Inkasso Verfahren über 1000 Euro (Handy)

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Verfahren über 1000 Euro (Handy)

Hallo zusammen,


folgende Situation..
Meine Freundin hat vor zwei Jahren mit ihrem damaligen Freund einen O2/Genion Vertrag abgeschlossen. Sie hat ihre Daten angegeben da er wohl nicht bei der Schufa registriert war und somit den Vertrag nich selbst abschliessen konnte.
Nach der Trennung vor einem Jahr, hat er dann begonnen seine Rechnungen (die immer an ihn gingen) nicht mehr zu bezahlen und hat munter weitertelefoniert.
Vor zwei Wochen dann bekam meine Freundin dann ein Schreiben von ner Inkasso-Firma mit einer Forderung von über 1000 Euro für Telekomunikationsleistungen. Nach anfänglicher Ratlosigkeit erinnerte sie sich dann wieder an den vor zwei Jahren abgeschlossenen Vetrag. Da ihr damaliger Freund alle Vertragsunterlagen einbehalten hat, hat sie nun bei O2 eine Kopie des Vertrages angefordert um zu sehen was überhaupt drinne stand. Nun weigert sich O2 eine Kopie des Vertrags rauszurücken und verweigert auch sonst jegliche Auskunft...
Die Inkasso-Frist ist mittlerweile abgelaufen und ein vom Inkasso Unternehmen beauftragter Anwalt droht nun mit Gerichtsverfahren usw.
Auf eine Anfrage über vorübergehende Ausetzung des Inkasso-Verfahrens bis zur Klärung der Rechtslage kam vom Inkasso Unternehmen ebenfalls keine Antwort.

Nun die Frage(n).
Ist O2 verpflichtet den Vetrag in Kopie zuzuschicken ?
Muß das Inkasso-Unternehmen einen Aufschub gewähren bis die Rechtslage geklärt ist ?
Wie sollte man auf das Anwaltsschreiben des Inkasso-Anwalt reagieren ?

Dank im Vorraus !!!

Gruß
Thomas

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Rechtslage ist eindeutig, der Vertrag ist zu erfüllen, d.h. Zahlung zu leisten.
Das Inkassounternehmen ist nicht verpflichtet, Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Einzige Möglichkeit: Zahlen oder sich über eine Ratenzahlung einigen. Alles andere macht nur weitere Kosten.
Und dann ggf. Anwalt einschalten und Freund verklagen.

Wolfgang

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Den Vertrag wollte er doch von O2, nicht vom Inkasso, die werden den auch nicht haben, warum sollte O2 den nicht raus rücken,ist doch kein Geheimnis, wenn der Vertragspartner eine Kopie haben möchte

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Auch O2 ist dazu nicht verpflichtet. Warum sollten die das also tun ??
Deswegen bekommt ja der Vertragspartner bei Vertragsabschluß eine Kopie. Wenn er diese verschludert, kann sich doch daraus keine Verpflichtung ergeben, ihm eine neue zu senden.

Ich würde es auch nicht tun.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Was für eine Einstellung, einem Partner aus einem Vertrag (Vertragspartner) nicht das auszuhändigen, was partnerschaftlich beschlossen wurde. Überleg mal, wenn Du Deinen Mietvertrag, Deinen Arbeitsvertrag verbummelst, sagt dann Dein Vermieter, Dein Arbeitgeber, von mir gibt´s keine Kopie, wohl kaum

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also wir reden hier über Recht und Ansprüche und nicht über eine ziemlich komische Ansicht von Partnerschaft.
Wenn ein Partner so "partnerschaftlich" ist und nicht bezahlt und kommt dann mit Ansichten "hier müsse zunächst die Rechtslage geklärt werden" und hierzu braucht man eben den Vertrag (warum denn eigentlich), dann kann ich nur den Kopf schütteln.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Am besten wäre es doch den vertrag einfach Kündigen, mit dem vermerk "zum nächst möäglichen Zeitpunkt", dann wird sich O2 schon rühren, wenn die ihn nicht schon gekündigt haben wg. der Rückstände.
Aber die Dame muß wohl bezahlen, da sie den vertrag geschlossen hat.


Gruß

Michael

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wahrscheinlich gibt es auch eine fette Schufa-Eintragung. Das ist das Schlimmste bei diesen Handy-Problemen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Frage ist doch, wie bekommt man den Nutzer dazu zu zahlen, es ist ja auch fragwürdig, wie man ca. ein jahr telef. kann, ohne zu zahlen, wenn O2 nichts zu verbergen hat, warum sollen die den Vertrag nicht raus rücken, damit überprüft werden kann, in welchem Verhältnis der jetzige Nutzer vertraglich gebunden ist

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#9
 Von 
Thomas T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

erstmal danke für die ganzen Nachrichten, hört sich ja leider nicht sehr rosig an.
Das die nicht verpflichtet sind den Vetrag rauszurücken dachte ich eigentlich nicht. Die Sache ist, dass sie nicht weis ob sie den Vetrag überhaupt unterschrieben hat oder nur ihre Daten angegeben (ob das nen unterschied macht weis ich leider nicht).
Verschludert hat sie die Kopie auch nich, sie hat nie eine besessen da der Ex damals sowohl Kopie als auch Orginal eingesteckt hat.
(naja war wohl ein Fehler ihrerseits).
Lustiger weise haben die bei O2 den Vertrag erst nich finden können und sagten man solle sich später nochmal melden. Später dann, war er wohl doch aufgetaucht und sie sagten (telefonisch) das sie den Vetrag in Kopie zuschicken würden.
Nachdem ne woche später noch nichts da war hat sie erneut angerufen und plötzlich sagte man das sie ihn ihr nicht schicken und auch sonst nichts mehr dazu sagen würden (ein bischen merkwürdig oder ??)

