Inkasso Schreiben nach 7 Jahren

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Schreiben nach 7 Jahren

Hallo,

ich habe letzte Woche ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen und werde zu einer Zahlung auffordert. Angeblich geht es um eine Stromrechnung mit VB aus dem Jahr 2013. Zu diesem Zeitpunkt habe ich an der zugestellten Adresse nicht mehr gewohnt nur noch mein Exmann. Möglicherweise ist das auch schon längst bezahlt von meinem Exmann. Was soll ich jetzt machen? Ich habe keine Ahnung wie man auf so ein Schreiben reagiert? Wenn ich dem Inkassodienst mitteile, daß ich nicht mehr an der Adresse gewohnt habe, genügt das? Falls die Schuld nicht von meinem Ex gezahlt wurde, kann das sein, das die nach so langer Zeit an mich heran treten?

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32 Antworten
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#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Titelkopie anfordern und schauen welche Adresse drauf steht, dann hast du 14 Tage Zeit die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen mit dem Hinweis, dass du laut Einwohnermeldeamt dort nicht gewohnt hast zu der Zeit.

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#2
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet das, wiedereinsetzung in den vorherigen stand? Soll ich das beim Inkassodienst anfordern? Kann ich denen gleich mitteilen, dass das nicht meine Adresse war damals?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)


Wiedereinsetzung muss beim ausstellenden Gericht beantragt werden und die Meldebescheinigung sollte man in Kopie beifügen. Wie bereits erwähnt wurde hast du hierfür genau 14 Tage Zeit ab dem Moment wo du den VB das erste Mal gesehen hast.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wiedereinsetzung bedeutet, dass das Gericht feststellt, dass die Zustellung fehlerhaft war. Das Mahnverfahren wird dann so zurückgesetzt als sei der Brief nicht angekommen und als würdest du widersprechen.

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wichtig: nachdem das Gericht dies akzeptiert hat beginnen die zwei Wochen. Am besten gleich bei der Beantragung erwähnen, dass man dem Mahnbescheid bei Einsetzung in den vorherigen Stand widerspricht

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#6
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe. Ich bin wirklich absoluter Laie. Fordere ich die Titelkopie beim Inkasso an oder beim Gericht? Und wenn ich die habe widerspreche i h beim Gericht zur Einsetzung in den vorherigen Stand da ich zu diesem Zeitpunkt dort nicht mehr gemeldet war?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Fordere ich die Titelkopie beim Inkasso an oder beim Gericht?

Am besten bei beiden und dann abwarten, wer schneller ist :-)
Zitat:
Und wenn ich die habe widerspreche i h beim Gericht zur Einsetzung in den vorherigen Stand da ich zu diesem Zeitpunkt dort nicht mehr gemeldet war?

Ja. Sofern halt wie gesagt die Adresse nicht stimmt. Als Begründung: Fehlerhafte Zustellung und als Beweis eine Kopie einer erweiterten Meldeauskunft.

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#8
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut danke, dann werde ich das mal machen. Und wie geht das dann weiter, falls es in den vorherigen Stand gesetzt wird?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann müssten die ihren Anspruch begründen und beweisen. Und dann sieht man, was da an Substanz dahinter ist. Vorsicht ist geboten, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und nicht verjährt ist. Aber dazu müsste man ja auch mal die Schlussrechnung sehen usw. Eventuell bezieht es sich ja auch auf einen Zeitraum nach dem Auszug.

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#10
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mir jetzt die Unterlagen zuschicken lassen und auf dem Titel steht auch mein Name. Allerdings wie schon geschrieben, habe ich bei Zustellung nicht mehr dort gewohnt. Die Kosten der Forderung beziehen sich auf meinen Exmann. Kann sich bitte jemand die Forderungsaufstellung etc. mal ansehen? Vielen Dank

https://s19.directupload.net/images/191216/2bka4fo4.jpg

https://s19.directupload.net/images/191216/dtgi5yib.jpg

https://s19.directupload.net/images/191216/krp7wafi.jpg

https://s19.directupload.net/images/191216/jmseulbw.jpg

Ich hoffe das hat funktioniert mit den Fotos

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Hauptforderung ist berechtigt? Also diese rund 440€?

Zum Titel:

Die Verfahrenskosten sehen gut aus.
32,50€ Mahnkosten klingt wie frei erfundener Blödsinn. 40€ Auskünfte klingen auch eher frei erfunden. Zumal die ja auch deine neue Adresse nicht herausgefunden hatten.
Die Inkassokosten sind aus meiner Sicht zu hoch, kann man aber drüber streiten.

Die vielen Meldeamtanfragen und Recherchekosten in der Forderungsaufstellung sehen kurios aus. Wie oft bist du umgezogen?

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#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hoffe das hat funktioniert mit den Fotos


Das funktioniert gut.

Kopie einer erweiterten Meldeauskunft hast Du bereits besorgt ?

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand musst Du bei dem auf dem Titel stehenden Mahngericht für das Aktenzeichen beantragen. Dafür gibt es kein Formular. Brief schreiben und als Einschreiben an das Gericht senden.

Der Postzusteller wird damals nicht gewußt haben, dass Du dort nicht mehr gewohnt hast, wenn der Name noch am Briefkasten steht.

Falls die Wiedereinsetzung nicht zugelassen wird, musst Du dich mit der Forderungsaufstellung auseinander setzen. Da sind einige Posten, welche frei erfunden sind. Recherchekosten und Verfahrensgebühr ist frei erfunden. Mehrfach war der GV vor Ort. Dafür würde ich Belege anfordern. Zinsen sind nur für die letzten 3 Jahre zu bezahlen.

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#13
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus das die Hauptforderung berechtigt ist oder sollte ich mich da auch noch mal schlau machen, ob das nicht schon bezahlt ist? Aber es liegt ja dieser Vollstreckungsbescheid vor...
Umgezogen bin ich nur einmal in der ganzen Zeit.

Auch wenn die Wiedereinsetzung zugelassen wird, wäre die Hauptforderung doch trotzdem zu zahlen oder?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt. Gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du angehen, da dieser falsch zugestellt war. Ob das schon bezahlt ist, solltest du parallel ggf. klären. Aber wichtig ist, dass du dich nun entscheidest. Denn die Frist läuft nun ab dem Tag, wo du den VB in der Hand gehalten hast.

Zitat:
Auch wenn die Wiedereinsetzung zugelassen wird, wäre die Hauptforderung doch trotzdem zu zahlen oder?

IMHO nicht. Da das Ganze dann eigentlich verjährt ist. Der Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid wird eigentlich zurückgenommen und damit entfaltet er auch nicht die hemmende Wirkung bei Verjährung usw.

Aber selbst wenn: Hier kann es auch darum gehen, den Unfug wie den zu hohen Mahngebühren usw. zu widersprechen. Ich persönlich würde die Entscheidung davon abhängig machen, wie die Abschlussrechnung ausschaut und ob das schon dein Ex bezahlt hat... Also aus moralischer Sicht sehen.

-- Editiert von mepeisen am 17.12.2019 06:07

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#15
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Widerspruch werde ich nicht einlegen. Nur welche Kosten sind berechtigt und wie soll ich dem Inkassobüro schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du keinen Widerspruch einlegst, ist alles berechtigt, was im Vollstreckungsbescheid steht.

Verlange über die Gerichtsvollzieherkosten u.ä. eine Rechnungsnachweis. Also die Positionen vom 25.3.2013, 6.7.2013, 5.12.2013, 22.9.2016, 5.11.2016, 29.11.2016, 6.2.2017, 14.3.2017, 15.3.2019, 18.11.2019.

Und die Zinsen zwischen Titulierung in 2013 und Ende 2016 sind meiner Meinung nach verjährt.

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#17
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Positionen und verjährten Zinsen mal zusammen gerechnet. Da komme ich auf ca. 370 €.

Aber was schreibe ich jetzt dem Inkasso? Das die Zinsen verjährt sind und ich für die anderen Kosten Rechnungen haben möchte oder soll ich Ihnen ein Vergleichsangebot machen?

Sorry, ich kenne mich halt überhaupt nicht aus und danke nochmal für die Hilfe.

