Inkasso-Verfahren bei Dr. Duve Inkasso einleiten

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
bobandrews
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Verfahren bei Dr. Duve Inkasso einleiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz zu mir: ich bin freiberuflicher Designer und entwickle grafische Konzepte für meine Kunden. Leider kommt es vereinzelt vor, dass meine Kunden der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.

Mit jenen Kunden ist ohnehin keine weitere Zusammenarbeit vorstellbar, weshalb ich kein schlechtes Gewissen habe den Betrag nach geleisteter Arbeit einzufordern (vor allem, wenn betreffende Kunden sich im Nachhinein zusätzlich unverschämt verhalten und getane Dienstleistungen nicht wertschätzen).
Dennoch habe ich Vorbehalte, vor allem dadurch, dass ich viel Schlechtes über Inkasso-Unternehmen gelesen und gehört habe.

Momentan sehe ich allerdings keine andere Option, da ich es mittlerweile nicht mehr als Lehrgeld abstempeln kann und will. Aus diversen Gründen würde ich gerne auf Vorkasse oder Teilanzahlung verzichten, weshalb ich mich mit nun doch mit dem Inkasso-Verfahren beschäftigt habe und dabei auf das "Dr. Duve Inkasso"-Unternehmen gestoßen bin.

Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit dem Einleiten von Inkasso-Verfahren bei Herrn Dr. Duve gemacht?
Lohnen sich Inkasso-Verfahren dabei schon ab, sagen wir, 250€?

Falls es bessere Optionen und Anbieter gibt, würde ich mich über einen Tipp freuen!

Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße.

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Inkassos sind geldfressende Papiertiger.

Entweder man nimmt sich einen richtigen Anwalt oder man beantragt selbst einen Mahnbescheid.
Zuvor sollte man dann die Schuldner gerichtsfest in Verzug setzen (also Zustellnachweis und Zahlungsfrist nach Datum).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von bobandrews):
Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit dem Einleiten von Inkasso-Verfahren bei Herrn Dr. Duve gemacht?


Ich persönlich nicht.

Unbedingt das Vertragswerk beachten, nicht dass am Ende nur das Inkassounternehmen Geld vom Schuldner sieht.

Zitat:
Lohnen sich Inkasso-Verfahren dabei schon ab, sagen wir, 250€?


Ich persönlich würde sagen, dass sich eine Rechtsverfolgung ab 50.- € lohnt. Bei niedrigeren Beträgen sollte man abwägen, ob man dem schlechten Geld nicht auch noch Gutes Geld hinterher wirft.

Zitat:
Falls es bessere Optionen und Anbieter gibt, würde ich mich über einen Tipp freuen!


Entscheidend ist zunächst das die Leistung des Schuldners fällig und Verzug eingetreten ist. Das müssen Sie bei bestreiten nachweisen können.

Im Grunde können Sie, wenn der Kunde/Schuldner trotz Ihrer kaufmännischen Mahnungen - ich kenne jetzt Ihr Mahnwesen nicht - auch selbst ein Mahnverfahren einleiten und/oder auf Zahlung klagen.

Wie oben geschrieben müssen Sie aber im Zweifel immer nachweisen, wie die Schuld entstanden ist, dass diese Fällig ist und dass auch Verzug eingetreten und der Schuldner ausreichender Zeit/Frist hatte.

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#3
 Von 
bobandrews
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Inkassos sind geldfressende Papiertiger.

Entweder man nimmt sich einen richtigen Anwalt oder man beantragt selbst einen Mahnbescheid.
Zuvor sollte man dann die Schuldner gerichtsfest in Verzug setzen (also Zustellnachweis und Zahlungsfrist nach Datum).


Vielen Dank für die Antwort, ähnlich war meine Meinung auch.

Allerdings sehe ich leider keine leichtere Lösung: nach Rechnung kommt die E-Mail mit "grade überwiesen", nach der Mahnung die E-Mail mit "überwiesen" und danach wird keine Antwort mehr gegeben.