Waren zwischenzeitlich auch mal bei ner Rechtsberatung (war allerdings vor dem zweiten anruf, daher konnten wir noch nicht fragen ob das mit dem Vetrag rechtens ist) und die meinten auch das man das Geld am besten später vom Ex-Freund zurückholt (per gericht).
Nur wenn sie keinen Vetrag hat und auch sonst keine Ahnung was drinn stand ist es denke ich schwierig da irgendwas nachzuweisen oder ??
Man muß eine Kopie des Vertrages doch irgendwo herbekommen können ?

Gruß
Thomas

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#10
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn man risikobereit ist, kann man es ja auf einen Prozeß ankommen lassen und wenn hier die Unterschrift auf dem Vertrag bestritten wird, dann muß ihn O2 dem Gericht vorlegen.

Recht ist eben was für Spieler....

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#11
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Das Geeier von O2, Vertrag schicken und dann nicht schicken ist unseriös, wer nichts zu verbergen hat, reagiert nicht so, wenn nicht sicher ist, wer unterschrieben hat, hat schlechte Karten bei einem evtl. Prozeß, O2 hat doch in jeder Stadt eine Filiale, oder nicht? Gib doch mal an, daß Du den Vertrag umschreiben möchtest, hast ihn aber nicht parat und sie möchten sich darum kümmern.

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#12
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

So einfach gehts heute nicht. Die geben die Daten in den Computer ein und dort ist eine Vertragsstörer-Sperre und dann hast Du unter Umständen noch ein Verfahren wegen versuchten Betruges.

Als Schuldner sollte man hier wirklich kleine Brötchen backen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#13
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wer ist denn der Bäcker und wer der Kunde?
Man bekommt sogar seine Geburtsurkunde als Kopie ausgehändigt, wenn die nicht mehr auffindbar ist


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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#14
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nun geht es hier nicht darum, wer der Bäcker und der Kunde ist, sondern wer Schuldner ist und wer Gläubiger. Und daß der Schuldner eine lange Zeit Vorleistungen in Anspruch genommen hat und jetzt "alles klären" will. Aber nicht etwa mit Bargeld, sondern mit Abstreiten. Was wird denn hier erwartet ? Der rote Teppich ?

Außerdem würde ich aus dem geschilderten Verhalten der Firma keine Unsicherheit entnehmen. Das läuft heute eben anders als noch vor ein paar Jahren. Heute läuft der erste Anruf im Call-Center auf. Dort ist bekannt, daß eine Vertragsstörung vorliegt und da heißt die Devise "Ball flach halten, möglichst viele Infos rausbekommen". Und da hat die Teilzeitkraft bestimmt nicht gesagt: Sie bekommen den Vertrag, sondern höchstens, ich werde mich darum bemühen.

Dann schreibt die eine Aktennotiz und die geht zur Sachbearbeiterin. Und die weiß, daß die Akte einschließlich Vertrag schon längst in der Rechtsabteilung ist. Also sagt sie, sie habe den Vertrag nicht. Was so ausgelegt wird, sie könne ihn nicht finden.

Und daß es von der Rechtsabteilung auch nicht einen Gedanken gibt, Schuldnern Material zuzusenden versteht sich von selbst...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#15
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich sehe im Grunde nur zwei Möglichkeiten:

1. Wenn du das Geld hast, dann zahlst du einfach. Aber nur mit Vermerk "Nur zur Verrechnung auf die Haupforderung". Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen und deren Anwälten halte ich für problematisch, weil die oft versuchen werden, dafür zusätzliche Gebühren zu kassieren. Solltest du Raten ans Inkasso zahlen wollen, um einen Mahnbescheid zuverhindern, dann wäre es ratsam, ebenfalls den besagten Verwendungszweck anzugeben.

2. Wenn du das Geld nicht auftreiben kannst, dann ignoriere weitere Schreiben und warte auf den Mahnbescheid. Dann meldest du dich wieder hier im Forum und wir schauen mal, welche Inkasso- und sonstigen Gebühren da auftauchen. Entsprechend legst du einen Teilwiderspruch ein, musst dann aber die Gerichts- und RA-Gebühren tragen.

Tja und ob du ne Chance hast, das Geld auf dem Rechtsweg von deinem "Freud" zu bekommen: halte ich für schwierig. Wie solltest du nachweisen können, dass er die Kosten produziert hat? Das fiele mir spontan keine Möglichkeit ein. Spätestens dann solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen. Wirst du vermutlich als teures Lehrgeld verbuchen müssen.

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