Inkasso Sirius und Anwalt eingeschaltet

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
msn475799-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Sirius und Anwalt eingeschaltet

Hallo an alle,

ich reihe mich hier mal in die Reihe der Fragenden ein. Damit der Verlauf etwas übersichtlicher wird, schilder ich ihn hier mal mit Daten.

19.10.19 Forderung der Generali von Versicherungsprämien 01.08.-01.11.2019 über ca 62 Euromit Fristsetzung über 2 Wochen, bezahlt am 29.10.2019

05.11.19 Forderung von Lowell/Sirius Inkasso über Prämien 01.07.19 (diese war uns wegen Umzug tatsächlich komplett untergegangen)und 01.08.19 inklusive Verzugszinsen und inkassokosten in Höhe von 45 + 9 Euro

ca 20.11.19 Überweisung an die Generali in Höhe von 100 Euro um alle Forderungen abzudecken.

In der Zwischenzeit Versuche, die Verzugszahlungen und Mahnkosten von Sirius über die Forderung der Prämie vom 01.08. abzulehnen, da die Forderung ja noch in der von Generali gesetzten Frist überwiesen wurde

14.12.2019 erneute Forderung von Sirius Inkasso über jetzt noch ausstehende Inkasso-Gesamtkosten von 65 Euro mit Fristsetzung bis 24.12.2019 und Drohung, das ganze für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens an einen Anwalt zu übergeben

Wir hatten dann keine Lust mehr auf weitere Diskussionen und haben die 65 Euro am 29.12.2019 bezahlt.

30.12.2019 auff dieses Datum datiertes Anwaltsschreiben mit erneuter Forderung eines Teils der (mittlerweile längst beglichenen) Hauptforderung (Generali hat sogar 40 zuviel gezahlte Euros zurück überwiesen) sowie Inkassokosten und jetzt auch Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 62 Euro.

02.01.2020 auf dieses Datum datiertes Schreiben des Anwalts, wo er die Zahlung von 65 Euro vom 29.12.2019 (das Datum schreibt er so in den Brief) abzieht und jetzt nur noch seine eigenen Kosten (bei Inkasso und Generali war ja alles beglichen) geltend macht mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wenn nicht bis 14.01.2020 gezahlt ist.

Wir waren bis heute im Urlaub, deshalb haben wir die Anwaltsschreiben jetzt erst gesehen.


Ist es denn zulässig, dass wir die Anwaltskosten jetzt auch noch bezahlen müssen? Wir haben doch schon die Inkassokosten bezahlt und bis jetzt ist es ja alles noch außergerichtlich. Die ursprüngliche Forderung summierte sich auf insgesamt 77 Euro (schon inklusive Mahnkosten) jnd die Kosten von Inkasso und Anwalt würden sich auf ca 130 Euro belaufen.

Falls wir die Anwaltskosten nicht bezahlen müssen, sollte man den Anwalt darauf hinweisen oder einen eventuellen Mahnbescheid abwarten?


Vielen Dank schon mal im Voraus für Antworten und ganz liebe Grüße,

Sonja

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wir hatten dann keine Lust mehr auf weitere Diskussionen und haben die 65 Euro am 29.12.2019 bezahlt.

Das war leider totaler Unfug. Das ist dir hoffentlich klar.
Zitat:
Generali hat sogar 40 zuviel gezahlte Euros zurück überwiesen

Sehr gut.

Ich würde nun zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen Inkasso und Anwalt wegen Verdacht der Nötigung und des gewerblichen Betruges.
Alleine schon die Doppelforderung von Inkasso- und Anwaltskosten ist schlichtweg verboten. Da gibt es dutzende urteile des BGH. Dann noch diese üble Masche, dass du ja sogar zu viel gezahlt hast (von Generali erstattet) und die trotzdem fordern. Gerade dass Generali mehr Geld abgelehnt hat, zeigt sehr deutlich, dass du nie die Inkasso- oder Anwaltskosten geschuldet hattest.

Man könnte den Anwalt auch bi der zuständigen Anwaltskammer anzeigen und bitten, doch mal die Zulassung zu prüfen und zu widerrufen wegen groben Missbrauchs seiner Stellung und erheblichem Störens des Rechtsfriedens, sowie Verdacht auf Straftaten in diesem Zusammenhang. Es ist ein No-Go, dass sich Anwälte immer noch herausnehmen, für die verbotene Kostendopplung zu sorgen.
Wenn das mit System passiert, wovon man ausgehen muss, dann bringt er dem Anwaltsstand Schade gewissermaßen.

Bei der Anzeige könnte man auch mal prüfen, wie die Verträge zwischen Inkasso/Anwalt und Generali aussehen, da aufgrund der Rückzahlung der Generali davon auszugehen ist, dass die ganzen Kosten eine pure Erfindung sind (kostenloses Factoring). Und das wäre Betrug.

Zitat:
Falls wir die Anwaltskosten nicht bezahlen müssen, sollte man den Anwalt darauf hinweisen oder einen eventuellen Mahnbescheid abwarten?