Nach getaner Arbeit, die punktgenau in Rechnung gestellt wird, weiteren erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten zu haben, ist nun auch keine wirklich schöne Vorstellung. Daher scheint die Idee, diese Arbeit outzusourcen, so verlockend.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Und du meinst das IB macht das kostenfrei und aus reiner Nächstenliebe?
Mahnung per Einschreiben versenden mit 14 Tage Frist. Wenn nach 20 Tagen keine Zahlung da ist den MB beantragen ... kostet 32 €. Widerspicht dein Schuldner kannst du überlegen einen RA zu beauftragen oder es ausbuchen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von bobandrews):
Allerdings sehe ich leider keine leichtere Lösung: nach Rechnung kommt die E-Mail mit "grade überwiesen", nach der Mahnung die E-Mail mit "überwiesen" und danach wird keine Antwort mehr gegeben.

Wie gesagt, Abläufe optimieren.
Bereits die Mahnung mit Rechungskopie per Einschreiben versenden und mit Zahlungsfrist nach Datum versehen.
Wenn dann nichts kommt, nicht mehr herumeiern sondern Mahnbescheid beantragen oder an Anwalt übergeben.



Zitat (von bobandrews):
Nach getaner Arbeit, die punktgenau in Rechnung gestellt wird, weiteren erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten zu haben, ist nun auch keine wirklich schöne Vorstellung. Daher scheint die Idee, diese Arbeit outzusourcen, so verlockend.

Da hast Du zwar keinen Mehraufwand, aber bei Inkassos in der Regel höhere Mehrkosten



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich würde ebenfalls von Inkassobüros abraten.
Wir in der Firma haben einen Vertrag mit einer großen Kanzlei in Hamburg, die auf Erfolgsbasis (ist hier im Forum zwar nicht sehr gern gesehen, aber wirtschaftlich ist es das sinnvollste), sprich, der Gebührenanspruch wird an den Schuldner abgetreten, arbeitet (wenn der Schuldner mal nicht zahlt müssen wir auch nichts zahlen).
Anwälte haben viel mehr Rechte als normale Inkassobüros. Wir beantragen einen Mahnbescheid übrigens ab 5 EUR und ziehen das Ding (notfalls) bis zur Klage durch. Wobei noch keiner einem Mahnbescheid widersprochen hat. Soll auch als "Denkzettel" dienen, damit die Leute wissen, dass Sie nicht mit Kleinbeträgen durchkommen.

Also wenn du Außenstände hast, würde ich damit lieber zu einer auf Forderungsmanagement spezialisierten Kanzlei gehen.

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#7
 Von 
bobandrews
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Und du meinst das IB macht das kostenfrei und aus reiner Nächstenliebe?


Definitiv nicht! Ich denke, die Kosten wären mir u.U. aber den vermiedenen Mehraufwand wert.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Mahnung per Einschreiben versenden mit 14 Tage Frist. Wenn nach 20 Tagen keine Zahlung da ist den MB beantragen ... kostet 32 €. Widerspicht dein Schuldner kannst du überlegen einen RA zu beauftragen oder es ausbuchen.


Vermutlich die besser Variante- und auch ohne Inkasso Unternehmen, was mir deutlich lieber ist.

Zitat (von The Mentalist):
Ich würde ebenfalls von Inkassobüros abraten.
Also wenn du Außenstände hast, würde ich damit lieber zu einer auf Forderungsmanagement spezialisierten Kanzlei gehen.


Wobei ein Anwalt natürlich bedeutend teurer ist, nehme ich an?

Zitat (von Harry van Sell):

Wie gesagt, Abläufe optimieren. Bereits die Mahnung mit Rechungskopie per Einschreiben versenden und mit Zahlungsfrist nach Datum versehen. Wenn dann nichts kommt, nicht mehr herumeiern sondern Mahnbescheid beantragen oder an Anwalt übergeben.


Ist notiert, wird ab jetzt per Einschreiben versendet.


Vielen Dank für die Anregungen!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von bobandrews):
Wobei ein Anwalt natürlich bedeutend teurer ist, nehme ich an?

