Inkasso Unternehmen- Verwechslung/Namensvetter

6. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
denyo84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Unternehmen- Verwechslung/Namensvetter

Hallo zusammen.
Zur Schilderung meines Problems muss ich leider etwas ausholen.

Seit einem Unzug vor 2 Jahren, erhalte ich in regelmäßigen Abständen an mich adressierte Briefe von diversen Inkassounternehmen. Nach vielen Telefonaten mit Gläubigern, Inkassounternehmen und letztlich der Polizei, konnte ich in Erfahrung bringen das im selben PLZ Bereich ein Namensvetter wohnt, den diese Forderungen betreffen. Das Geburtsdatum und vorherige Wohnadressen unterscheiden sich von meinen Daten. Erschwerend kommt hinzu, das dieser Mann mittlerweile den Namen seiner Frau angenommen hat und bei der Personenrecherche wohl immer ich heraus komme.
Nun sind manche Gläubiger und Inkassounternehmen einisichtig, manche nicht. Ich sehe es nicht mehr ein Ständig zig telefonate zu führen und mich mit pampigen Sachbearbeitern rumzuschlagen. Und eine Kopie meines Personalausweises, geschweige denn einen Auszug meines Melderegisters werde ich erst recht nicht an div. Unternehmen faxen.
Nun zu meiner Frage:
Was kann ich tun um diesen ganzen Theater ein Ende zu machen? Muss ich negative Schufa einträge befürchten und wenn ja wie kann ich deren vollständige Löschung in die Wege leiten? Die konsultierung eines Anwalts scheint mir unausweichlich. Könnte ich die Kosten für diesen wieder einklagen oder bleibe ich vermutlich darauf sitzen?




-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Was kann ich tun um diesen ganzen Theater ein Ende zu machen?

Ich würde den Gläubigern oder Inkassos, die nicht einsichtig sind, ebenso patzig antworten. Per Einschreiben. Beispiel wie ich es formulieren würde:

"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Hier liegt eine Personenverwechslung vor. Ich empfehle Ihnen dringend, sich an den richtigen Schuldner zu wenden oder an die Polizeidienststelle XYZ mit Aktenzeichen ABC. Sollten sie dies verweigern und mich weiter belästigen, werde ich nicht zögern, gegen Sie Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten wegen Nötigung und versuchten Betrugs. Falsch-Eintragungen bei Auskunfteien werden ohne Vorwarnung mittels Anwalt und gerichtlicher Hilfe gelöscht, Ihnen die Kosten hierfür wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit zur Last gelegt."

Sollten sie dann keine Ruhe geben, würde ich direkt einen Anwalt hinzuziehen und ihn mit einer "negativen Feststellungsklage" beauftragen. Spätestens dann dürfte Ruhe sein.
Ich würde das per Einschreiben schicken, damit du einen Nachweis hast, sie über die Personenverwechslung aufgeklärt zu haben. Ab da sind insbesondere die Kosten für einen Anwalt vom Gläubiger zu erstatten.

Die Schufa kann man auch vorab informieren, dass sie Eintragungen zu deinem Namen sperren sollen und nur zulassen sollen, wenn anhand der vorigen Adressen oder Geburtsdatümer die zweifelsfreie Zuordnung möglich ist. Sie sollen dich über jede neue Eintragung informieren. Die Schufa meckert dann eventuell, aber sie ist sensibilisiert und macht ggf. einen vermerk in den Daten, kontrolliert so etwas dann manuell. Falls nicht, bist du genauso weit wie zuvor.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.06.2014 23:31

-- Editiert mepeisen am 06.06.2014 23:34

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

quote:
Die Schufa kann man auch vorab informieren, dass sie Eintragungen zu deinem Namen sperren sollen und nur zulassen sollen, wenn anhand der vorigen Adressen oder Geburtsdatümer die zweifelsfreie Zuordnung möglich ist. Sie sollen dich über jede neue Eintragung informieren. Die Schufa meckert dann eventuell, aber sie ist sensibilisiert und macht ggf. einen vermerk in den Daten, kontrolliert so etwas dann manuell. Falls nicht, bist du genauso weit wie zuvor.

Selten so gelacht ...
Solange der Laden an den Eintragungen/Abrufen Geld verdient, werden die sich erst in einem Klageverfahren bewegen ...

-----------------
"Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Das Schlechte am Internet ist: Jeder Idiot mach"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schön, dass du lachst. Nach zwei erheblichen Bußgeldern in ähnlichen Fällen glaube ich nicht, dass die Schufa hier so etwas weiterhin riskiert, wenn sie vorab sensibilisiert wird. Ist aber natürlich möglich, dass die Schufa einfach stur ist und immer bleiben wird. Darüber hinaus gibt es §824 BGB und §35 BDSG . Sobald die Schufa informiert wurde, hat sie das richtig zu stellen und Vorsorge zu treffen. Ansonsten bezahlt sie den Schaden, der angerichtet wird.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen