Inkasso Unternehmen was tun ?

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2017 09:53:25
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Unternehmen was tun ?

Hallo,
Es geht um eine alte Mietschuld meiner Eltern. Im Kostenfestsetzungsbeschlusses werden drei beklagte als Gesamtschuldner aufgeführt meine Eltern (Beklagter 1,2) die die Wohnung angemietet haben und auch den Mietsvertrag abgeschlossen hatten und auch für die Mietschuld verantwortlich waren und ich als Sohn (Beklagter 3) da ich zu der zeit noch zuhause gewohnt hatte, wurde ich mit verdonnert. Es geht um eine summe von 600,00 Euro.

Das Inkasso Unternehmen kommt seiner Pflicht nicht nach mir eine detaillierte aktuelle Forderungsaufstellung nach §11a RDG auszuhändigen und hatten auch keine Gläubigervollmacht. Ich habe schon deswegen beim Gericht Beschwerde eingelegt die teilten mir mit das es was für die Staatsanwaltschaft wäre und übergaben das an die Staatsanwaltschaft…die Staatsanwaltschaft lies die Sache fallen das sie nicht dafür zuständig wären, bekomme dies auch die nächsten Tage nach gereicht.

Das Inkasso Unternehmen versucht nur bei mir die 600,00 Euro zupfänden obwohl laut dem Gerichtsurteil und des Kostenfestsetzungsbeschlusses alle drei Beklagten diese summe tragen sollten und nicht nur ich alleine die Summe tragen muss.

Mir wurde heute nochmals von einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, den gesamt Betrag der im Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wurde allein zutragen und auch Widerspruch dagegen einlegen sollte.

Dem Inkasso unternehmen ist klar dass ich nicht als einziger von den drei beklagten den vollen Betrag zahlen muss, trotzdem versuchen die es jetzt mit einem Gerichtsvollzieher.

Nun meine Fragen:

1. Was kann ich noch tun damit ich eine Forderungsaufstellung nach §11a RDG von dem Inkasso Unternehmen bekomme?

2. Wie sollte ich Widerspruch gegen die Forderung gegen des Inkasso Unternehmen einlegen, dass ich nicht den gesamt betrag zahlen muss, sowie es auch im Kostenfestsetzungsbeschlusses angegeben wurde das alle drei Beklagten diese summe tragen sollten?

3. sollte ich mir einen Anwalt nehmen?


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Gast2016):
Ich habe schon deswegen beim Gericht Beschwerde eingelegt


Bei welchem? Beim Aufsichtsgericht?

Zitat (von Gast2016):
da ich zu der zeit noch zuhause gewohnt hatte, wurde ich mit verdonnert.


Das ist irgendwie seltsam.


Zitat (von Gast2016):
dass ich nicht den gesamt betrag zahlen muss, sowie es auch im Kostenfestsetzungsbeschlusses angegeben wurde das alle drei Beklagten diese summe tragen sollten?


Doch, wahrscheinlich haftet man gesamtschuldnerisch?

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#2
 Von 
guest-12314.10.2017 09:53:25
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Amtsgericht Saarbrücken…die haben das wie ich es ihnen oben mitgeteilt habe an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Ja, fand ich auch dass ich mithaften musste, ich stand nicht mal im Mietsvertrag.

Was bedeutet das dass ich alleine für die Mietschulden haften muss, weil meine Eltern die nicht bezahlt haben?

Was kann ich jetzt tun, das Inkasso will nur bei mir pfänden…bei meinen Eltern nicht, die nehmen nicht mal Kontakt zumeinen Eltern auf.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gast2016):
Ja, fand ich auch dass ich mithaften musste, ich stand nicht mal im Mietsvertrag.


Hätte man sich vorher gegen wehren können, jetzt ist es zu spät.

Zitat (von Gast2016):
Was kann ich jetzt tun, das Inkasso will nur bei mir pfänden


hat stiftgrün bereits beantwortet,
Zitat (von Stiftgrün):
haftet man gesamtschuldnerisch?


Was jetzt tun? Den im Vollstreckungsbescheid und im Kostenfeststezungsbescheid ausgewiesenen Betrag zahlen um die mit einer Pfändung verbundenen zusätzlichen Kosten zu vermeiden und sich einen Teilbetrag der Forderung von den Eltern erstatten lassen.
Dafür ist eine detailierte Forderungsaufstellung nicht nötig. Beide Bescheide liegen ja vor.

Will das Inkasso aber mehr, was derzeit außer ggf. festgesetzten Zinsen eh nicht vollstreckt werden kann, und ist diese Mehrforderung ohne Aufstellung nicht prüfbar, weiter darauf beharren das die erforderlichen Unterlagen zugeschickt werden.

Berry

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#4
 Von 
guest-12314.10.2017 09:53:25
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

es liegt kein vollstreckungsbescheid vor nur der Kostenfestsetzungsbeschlusses vom gericht... das geld bekomme ich nie wieder von meinen eltern ;)

im Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Gericht steht nur drin das die beklagte seite die gesamtkosten tragen muss und nicht nur ich alleine

-- Editiert von Gast2016 am 13.10.2017 19:40

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Gast2016):
dass ich nicht dazu verpflichtet bin, den gesamt Betrag der im Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wurde allein zutragen

Stimmt ja auch.
Bedeutet halt nur nicht, das das Inkasso nicht bei DIr alles pfänden darfst.



Zitat (von Gast2016):
im Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Gericht steht nur drin das die beklagte seite die gesamtkosten tragen muss

Wenn wie hier eine Gesamtschuldnerische Haftung besteht, kann der Gläubiger sich aussuchen wen er pfändet. Das macht ernatürlich dort, woer Geld bekommt.
Und kann er den gesamten Betrag pfänden, da muss er nichts aufteilen. Wie Du Dich dann mit den restlichen Schuldnern über die Verteilung auseinandersetzt ist dann Dein Problem.



Zitat (von Gast2016):
das geld bekomme ich nie wieder von meinen eltern

Pech.

Deshalb pfänden sie ja jetzt bei Dir.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
die Staatsanwaltschaft lies die Sache fallen das sie nicht dafür zuständig wären, bekomme dies auch die nächsten Tage nach gereicht.

Schicke das doch bitte mal inkl. des Staatsanwalt-Schreibens zum Aufsichtsgericht des Inkassos. Du findest das zuständige Aufsichtsgericht auf www.rechtsdienstleistungsregister.de. Dort in Form einer Beschwerde mit Bußgeldantrag wegen Verstoßes gegen §11a RDG .

Zitat:
Mir wurde heute nochmals von einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, den gesamt Betrag der im Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wurde allein zutragen und auch Widerspruch dagegen einlegen sollte.

Gesamtschuldner bedeutet, dass sie sich aussuchen können, wo sie das Geld eintreiben. Nicht, dass du nur einen Teil bezahlst. So wie es hier schon steht. Es soll auch mal vorkommen, dass ein Staatsanwalt keine Ahnung hat bzw. ein entsprechender "Mitarbeiter" dort.
Mal anders angepackt: Was exakt steht denn wortwörtlich im Kostenfestsetzungsbeschluss?

Vielleicht besteht ja doch keine Gesamtschuldnerschaft.

Ansonsten stimme dich mit deinen Eltern ab. Auch wenn du das Geld von denen nie wieder kommst. Sollten die da doch was geholt haben und gepfändet haben, würdest du ja zu viel zahlen. Das Geld bekommen die natürlich nur einmal.