Nö, meiner Erfahrung nach nicht.
Der Anwalt muss nämlich nach Gesetz abrechnen und die Inkassos schlagen da gerne noch allerlei Unfuggebühren drauf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei jemandem, der im Prinzip bereits Betrug begeht (Eingehungsbetrug o.ä.), der also lügt und täuscht, dass Überweisungen stattgefunden haben sollen, die es nie gab, bei dem wird auch ein Inkasso und übrigens auch ein Anwalt nichts erreicht. Es gibt 0 Gründe, nach einer Mahnung noch weitere Kosten zu produzieren.
Entweder selbst den gerichtlichen Mahnbescheid ausfüllen (was man als Kaufmann hinbekommen sollte) oder einen Anwalt ohne Umwege mit einer Klage beauftragen.

Gerade bei Einzelforderungen, bei denen es keine Reklamation gibt, würde ich auf ein Inkasso immer verzichten. Zeitraubend, Kostenintensiv usw.

Ich kenne auch kein Inkasso, was bei kleineren Einzelforderungen nur nach RVG abrechnet. Die nehmen alle noch 20% des Rechnungswertes u.ä. als Zusatzgebühr oben drauf.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von bobandrews):
Wobei ein Anwalt natürlich bedeutend teurer ist, nehme ich an?


Beide rechnen nach RVG ab. Der Anwalt kann Dich im Prozess vertreten, dass Inkasso kann es nicht.

Zitat:
Ist notiert, wird ab jetzt per Einschreiben versendet.


Vielen Dank für die Anregungen!


Hebe Dir die Kommunikation mit Deinen Schuldnern immer gut auf. Wichtig ist, wie ich schrieb, dass Du nachweisen kannst, den Schuldner wirksam in Verzug gesetzt zu haben.

Wenn Du eine Mahnung per E-Mail versendet hast und der Schuldner Dir antwortet mit

Zitat:
nach der Mahnung die E-Mail mit "überwiesen" und danach wird keine Antwort mehr gegeben.


dann kannst du den Zugang der Mahnung mit dem Ausdruck beider E-Mails glaubhaft darlegen.

In jedem anderen Fall kann es Sinn machen, nach dem fruchtlosen Versand einer Mahnung per E-Mail eine Mahnung per Einschreiben-Einwurf (2,85 € Porto) zu versenden. Verlangen Sie dabei ruhig in der Mahnung Mahnkosten in Höhe des Portos + ein paar Cent für Papier, Umschlag und Druckkosten.

Alle anderen Einschreiben-Varianten sind nicht nur im Porto teurer. Sie haben auch keinen höheren Beweiswert. Und es besteht die Gefahr, dass der Empfänger vor Ort nicht angetroffen und nur benachrichtigt wird. Wenn dann der Brief nicht auf der Post abgeholt wird, geht er nach Ende der Lagerfrist an Sie zurück. In dem Fall ist es nicht zu einer Zustellung gekommen. Anders bei Annahmeverweigerung, hier tritt Zustellfiktion ein.

Da Du mit einem Einschreiben aber nur den Zugang eines Briefumschlages nachweisen kannst, empfiehlt es sich immer einen Zeugen zu haben, der schriftlich in einem kleinen Protokoll bestätigt, dass eine Abschrift der Mahnung am Datum bei der Deutschen Post unter Sendungsnummer DE1234567890 aufgeben worden ist.

Wichtig ist auch ein Ausdruck der Online-Sendungsverfolgung, da diese nur zeitbegrenzt vorgehalten wird.

Wenn dann gemahnt worden ist, und eine ausreichende Frist verstrichen ist, direkt den Mahnbescheid beantragen. In Deinem Fall wird es dann DeinemSchuldner nicht ausreichen, wenn er auf den Mahnbescheid lediglich mit "überwiesen" antwortet. Im konkreten Fall kannst du den Bescheid sofort beantragen.

Der Mahnantrag kann online auf https://www.online-mahnantrag.de/ gestellt werden. Mit dem Verfahren kannst Du Dich auf http://www.mahngerichte.de/ vertraut machen.

Falls Du dies nicht möchtest, dann würde ich Dir zu einem Rechtsanwalt raten, der entweder vorher noch einmalig außergerichtlich mahnt und dann den Mahnbescheid für Dich beantragt. Du musst hier jeweils in Vorleistung treten und dann auch bereit sein zu klagen um Deinen Anspruch durchzusetzen.

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