Inkasso Unternehmen meldet sich

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Inkasso Unternehmen meldet sich

Guten Tag,

ich habe eine Rechnung eines Inkassounternehmens erhalten über 99,51 EUR. Die ursprüngliche Forderung meines Vertragpartners Betrug 8,40 EUR. Leider war mir nicht klar, dass ich den Vertrag noch bestehen habe und es versäumt die Rechnung zu begleichen. Mahnungen haben ich NICHT erhalten.

Mit Schreiben vom 6.4.16 teil mir das Inkasso mit, ich habe den Betrag zu zahlen. Am 8.4.16 wurden 8.40 EUR von mir an meinen Vertragspartner gezahlt. Aber am selben Tag habe ich das Schreiben vom Inkasso erhalten.

Nun meine Frage? Ist die Höhe des Inkasso Forderungsbetrages berechtigt? (91,09 EUR).

Ich habe der Forderung widersprochen und darauf hingewiesen, dass ich nicht bezahlen werden. Des weiteren der Weitergabe meiner Daten und habe verlangt, dass ich die Gläibigervollmacht im Original sehen möchte.

Hilft das oder kann ich noch etwas tun? Es steht ja in keinem Verhältnis, wenn ich 8,40 schulde und 91,09 EUR an ein Inkasso zahlen soll. Jetzt habe ich noch eine Schreiben bekommen mit Zahlungsfrist bis morgen, 26.04.16

Vielen Dank und beste Grüße

Mike


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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich habe der Forderung widersprochen und darauf hingewiesen, dass ich nicht bezahlen werden.

Das war taktisch unklug...



Als erstes würde ich mal schauen, ob die Hauptforderung berechtigt ist.
Und natürlich Ruhe bewahren.




Zitat:
Es steht ja in keinem Verhältnis, wenn ich 8,40 schulde und 91,09 EUR an ein Inkasso zahlen soll.

Das Verhältnis ist egal, wenn es vor Gericht geht können da schnell mal um die 300 EUR draus werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hilft das oder kann ich noch etwas tun?

Je nachdem, was das für eine Forderung ist, warst du wegen fehlender Mahnung nicht im Verzug. Und da die Inkassogebühren ganz grundsätzlich zum Verzugsschaden gehören...
Ich würde ggf, wenn das Inkasso weiterhin die Hand aufhält, kurz schreiben, dass ich nie eine Mahnung bekam und deswegen gar kein Verzug vorliegt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, danke sehr.

Ich habe bereits geschrieben, dass ich keine Mahnung erhalten habe. Die Hauptforderung war berechtigt.

Jetzt werde die sicher wieder schreiben. Nur was mache ich am besten?

Es geht um eine Internetdomain. Mein Anbieter hat mir Mahnungen gesendet in den Account, von dem ich allerdings dachte, er sei gekündigt. Puhhh, ich weiß erstmal gar nicht, wasich jetzt machen kann und soll....

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zahle die HF , Zinsen , .... also pauschal 10,00€ an die Gl und gib im V-Zweck "nur zur Verrechnung mit der HF" an. Ignoriere das Inkasso und seine Bettelbriefe. Falls ein MB kommt diesem fristgerecht widersprechen.

Eine Klage wegen Inkassogebühren halte ich für eher unwahrscheinlich.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
danke sehr. Ich habe die 8,40 plus die Mahngebühr und Zinsen bezahlt meinen Vertragspartner. Den Verwendungszweck hab ich zwar nicht eingegeben, aber ich schau mal was jetzt als Nächstes passiert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die inkassokosten wären in dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfaehig

Wenn hier Deine Zahlung mit diesen kosten verrechnet werden sollte müsstest Du dieser Verrechnung sicherheitshalber schriftlich kurz widersprechen

-- Editiert von alucard2005 am 25.04.2016 20:52

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich danke euch allen!

Nein es wurde nichts verrechnet. Mein Vertragspartner hat die Rechnung sls komplett beglichen markiert bzw. gekennzeichnet und verbucht. Inkasso versuchts natürlich trotzdem.

