Inkasso Universum Bahncard

8. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
morgaine987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso Universum Bahncard

Hallo,

ich hatte von Jan 2012- Jan 2013 eine Bahncard, die ich rechtzeitig 6 Wochen vor Verlängerung gekündigt habe.
Ich erhielt zwar keine Kündigungsbestätigung, aber auch im Januar 2013 weder neue Bahncard noch Rechnung, also betrachtete ich die Angelegenheit als Abgeschlossen. Auch eine Mahnung oder ähnliches habe ich nie erhalten. Im März bin ich dann umgezogen.

Juni 2014 erhielt ich unerwartet einen Brief von Inkasso Universum, ich hätte die Bahncard nie bezahlt. Ich widersprach sofort schriftlich, da ich ja gekündigt hatte und nichts zahle, dass ich nicht erhalten oder in Anspruch genommen habe oder jemals eine Rechnung oder ähnliches dazu gesehen habe. Das habe ich so mitgeteilt. Es folgte eine schriftliche Mitteilung der Fall würde der Bahn mitgeteilt werden.

Gestern (so über ein halbes Jahr später!! bzw 2 Jahre nach angeblichen nicht bezahlen) kam plötzlich wieder ein Brief des Unternehmens. Der Bahn läge keine Kündigung vor ich solle ca 100 € (43,50 Bahncard + 37,50 Zahlungshinweis DB + 14,99 Kosten Auskunfteien + Zinsen) zahlen, im Anhang noch eine schlechte Kopie des abgeschlossenen Vertrages von 2011. Im Falle des nicht Erhaltens der BahnCard, eines Umzuges hätte ich sofortige Meldepflicht und bei Kündigung eine Nachweispflicht.
Einen Nachweis habe ich natürlich nicht mehr. Wer bewahrt schon 1 1/2 Jahre (bzw inzwischen über 2 Jahre) lang eine Quittung eines Einschreibens auf?!

Jetzt wäre der Vertrag automatisch beendet worden, da ich auch letztes Jahr den Vorkasse - Betrag Jan 2014 - Jan 2015 nicht bezahlt habe. Dieser wird aber immerhin nicht auch noch verlangt...

Was kann ich jetzt tun um diese (in meinen Augen) unberechtigte Forderung nicht zahlen zu müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Wie wäre es, den Spieß umzudrehen? Also von der Bahn einen Beweis für die korrekte Zustellung der Bahncard, also dem Erbringen der Leistung, zu verlangen?

Nach dem Motto "Nun, wenn sie keine Kündigung haben, wieso haben Sie mir dann nie eine Bahncard zugeschickt? Ich verlange einen Nachweis der Zustellung oder Nutzung der Bahncard."

Davon ab würde ich auch eine Begründung für 37,50 € Mahngebühren (!!!) verlangen, sowie eine Rechnungskopie für die Meldeauskunft von 14,99€. Beides klingt mir extremst überzogen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124130 Beiträge, 40326x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Einen Nachweis habe ich natürlich nicht mehr. <hr size=1 noshade>

Warum das vernichten von entlastenden Beweise immer wieder als "natürlich" betrachtet wird, wird für mich immer ein Rätsel bleiben ...
Insbesondere wenn man weis, das da schon ein Inkassoverfahren läuft.



quote:<hr size=1 noshade> Wer bewahrt schon 1 1/2 Jahre (bzw inzwischen über 2 Jahre) lang eine Quittung eines Einschreibens auf?! <hr size=1 noshade>

Jeder der sich unkompliziert entlasten will, bis zum Eintritt der Verjährung (hier frühestens der 31.12.2016).



Jetzt bleibt nur noch der "Rettungsanker" von mepeisen . Der funktioniert aber nur, wenn die Bahn-Card unabhängig von der Zahlung versendet wird.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2502 Beiträge, 733x hilfreich)

quote:
Jetzt bleibt nur noch der "Rettungsanker" von mepeisen . Der funktioniert aber nur, wenn die Bahn-Card unabhängig von der Zahlung versendet wird


Die BC wird unabhängig von der Zahlung versandt. Somit wird das so auch nicht klappen.

Desweiteren könnte es passieren, dass die Bahn die "aktuelle" BC auch noch bezahlt haben will.

Ob die allerdings klagen werden mag ich mal zu bezweifeln. Ich würde also aussitzen und einem MB, so denn dieser kommt, einfach fristgerecht widersprechen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Wieso funktioniert das nicht? Wenn die nicht nachweisen, dass die Bahncard erfolgreich zugegangen ist oder verwendet wurde, haben sie auch keine Leistung erbracht. Oder sehe ich da etwas falsch?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Ich denke auch das das funktioniert
Der Versand müsste nachgewiesen werden

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5078 Beiträge, 1967x hilfreich)

quote:
aber auch im Januar 2013 weder neue Bahncard noch Rechnung,


Genau, die Bahn müsste die Zustellung von Bahncard und Rechnung nachweisen.

Es ist aber wahrscheinlich, dass der Rechtsanwalt Peter Neumeyer (wohl der Vertragsanwalt von Universum Inkasso) zur Eintreibung der Forderung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Meine Glaskugel sagt mir, dass der Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit (entweder Ostern oder Sommer) kommt.
Dem müsste man natürlich widersprechen.
Briefkasten in den Augen behalten!!!

-- Editiert vundaal76 am 09.02.2015 09:54

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