Hallo!
Ich habe da ein kleines Problem. Nehmen wir einmal an, es wäre Poststreik und man erhielte, allen medialen Beteuerungen zum Trotz, nur noch etwa einmal pro Woche Besuch des Briefeverteilers und in einem dieser Schreiben wäre eine Forderung eines Inkasso-Büros.
Die Forderung ist alt, sehr alt. Genauer gesagt noch aus dem Jahre 2009. Damals war ich noch Student und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die besagte Forderung eines Energielieferanten aus einem alten Vertragsverhältnis zu begleichen. So kam es, dass dieser Vorgang an das besagte Inkasso-Unternehmen weitergeleitet wurde.
Ich schloss mit diesem seiterzeit eine Ratenzahlungsvereinbarung über überwies auch einige Monate immer pünktlich, irgendwann dann nicht mehr, das ganze geriet in Vergessenheit. Doch wie der Brief zeigt, vergisst nicht jeder.
Die Forderung des Inkasso-Büros im Detail:
Hauptforderung 350,01 EUR
zzgl. Verzugszinsen seit dem 17.03.2009: 108,57 EUR
Kaufmännische Mahnkosten gemäß Ratenzahlungsvereinbarung: 1360,00 EUR (20,00 EUR)
Bearbeitungsgebühr gemäß Ratenzahlungsvereinbarung: 340,00 EUR (5,00 EUR)
Kontoführungsgebühren gemäß Ratenzahlungsvereinbarung: 204,00 EUR (3 EUR)
Auslagenpauschale gemäß §§ 2
, 13
f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): 20,00 EUR
Anwaltsgebühr gemäß §§ 2
, 13
f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): 104,00 EUR
Gesamtbetrag: 2486,58 EUR
Nun liegt diesem Schreiben als "Angebot" ein Schuldanerkenntnis über 1850,00 EUR und einer Einigungsgebühr in Höhe von 119,00 EUR bei. Allerdings gilt dies nur, sofern ich dieses bis zum morgigen Tag anerkenne und denen unterschrieben vorliegt.
Ich glaube zunächst an das Gute im Menschen und das Vergleichsangebot ist natürlich durchaus schon als freundschaftliche und humane Geste zu verstehen. Doch vermag ich misstrauisch zu sein und mag es nicht, solche Entscheidungen in so kurzer Zeit fällen zu müssen.
Was haltet Ihr davon?
Gruß
Torsten
-- Editier von tosander am 21.06.2015 12:42
Inkasso-Unternehmen fordert Geld!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
1360€ Mahnkosten sind hahnebüchener Unsinn.
Kontoführungsgebühren und Bearbeitungsgebühren ebenso.
Was um Gottes Willen hast du da unterschrieben?
Da dürftest du ganz kräftig über den Tisch gezogen worden sein oder aber jetzt versucht man dich über den Tisch zu ziehen.
Wie hoch war die Ursprungsforderung? Wie viel hast du damals insgesamt bezahlt und wann das Letzte Mal?
Da wäre wirklich interessant, wie hoch die Ursprungsforderung war. Hast Du die Ratenzahlungsvereinbarung noch? Wenn ja, bitte einscannen und bei einem Bilderdienst hochladen. Persönliche Daten schwärzen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die ursprüngliche Hauptforderung waren ca. 1.200 EUR, mit Inkassogebühren und der Ratenzahlungsvertrag-Einigungsgebühren, usw. waren es dann 2.200 EUR. Innerhalb von 10 Monaten zahlte ich bis auf 350,01 EUR alles zurück, bis ungefähr Februar 2009.
Fortan erfolgten keine Zahlungen mehr, ich verbrachte ein paar Jahre im Rahmen des Studiums im Ausland und auch wenn es unglaubwürdig klingen mag, ich vergaß diesen "Restbetrag" schlichtweg.
Wenn die Forderung nicht tituliert wurde dann ist verjährt
Die Inkassogebühren im Zusammenhang mit dem geschäftserfahrenen Versorger hättest Du Dir ersparen können
Da man Dir ein Schuldanerkenntnis unter die Nase reiben will ist davon auszugehen das der Inkassoladen befürchtet Du könntest Einrede der Verhährung tätigen
-- Editiert von thehellion am 21.06.2015 23:14
Wenn 2009 die letzte Zahlung war und es nicht tituliert war, dürfte der Anspruch mittlerweile verjährt sein.
Alleine schon 1000€ Gebühren damals sind Schwachsinn.
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Wie ich nunmehr erfahren habe, sind Gebührenlegungen in dieser Höhe verboten. Ich stelle in Aussicht, mich beim zuständigen Aufsichtsgericht zu beschweren. Gerne lasse ich Ihre Forderungsaufstellung auf Ihre Kosten von einem Anwalt prüfen und fordere dann alles, was über das RVG hinaus geht, zurück. Sollten Sie auf Ihrer Forderung beharren, werde ich ggf. gegen Sie vorgehen (Negative Feststellungsklage wegen Verjährung und Wuchers). Ich erwarte Ihre Gutschrift und Überweisung der zu viel gezahlten gebühren auf mein Konto innerhalb von 14 Tagen."
Natürlich wirst du kein Geld jemals wieder sehen, ohne dass du klagst. Ob du das machen willst, sei dahin gestellt. Ich würde das dennoch so schreiben. Damit die wissen, dass du dich informiert hast.
Da sieht man mal mit was für menschenverachtenden Methoden in der Branche gearbeitet wird
ZitatWenn 2009 die letzte Zahlung war und es nicht tituliert war, dürfte der Anspruch mittlerweile verjährt sein. :
Alleine schon 1000€ Gebühren damals sind Schwachsinn.
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Wie ich nunmehr erfahren habe, sind Gebührenlegungen in dieser Höhe verboten. Ich stelle in Aussicht, mich beim zuständigen Aufsichtsgericht zu beschweren. Gerne lasse ich Ihre Forderungsaufstellung auf Ihre Kosten von einem Anwalt prüfen und fordere dann alles, was über das RVG hinaus geht, zurück. Sollten Sie auf Ihrer Forderung beharren, werde ich ggf. gegen Sie vorgehen (Negative Feststellungsklage wegen Verjährung und Wuchers). Ich erwarte Ihre Gutschrift und Überweisung der zu viel gezahlten gebühren auf mein Konto innerhalb von 14 Tagen."
Natürlich wirst du kein Geld jemals wieder sehen, ohne dass du klagst. Ob du das machen willst, sei dahin gestellt. Ich würde das dennoch so schreiben. Damit die wissen, dass du dich informiert hast.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass in der RZV von damals auch ein Schuldanerkenntnis eingebaut war und evtl. sogar ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Wenn der TE mit seiner Unterschrift unter die RZV die Inkassokosten in der Höhe anerkannt hat, kann er sich nicht auf spätere Rechtsprechung berufen, wonach die Inkassokosten überhöht wären.
Zitat:ch könnte mir gut vorstellen, dass in der RZV von damals auch ein Schuldanerkenntnis eingebaut war und evtl. sogar ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Den Gedanken hatte ich auch , wir wissen ja nicht was er da unterschrieben hat
Scheint aber nicht stichfest zu sein denn sie wollen ein erneutes Schuldanerkenntnis
Zudem: schuldanerkenntnisse, die unter druck erzwungen wurden (massive mehrkosten wenn du nicht unterschreibst...) oder die die grenze des wuchers oder der sittenwidrigkeit um ein vielfaches überschreiten, sind angreifbar.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten