Inkasso Sirius bitte Hilfe

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Sirius bitte Hilfe

Hallo Ihr Lieben, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Und zwar geht es um folgendes: ich hab am 2.3.2021 bei Rossmann etwas per Lastschrift gekauft und mein Konto war nicht gedeckt. Das habe ich allerdings überhaupt nicht mitbekommen, da ich so selten mal auf mein Konto gucke( mein Fehler ). Jetzt habe ich von den Rechtsanwälten Purps Vogel Flinder einen Brief bekommen wo drin steht, dass sie eine Forderung der Sirius Inkasso GmbH an mich stellt.

Sirius Inkasso hat die Anwältin damit beauftragt das Geld einzufordern. Ich hab allerdings von der Sirius Inkasso GmbH nicht einen einzigen Brief bekommen. Jetzt ist meine Frage ich hab jetzt gerade in meinem Konto nachgeschaut, und der Betrag ist tatsächlich zurückgegangen. Die Hauptforderung waren 37 ,51 €, und die Anwältin möchte jetzt 127, 84 € haben .
Forderung setzen sich so zusammen

Forderung Rossmann:

Hauptforderung 37,51 €
Zinsen 0,09 €
Adressrecherchekosten 10€
Bank Rückrücklastschrift 3,80 € sind 51,40€

Und die Anwältin will nochmal :

Gebühren Gegenstandswert 37,51 €

1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2300 VV RV G 63,7 €

Post und Telekommunikationspauschale gemäß Nummer 7002 VV RV G 12,74 €

insgesamt Wert 76,44€
Und alles zusammen soll ich 127,84 € bezahlen ..

Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ? Kann ich einfach das Geld jetzt die 51,40€ an Rossmann überweisen und fertig ist ?
Finde es sehr hoch , das sind ja fast 100€ mehr !

Achso und dann noch ein Abschnitt das sie die Weisung hat die Forderung durch ein gerichtliches Mahnverfahren geltend zu machen ( kostet nochmal 50€ steht da )
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar . Lg



Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gabimabi):
sind 51,40€

Um die wird man wohl nicht drumherum kommen.



Zitat (von Gabimabi):
Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ?

Wieso nochmal? Wie wäre es, die Hauptforderung überhaupt erst mal zu zahlen?



Zitat (von Gabimabi):
Kann ich einfach das Geld jetzt die 51,40€ an Rossmann überweisen und fertig ist ?

Damit wird man wohl nicht durchkommen, denn die Gerichte winken die Anwaltskosten gerne durch, derer kann man nicht so einfach entledigen wie der Inkassokosten.

Man könnte versuchen zu argumentieren, das hier im Massenverfahren keine Prüfung des Falles sondern nur ein Schreiben einfacher Art erfolgte und damit nur eine 0,3 Gebühr anfallen würde.
Eventuell verspüren die Herrschaften keine Lust das vor Gericht auszudiskutieren - man muss dnan aber Nerven haben und risikobereit sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Gabimabi):
sind 51,40€

Um die wird man wohl nicht drumherum kommen.



Zitat (von Gabimabi):
Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ?

Wieso nochmal? Wie wäre es, die Hauptforderung überhaupt erst mal zu zahlen?



Zitat (von Gabimabi):
Kann ich einfach das Geld jetzt die 51,40€ an Rossmann überweisen und fertig ist ?

Damit wird man wohl nicht durchkommen, denn die Gerichte winken die Anwaltskosten gerne durch, derer kann man nicht so einfach entledigen wie der Inkassokosten.

Man könnte versuchen zu argumentieren, das hier im Massenverfahren keine Prüfung des Falles sondern nur ein Schreiben einfacher Art erfolgte und damit nur eine 0,3 Gebühr anfallen würde.
Eventuell verspüren die Herrschaften keine Lust das vor Gericht auszudiskutieren - man muss dnan aber Nerven haben und risikobereit sein.



Hallo , vielen Dank . Gut dann überweise ich jetzt erstmal die HF plus das andere insgesamt 51,40€ an Rossmann . Und was soll ich der Anwältin schreiben ? Ja sie fordert auch nochmal den Betrag von Rossmann. Wie viel soll ich denn der Anwältin überweisen ? Sorry ist das erste mal das ich mit sowas zu tun habe . Wie gesagt es kam nichts von Sirius , nur von der Anwältin . Aber die Mail Adresse scheint Sirius zu gehören , ich denke mal das sie zusammengehören . Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Kosten sind der Höhe nach völlig rechtens. Ob diese am Ende vor Gericht eingeklagt werden ist eine andere Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Gabimabi):
Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ?