Nein, der Anwalt weiß selbst, dass er das nicht darf. Fängst du an zu diskutieren, wird er versuchen, dich einzuschüchtern. In der Hoffnung, du knickst ein. Da geht es nur um (illegale) Kostentreiberei. Daher würde ich die obigen Maßnahmen einleiten.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
msn475799-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Leider ist uns das bei der Generali nicht das erste Mal passiert.

Ich hatte jetzt erinnert, dass wir da schon mindestens zweimal vorher Post von Anwalt nach Inkasso bekommen haben. Beide Male hatten wir Inkasso- und Anwaltskosten ohne gerichtlichen Mahnbescheid gezahlt (pures Nichtwissen). In beiden Anwaltsbriefen waren auch sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten aufgeführt.

Meine zusätzlichen Fragen:

- rechtfertigt die Historie das Einschalten vom Anwalt nach Einschaltung des inkassobüros und damit die Kosten für beides?

- kann man mit den alten Anwaltsschreiben und den Forderungen nach beiden Kostenarten eine Systematik in der Kostendopplung nachweisen, wenn man sie an die Anwaltskammer weiter leitet? Und wie müsste so ein Brief an die Anwaltskammer dann aussehen?


Vielen Dank schonmal für erneute Antworten und viele viele Grüße,

Sonja

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
rechtfertigt die Historie das Einschalten vom Anwalt nach Einschaltung des inkassobüros und damit die Kosten für beides?

Nö. Alleine schon, dass das Inkasso ja im Endeffekt genau das selbe gemacht hat wie der Anwalt: Briefchen schreiben.

Zitat:
kann man mit den alten Anwaltsschreiben und den Forderungen nach beiden Kostenarten eine Systematik in der Kostendopplung nachweisen, wenn man sie an die Anwaltskammer weiter leitet? Und wie müsste so ein Brief an die Anwaltskammer dann aussehen?

Mit 2 Forderungen kann man eher eine Systematik nachweisen, wäre aber schonmal ein Anhaltspunkt

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#4
 Von 
msn475799-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi nochmal,

leider krieg ich das mit dem Zitieren nicht hin.

Es handelt sich um insgesamt 3 Forderungen.
02/19 Anwalt und Inkasso - bezahlt
05/19 Anwalt und Inkasso - bezahlt
(Bei diesen beiden hatten wir vorher keine Teilzahlungen geleistet, sodass wir dachten, das wäre rechtens)
01/20 Anwalt und Inkasso (diesmal hatten wir das Gefühl, dass wir seit Mahnung die geforderten Beträge bezahlen und dann ein Brief kommt, in dem derselbe Betrag nochmal gefordert wird. Nur deshalb haben wir uns informiert).

Es sind also 3 verschiedene Forderungen, in deren Verlauf jeweils vom Anwalt sowohl die Inkasso- als auch die Anwaltskosten (jeweils außergerichtlich - einen gerichtlichen Mahnbescheid gab es nie) geltend gemacht wurden.

Reicht das, um eine Systematik nachzuweisen?

Viele liebe Grüße,

Sonja

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich um insgesamt 3 Forderungen.

Und damit um ein System.

Man könnte sogar so weit gehen, das damals zu viel gezahlte (doppelte) Geld zurückzufordern und einzuklagen.

Also für mich ist das wie gesagt gewerblicher Betrug.

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#6
 Von 
go571014-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich habe Post von denen bekommen 2 mal von sirius und 1 mal von diesem lowell .
Nirgends ist aber zu erfahren vom wem die ursprüngliche vorderung überhaupt ist.
Mal davon abgesehen bin ich frisch umgezogen und noch nicht mal umgemeldet. Vor meinem Umzug habe ich noch nie etwas von denen gehört.
Es handelt sich um über 900€ und keine Ahnung für was und woher die meine Adresse haben .

Ich habe mir schon einige Erfahrungen anderer durch gelesen und scheine nicht die einzige zu sein .
Wie soll ich vorgehen? Ich hoffe mir kann jemand helfen

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein eigenes Thema wäre besser gewesen. Was exakt schreiben sie denn im Brief? Schreiben sie etwas von einem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid bzw. einem Titel?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
go571014-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht einfach nur Forderung der sirius inkasso GmbH Rechnung im Höhe von 91.87 und weitere ‍♀

Das mit dem neuen fall öffnen wusste ich nicht tut mir leid kenne mich in Foren nicht aus

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von go571014-73):
Das mit dem neuen fall öffnen wusste ich nicht tut mir leid kenne mich in Foren nicht aus

Einfach neuen Betrag öffnen in dem man auf "Neuer Beitrag" klickt und dann das ganze aus #6 reinkopieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was Sie von mir wollen. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG. Insbesondere Details zum Entstehen der Forderung, sowie Vertragsnachweis und/oder Titelkopie. Ich behalte mir Einspruch gegen den Titel vor."

Dann abwarten, was folgt.

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