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#18
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Aber was schreibe ich jetzt dem Inkasso? Das die Zinsen verjährt sind und ich für die anderen Kosten Rechnungen haben möchte oder soll ich Ihnen ein Vergleichsangebot machen?


Schreibe denen einen Brief mit den Anmerkungen aus den letzten Beiträgen. #mepeisen hat die erforderlichen Nachweise schon zusammengestellt.

Bezahlen musst Du sämtliche Posten aus dem VB + Zinsen für die letzten 3 Jahre. Der Rest ist Verhandlungssache.

-- Editiert von hausfrau66 am 19.12.2019 11:11

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es die Gerichtsvollziehereinsätze gab und wenn man entsprechend oft umgezogen ist, kann man da aber nur schwer verhandeln. Dann wären die Kosten berechtigt. Aber wie gesagt: Erst mal Rechnungsbelege verlangen und auf die Verjährung hinweisen. Dann rudern die meist sowieso zurück.

Beispiel:
"Wertes Inkasso. Ich bin mit der Forderungsaufstellung so nicht einverstanden. Zunächst möchten sie bitte die verjährten Zinsen streichen. Darüber hinaus bitte ich bei den folgenden Gebührenpositionen um einen Rechnungsnachweis und eine Begründung. Mir sind weder Einsätze eines Gerichtsvollziehers bekannt, noch kann ich die vielen Recherche-Positionen nachvollziehen.
* XYZ vom XX.YY.ZZZZ
* XYZ vom XX.YY.ZZZZ
usw."

Dann mal abwarten, wie sie reagieren. Den Rest kannst du ggf. schon mal überweisen und informieren, dass du nur Hauptforderung, titulierte Kosten und die letzten 3 Jahre Zinsen überwiesen hast und für den Rest auf deren Antwort wartest.

Signatur:

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#20
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nebenkosten auf dem VB wie Mahnkosten, Inkassokosten und Auskünfte sind die okay?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Kosten auf dem VB kannst du nicht mehr bestreiten, die sind tituliert.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun eine Antwort auf mein Schreiben bekommen. Das Inkasso möchte jetzt noch 780 € anstatt 990. Kann ich mich darauf verlassen, wenn sie das schreiben, das der Akt dann erledigt ist oder sollte ich mir das bestätigen lassen?


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#23
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du forderst mit/nach der Zahlung den entwerteten Titel und ein Erledigtschreiben vom Inkasso (gerne mit Fristsetzung von 7 Tagen). Den Schriftverkehr legst Du zu Deinen Akten und wirfst ihn nicht weg.

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#24
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Erstmal muss man sagen, dass das Inkassounternehmen tatsächlich eine Detaillierte Forderungsaufstellung geschickt hat!

Im Vollstreckungsbescheid stehen Gerichtsvollzieherkosten. Anscheinend gab es eine Zustellung durch diesen?

Wie ist das im Gesamtbild zu interpretieren?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wie ist das im Gesamtbild zu interpretieren?

Was willst du da interpretieren? Der GV hat (versucht) was zuzustellen/zu vollstrecken :???:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Wie ist das im Gesamtbild zu interpretieren?

Was willst du da interpretieren? Der GV hat (versucht) was zuzustellen/zu vollstrecken :???:


Und was tut ein GV, wenn er erfolglos ist? Es wird eine Adresse ermittelt und dorthin gegeangen....

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die Schuld vor ca. zwei Wochen beglichen und ein Erledigtschreiben sowie den entwerteten Titel angefordert. Bis heute habe ich noch nichts bekommen. Sollte ich nochmal schreiben oder kann das dauern? Sonst war das Inkasso auch immer recht schnell.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Sabia1964):
Bis heute habe ich noch nichts bekommen.

Die Anforderung war gerichtsfest (angemessene Frist nach Datum, Zustellnachweis, ...)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sabia1964
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es pünktlich bis zur Frist des Inkassos überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ein paar Tage kannst Du schon noch warten...

Zitat:
ein Erledigtschreiben sowie den entwerteten Titel angefordert


In welcher Form hast Du den Titel angefordert (Brief, Fax, Einschreiben, Brieftaube) ?

0x Hilfreiche Antwort

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