Alles andere sieht man, wenn man weiß, ob die Eltern bisher jemals was gezahlt haben und wenn man die detaillierte Forderungsaufstellung vorliegen hat.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
guest-12314.10.2017 09:53:25
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

I. Nach dem urteil vom hiesigen Amtsgericht werden die von dem Beklagtenseite als gesamtschuldnern an die klägerseite zu erstatten, anliegend berechneten kosten antragsgemäß, da auf 600,00 euro



II. urteil ist vorläufig vollstreckbar


das ist soweit alles was da steht ausser die namen und stempel vom gericht, laut auskunft meiner eltern wurde bei denen noch nie etwas gepfändet. In dieser angelegenheit

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gast2016):
es liegt kein vollstreckungsbescheid vor nur der Kostenfestsetzungsbeschlusses vom gericht.
ok, also kein Vollstreckungsbescheid sondern ein Urteil
Zitat (von Gast2016):
Nach dem urteil vom hiesigen Amtsgericht
.

Und in diesem Verfahren waren Du und deine Eltern die Beklagten? Und ihr habt den Prozess vergeigt? Weil ihr euch nicht verteidigt habt?

Zitat (von Gast2016):
das ist soweit alles was da steht

Mit Sicherheit steht mehr im Urteil - lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen. Ohne die Fakten zu kennen, kann man Dir nicht helfen.


Zitat (von Gast2016):
laut auskunft meiner eltern wurde bei denen noch nie etwas gepfändet. In dieser angelegenheit
Weil sie über kein pfändbares Einkommen verfügen?

Zitat (von Gast2016):
im Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Gericht steht nur drin das die beklagte seite die gesamtkosten tragen muss und nicht nur ich alleine
Ist ja auch richtig. Aber eben gesamtschuldnerische Haftung. Wenn Du alleine zahlst, hast Du einen Anspruch gegen die anderen Beklagten, den Du durchsetzen kannst. Es ist allein Deine Entscheidung ob Du dann gegen Deine Eltern vorgehst.

Aber ich vermut, dass wir alles bisher Geschriebene vergessen können, falls wir von Dir mal die zur Beurteilung des Gesamtzusammenhangs notwendigen Fakten erhalten. Denn bisher ist vieles vorsichtig ausgedrückt nicht nachvollziehbar.
das fängt schon damit an, dass Du - obwohl nicht Vertragspartei - einer der Beklagten sein soll.
Mir fällt dazu nur der Fall ein, dass ihr eine gekündigte Wohnung nicht rechtzeitig geräumt habt und es im Urteil um Nutzungsentschädigung geht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Mir fällt dazu nur der Fall ein, dass ihr eine gekündigte Wohnung nicht rechtzeitig geräumt habt und es im Urteil um Nutzungsentschädigung geht.

Wenn einer verklagt wird obwohl er eigentlich gar nicht verklagt werden darf / sollte, dann hat er Pech wenn er sich nicht wehrt und deswegen verurteilt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.10.2017 09:53:25
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nur diesen Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Gericht. Das das ein urteil ist ist mir auch schon bekannt.

Ich war bei der Verhandlung nicht in anwesend noch wusste ich über irgendwas von dieser Sache, da ich ein Jahr lang im Ausland ein Praktikum gemacht hatte. deswegen wohnte ich noch bei meinen Eltern und war auch da gemeldet, in diesem Zeitraum hatte auch meine Mutter schon nicht mehr in dieser Wohnung gelebt und war auch nicht mehr da gemeldet, da sie aber trotz der trennungs- jahr scheidung etc.in einem anderen Bundesland lebte aber noch im Mietsvertrag aufgeführt war wurde meine Mutter ebenso wie ich mitangeklagte aufgeführt. ich hatte soweit keine Kenntnis von der ganzen Situation bis das Inkasso unternehmen mir den Kostenfestsetzungsbeschluss zukommen lies. Wäre ich da gewesen und hätte ich gewusst das ich vorgeladen wurde ...wäre ich auch hin und hätte auch ausgesagt usw.

Nein im der Kostenfestsetzungsbeschluss besteht aus zwei Seiten auf der ersten Seite stehen nur die Namen der Kläger und der beklagten. Und auf der Seite zweiten Seite nur das was ich angeben haben punkt 1 und 2 dann kommt nur die zins Aufstellung und Datum und Stempel.

Ich habe hier alles angegeben was ich weis und mir an unterlagen vorliegt, meine Eltern lebten in dieser zeit in Scheidung …sprich Gütertrennung etc. und meine Mutter lebte zu der zeit auch schon in einem anderen Bundesland. Soweit ich Weiß lag keine Räumungsklage vor es ging um eine Monatsmiete die nicht bezahlt wurde keine Ahnung mein Vater wohnte noch bis vor ca. 6 Monaten in dieser Wohnung, das meine Eltern sich scheiden ließen und das Sie beide in verschiedene Bundesländer jetzt leben und ich keine Ahnung von ihren Finanziellen Situationen habe. Spielt ja hier auch keine rolle oder?

das einzigste was fakt ist, das ich der jenenige bin der noch hier wohnt und praktich greifbar bin für das inkasso unternehmen. dieses unternehmen ist keine 40 minuten weg von mir und meine eltern in verschiedenen bundesländer leben. daher gehe ich von aus das man nur bei mir pfändet.

Also alles was von mir oben angegebenen ist entspricht der Wahrheit, was sollte ich verheimlichen was ich selbst nicht weis!?


-- Editiert von Gast2016 am 14.10.2017 00:08

-- Editiert von Gast2016 am 14.10.2017 00:11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
gesamtschuldnern

Wenn dieses Wort so drin steht und sonst nichts weiter, hast du zunächst 0 Chancen, nur "deinen Teil" zu bezahlen. Wenn bei den Eltern nichts zu holen ist, wirst du zahlen müssen.

Was man jetzt erst mal noch tun kann ist, das auf den Betrag zu minimieren, der durchsetzbar ist und Unfug raus zu streichen. Dazu melde dich nochmal, sobald du eine Forderungsaufstellung hast.

Vielleicht hätte es eine Chance gegeben, dagegen vorzugehen. Wenn du all das beweisen kannst, könnte es ein Zustellungsproblem gegeben haben. ABER: Spätestens als du vom Inkasso das Urteil oder den KFB in Kopie erhalten hast, beginnt die Zeit zu laufen. Und das alles dürfte nun länger als 2 Wochen her sein.
Wärest du ganz zu Beginn zu einem Anwalt gegangen, hätte man vielleicht etwas tun können (Konjunktiv!) aber nun ist der Zug leider abgefahren.

Bei allem Streit, den es gibt, ist so etwas immer traurig. Wenn offenbar der Vater sein eigenes Kind so ins Messer laufen lässt, dass er nicht mal Bescheid gibt, dass da was ist... Nun gut, kommt in den besten Familien vor, wie das Sprichwort so gerne sagt...

Zitat:
Spielt ja hier auch keine rolle oder?

Es spielt insofern eine Rolle: Er lebte noch lange Zeit in der Wohnung, schreibst du. Das ist kurios, dass er bei solchen Schulden noch problemlos dort wohnen kann. Mit den ganzen Kosten sollte das doch in Summe zwei Monatsmieten übersteigen oder? Da wäre die fristlose Kündigung mit Räumung irgendwie eher wahrscheinlich gewesen. Zwar nicht zwingend, aber dann doch wahrscheinlich.

Das Verhältnis zu Vater und Mutter ist so zerrüttet, dass dir beide nicht sagen, ob da schon was bezahlt wurde?

Zitat:
daher gehe ich von aus das man nur bei mir pfändet.

Das ist nicht der Grund. Es gibt aus meiner Sicht zwei Gründe:
1. Das ist dann doch längst bezahlt (dafür spricht, dass der Vater noch problemlos dort wohnt) und die wollen einfach mal austesten, ob in einer zerstrittenen Familie doppelt und dreifach abgegriffen werden kann.
2. Es ist einfach bei Mutter und Vater nichts zu holen und du bist der einzige, bei dem man sich Geld verspricht.

Achja: Du solltest beim Inkasso auch drauf bestehen, mal das Urteil selbst in Kopie zu bekommen. Nicht nur den Kostenfestsetzungsbeschluss.

-- Editiert von mepeisen am 14.10.2017 06:50

Signatur:

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