Hierzu noch. Das ist nicht der Fall. Der Betrag der Hauptforderung wird bei den Anwaltskosten nur als "Gegenstandswert" (also Wert woraus sich die Gebühren berechnen) angegeben. Nicht nochmal als "Zahlbetrag" (wurde bei der Zusammenrechnung auch nicht mitgerechnet).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gabimabi):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Gabimabi):
sind 51,40€

Um die wird man wohl nicht drumherum kommen.



Zitat (von Gabimabi):
Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ?

Wieso nochmal? Wie wäre es, die Hauptforderung überhaupt erst mal zu zahlen?



Zitat (von Gabimabi):
Kann ich einfach das Geld jetzt die 51,40€ an Rossmann überweisen und fertig ist ?

Damit wird man wohl nicht durchkommen, denn die Gerichte winken die Anwaltskosten gerne durch, derer kann man nicht so einfach entledigen wie der Inkassokosten.

Man könnte versuchen zu argumentieren, das hier im Massenverfahren keine Prüfung des Falles sondern nur ein Schreiben einfacher Art erfolgte und damit nur eine 0,3 Gebühr anfallen würde.
Eventuell verspüren die Herrschaften keine Lust das vor Gericht auszudiskutieren - man muss dnan aber Nerven haben und risikobereit sein.



Hallo , vielen Dank . Gut dann überweise ich jetzt erstmal die HF plus das andere insgesamt 51,40€ an Rossmann . Und was soll ich der Anwältin schreiben ? Ja sie fordert auch nochmal den Betrag von Rossmann. Wie viel soll ich denn der Anwältin überweisen ? Sorry ist das erste mal das ich mit sowas zu tun habe . Wie gesagt es kam nichts von Sirius , nur von der Anwältin . Aber die Mail Adresse scheint Sirius zu gehören , ich denke mal das sie zusammengehören . Lg




Das mit der Anwältin habe ich glaub ich falsch verstanden . Sie will

1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2300 VV RV G 63,70 €

Post und Telekommunikationspauschale gemäß Nummer 7002 VV RV G 12,74 €

insgesamt Wert 76,44€

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Kosten sind der Höhe nach völlig rechtens. Ob diese am Ende vor Gericht eingeklagt werden ist eine andere Sache.


Hallo , danke erstmal für die Antwort . Also 76€ kann ich nicht noch zusätzlich bezahlen . Könnte man Vll die Gesamtsumme dann in Raten zahlen ? Sollte ich Vll mal bei der Anwältin anrufen ? Ich lese immer das man das nicht machen soll , aber Vll würden sie sich dann auf eine Ratenzahlung einlassen . Denn die knapp 130€ aufeinmal ist mir leider nicht möglich. Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Zitat (von Gabimabi):
Warum soll ich der Anwältin nochmal die Hauptforderung zahlen ?


Hierzu noch. Das ist nicht der Fall. Der Betrag der Hauptforderung wird bei den Anwaltskosten nur als "Gegenstandswert" (also Wert woraus sich die Gebühren berechnen) angegeben. Nicht nochmal als "Zahlbetrag" (wurde bei der Zusammenrechnung auch nicht mitgerechnet).



Ja genau da haben sie recht , das hatte ich falsch verstanden . Lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich sehe das nicht so, dass es rechtens ist. Dass ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht, um eine abgetretene Forderung geltend zu machen, halte ich für einen absurden Scherz. ich würde an die Kanzlei schreiben, sie sollen doch erst mal begründen, warum genau ein Inkasso Hilfe braucht von der Kanzlei und sie mögen doch mal den Vertrag zwischen Anwalt und Inkasso vorlegen, sowie einen Tätigkeitsbericht.

Die Hauptforderung und Adressermittlung usw. natürlich direkt schon mal zweckgebunden bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich sehe das nicht so, dass es rechtens ist. Dass ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht, um eine abgetretene Forderung geltend zu machen, halte ich für einen absurden Scherz. ich würde an die Kanzlei schreiben, sie sollen doch erst mal begründen, warum genau ein Inkasso Hilfe braucht von der Kanzlei und sie mögen doch mal den Vertrag zwischen Anwalt und Inkasso vorlegen, sowie einen Tätigkeitsbericht.

Die Hauptforderung und Adressermittlung usw. natürlich direkt schon mal zweckgebunden bezahlen.


Ok vielen Dank . Dann überweise ich das jetzt und mache mal eine Mail fertig . Kann ich den Text dann hier kurz mal posten ? Also erstmal nichts an die Anwältin überweisen ? Danke erstmal für die Antwort . Lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Gabimabi):
Dann überweise ich das jetzt


Denk aber bitte dran: Zweckgebunden = im Verwendungszweck angeben, was du damit bezahlst (Hauptforderung, Zinsen usw.)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich sehe das nicht so, dass es rechtens ist. Dass ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht, um eine abgetretene Forderung geltend zu machen, halte ich für einen absurden Scherz. ich würde an die Kanzlei schreiben, sie sollen doch erst mal begründen, warum genau ein Inkasso Hilfe braucht von der Kanzlei und sie mögen doch mal den Vertrag zwischen Anwalt und Inkasso vorlegen, sowie einen Tätigkeitsbericht.