Danke für eure Punkte. Das beruhigt mich dann doch alles.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Theoretisch wären maximal 15 € plus 3 € Auslagenpauschale zu zahlen
Da das Inkasso deutlich mehr verlangt ist davon auszugehen das kein ernsthaftes Intresse besteht die Forderung einzuklagen

Darf ich fragen wie der Name des Inkassounternehmens ist ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Merkur GmbH München

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Merkurinkasso
Unbedingt bei der zurückweisung der Forderung die Kontaktaufnahme per Telefon schriftlich untersagen.
Sonst meldet sich Call Agent Mitarbeiterin Walther und nervt

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, danke für den Tip, muss ich noch nachholen.
Bzw hatte ich dem Verein in meiner ersten Zurückweisung bereits ein generelles Kontaktverbot ausgesprochen. Einen Brief hab ich dann doch noch mal erhalten:-)

-- Editiert von Mike1840 am 26.04.2016 09:27

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Bevollmächtigung die Du Eingangs gefordert hast wurde vorgelegt?

Beim nächsten Mal zweckgebunden überweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe vorgestern per Mail gefordert, mir bis spätestens 10.5.16 die GläubigerVollmacht im original nach §...fällt mir gerade nicht ein BGB vorzulegen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Mike1840):
Ich habe vorgestern per Mail gefordert, mir bis spätestens 10.5.16 die GläubigerVollmacht im original nach §...fällt mir gerade nicht ein BGB vorzulegen.


Da hast Du wieder einen Fehler gemacht. Du hast doch schon in Deiner Ursprungsfrage nach der Bevollmächtigung gefragt. Da diese Dir nicht vorgelegt wurde, wäre es besser gewesen, die Sache unverzüglich zurückzuweisen nach § 174 BGB .

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Nee, ursprünglich hatte ich nicht nach der Vollmacht gefragt. Ich hatte nur iwo gelesen, dass man nach einer 2 Wochen Frist die Bevollmächtigung anfordert. Deshalb erst später. Aber zurückgewiesen hab ich. Allerdings ohne § Angabe.

-- Editiert von Mike1840 am 26.04.2016 19:37

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

In dem Fall, dass Dir das Inkassounternehmen die Beauftragung nicht nachgewiesen hat und Du kurzfristig daher deren Mahnung mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zurückgewiesen hast, bist Du ohnehin raus.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben
Du hast die Haupt Forderung zweckgebunden bezahlt
Warte auf das nächste Schreiben und poste hier damit wir erfahren wie der Inkassoladen diese Zahlung auf dem Papier verrechnet hat

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Betrag 8,40 wurde als HF verbucht und von den InkassoGebühren inkl Porto etc abgezogen. 99,51 waren es ursprünglich inkl Porto etc. Im Schreiben wollen sie jetzt 99,51-8,40 vom mir, also noch 91,09.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Werden denn die 91,09 noch irgendwie weiter aufgeschlüsselt? Darin müsste ja neben der Gebühr nach RVG noch weitere Posten (Mahnkosten) sein.

Es kann nicht schaden, nochmal 2,50 als pauschale Mahnkosten an den Gläubiger zu überweisen, falls du vor dem Inkassoschreiben wirksam in Verzug gesetzt worden bist.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mike1840
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Mahnkosten 7,50 hab ich dem Gläubiger schon gezahlt, Rechnung steht auf bezahlt.

Die 91 sind aufgeschlüsselt:
Mahnauslagen 10 EUR
Kosten/ unverz 81 EUR
Zinsen/HS. 0,09 EUR

So steht es dort, mit den Abkürzungen.

Zinsen 0,11 EUR habe ich dem Gläubiger gezahlt.

Ich danke Dir!!

-- Editiert von Mike1840 am 27.04.2016 09:59

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

OK, falsch gelesen. In diesem Fall natürlich nichts mehr überweisen ;)

3x Hilfreiche Antwort

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