung. Die Rechnungsnummer und der Betrag stimmten nicht mit der Rechnung überein, was für Verwirrung sorgte.
7) Nach mehren Schreiben und Überprüfung, wurde festgestellt das in Online-Portal in der Bestellung 2 Buttons für die Anzeige der Rechnung gibt. Unter dem 2 Button findet sich eine 2. Rechnung.
8) Nach Prüfung der Rechnung wurde festgestellt, das 3 Artikel auf der 1. Rechnung abgerechnet worden sind.
Der ähnliche Betrag, zwischen der Bestellung und dieser "Teilrechnung", kommt daher zustande, da die Apotheke in der Bestellung und Bestätigung einen Rabatt eingeräumt hat, der auf der Rechnung nicht mehr gewährt wurde.
9) Der 4. Artikel befindet sich auf Rechnung 2. und nochmal ein Artikel der bereits auf Rechnung eins abgerechnet worden ist. Es befindet sich also auf der unbezahlten Rechnung ein Artikel der gar nicht bestellt worden ist.

Eigentlich müßte ja erstmal eine korrekte Rechnung ausgestellt werden. Wenn die Apotheke den Fall an das Inkasso abgegeben hat, wird sie nichts mehr in der Sache unternehmen.

Wie wäre jetzt das beste vorgehen ? :pc:




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3531 Beiträge, 1361x hilfreich)

Korrekte Rechnung (inklusive Rabatt) einfordern, unstrittigen Betrag bezahlen, Füße stillhalten.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Korrekte Rechnung (inklusive Rabatt) einfordern, unstrittigen Betrag bezahlen, Füße stillhalten.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 4x hilfreich)

An den Onlineshop zahlen oder Inkasso Dienst ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3531 Beiträge, 1361x hilfreich)

Dem Inkasso mitteilen, dass die Rechnungen falsch waren, man die Forderung bestreitet und ihre Gebühren nicht zahlen wird.
Die berechtigte (Nach)forderung von ein paar Cent an die Apotheke zahlen.
Bei der Apotheke im Überweisungszweck angeben, wofür man zahlt (damit die nicht verrechnen dürfen) und bei denen darauf hinweisen, dass 2 Rechnungen zum einen irreführend sind und dass keine der beiden Rechnungen korrekt ist und man eine korrekte Rechnung fordert.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 4x hilfreich)

Schonmal besten Dank.
Ich hab das erledigt mal sehen, was nun passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(648 Beiträge, 142x hilfreich)

Zitat (von Trizep):
Ich hab das erledigt mal sehen, was nun passiert.
2 Dinge können passen.
1.) Das Inkasso stellt den Fall auf erledigt, du hast deine Ruhe
2.) Das Inkasso fordert weiter "ihre Kosten" ein ohne HF. Je nachdem welches Inkasso es sich hier handelt, kann man sagen was die nächsten Schritte sein können.

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 01:32

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