Die Hauptforderung und Adressermittlung usw. natürlich direkt schon mal zweckgebunden bezahlen.



Hallo , also ich hab das jetzt so formuliert . Hoffe das geht so ?

Sehr geehrte Damen und Herren ,

die Hauptforderung samt anderer Kosten habe ich soeben direkt an Rossmann überwiesen ( 51,40€ )

Aber Ihre Forderung weise ich erstmal zurück .
Ich würde gern wissen warum ein Inkassobüro ( das sich im Übrigen nicht einmal mit mir in Verbindung gesetzt hat ) die Hilfe von einer Kanzlei benötigt ?

Außerdem würde ich gern den Vertrag zwischen Ihnen und dem Sirius Inkasso , sowie einen Tätigkeitsbericht sehen.

Mit freundlichen Grüßen



Und laut der email gehören die beiden zusammen .



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann man so schreiben. Die werden dann ausweichen und schreiben, du sollst trotzdem bezahlen. Man erzeugt damit quasi ein Patt. Man sagt mehr oder minder "Ich bezahle gerne, wenn ich den Vertrag sehe." Den bekommst du aber nie zu Gesicht. Also kannst du gar nicht prüfen, ob die wirklich eine Rechtsdienstleistung erbringen und wieso das Inkasso keine Ahnung hat von ihrem Kernjob.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kann man so schreiben. Die werden dann ausweichen und schreiben, du sollst trotzdem bezahlen. Man erzeugt damit quasi ein Patt. Man sagt mehr oder minder "Ich bezahle gerne, wenn ich den Vertrag sehe." Den bekommst du aber nie zu Gesicht. Also kannst du gar nicht prüfen, ob die wirklich eine Rechtsdienstleistung erbringen und wieso das Inkasso keine Ahnung hat von ihrem Kernjob.



Hallo , danke . Hm ok wie soll ich es am besten dann machen ? Sorry für die blöde Frage aber was ist ein Patt? Das Geld hab ich an Rossmann überwiesen aber ich weiß nicht was ich der Tante jetzt schreiben soll Lg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also,
ich würde hier nur schreiben:

Sehr geehrte Frau Anwältin,
aufgrund mangelnder Prüfungsmöglichkeiten weise ich Ihre angebliche Forderung einstweilen zurück.

Damit ich die Forderung nachvollziehen kann, wollen Sie mir alle relevanten Auskünfte, gemäß RDG § 11a zuzusenden.

Unmittelbar nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werde ich mich erneut mit Ihnen in Verbindung setzten.

Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass zwischen Ihrem Mandanten keine offene Forderung existiert.

Für diesen Vorgang habe ich mir eine Frist bis zum (14 Tage nach Briefdatum) notiert.

MfG

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12319.04.2021 18:39:13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Also,
ich würde hier nur schreiben:

Sehr geehrte Frau Anwältin,
aufgrund mangelnder Prüfungsmöglichkeiten weise ich Ihre angebliche Forderung einstweilen zurück.

Damit ich die Forderung nachvollziehen kann, wollen Sie mir alle relevanten Auskünfte, gemäß RDG § 11a zuzusenden.

Unmittelbar nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werde ich mich erneut mit Ihnen in Verbindung setzten.

Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass zwischen Ihrem Mandanten keine offene Forderung existiert.

Für diesen Vorgang habe ich mir eine Frist bis zum (14 Tage nach Briefdatum) notiert.

MfG




Hallo , ah vielen Dank . Das hört sich weitaus besser an als mein Text dann werde ich das so abschicken . Und was passiert wenn sie einen Mahnbescheid schickt ? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Widersprechen dann müsste der Anspruch begründet werden.
Und das wird für die nicht so einfach.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Patt kommt aus dem Schach (glaube ich). Im Grunde ist es eine Situation wo keiner der beiden Seiten noch gewinnen kann. Dir kann das egal sein, denn die wollen ja Geld von dir, können es aber durch das Patt nicht bekommen.

Zu Deutsch: Die anderen müssen beweisen, dass das alles in Ordnung ist, was sie wollen. Genau das können die aber nicht. Denn in Wahrheit erbringen die nie eine Rechtsdienstleistung, also auch nichts, was du bezahlen musst. Das würde auch deren Vertragswerk hergeben. Weil das aber in deren vertrag steht, wollen sie ihn dir nicht zeigen.

Vor Gericht dürftest du aber verlangen, dass man diese Verträge vorlegt, schließlich kennst du die Verträge nicht, man muss dir aber erlauben, dich zu verteidigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.357 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen