Inkasso Vergleich

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Inkasso Vergleich

Hallo ihr Lieben,
ich muss euch erneut einmal um Hilfe bitten, ich bin zwar mittlerweile dank euch :) wirklich firm auf dem Gebiet der Inkassoforderungen etc. aber in diesem Fall bin ich ratlos.
Die Vorgeschichte ist folgende: Es bestehen eine Menge Forderungen, diese sollen im Rahmen eines aussergerichtlichen Schuldenvergleichs getilgt werden, hierzu wurde ein Insolvenzanwalt beauftragt, welcher aber beinahe nur über das Internet agiert. In solchen Fällen wird ausschliesslich mit Textbausteinen und diversen Programmen wie z.B. "InsoPro" gearbeitet, was ja auch erstmal ok ist, solange es den Zweck erfüllt und man weiss was richtig und was falsch ist (Verjährung von Zinsen nach drei Jahren etc.)
Nun soll hier auf keinen Fall in Insolvenz gegangen...aber die Forderungen doch entsprechend verringert werden, hierzu wurde ein Plan erstellt, in welchem alle Gläubiger aufgelistet wurden und eine bestimmte Quote angeboten wurde.
Angedacht war nun, die Gläubiger nach Einverständnis (allen wurden Ratenzahlungen angeboten, da das Eigenkapital nicht ausreicht um alle direkt zu bedienen) nach und nach komplett auszuzahlen...ich habe hier ein Inkasso, welches ich gerne direkt auszahlen würde, aber anhand der Antwort weiss ich nicht, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, wenn ich dies so mache.
Wenn ich nun direkt die 36 Monatsraten in einem Mal überweisen, ist diese Forderung dann dennoch getilgt?
Leider reagiert dieses Inkasso nicht auf Nachfragen per Email und auf dem Postwege warte auch auch schon 3 Wochen auf eine Antwort, daher hoffe ich...ihr könnt mir hier bezüglich der Rechtslage weiterhelfen.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Ich sehe hier vor allem ein Problem: Wenn man durch den Verweis auf die schlechte finanzielle Lage eine Ratenvereinbarung mit einem Teilverzicht auf die Forderung erreicht hat, dann könnte sich der Gläubiger leicht veräppelt vorkommen, wenn man umgehend alles auf einmal zahlen kann.

Da liegt dann schon der Verdacht einer arglistige Täuschung nahe, die wiederum zur Anfechtung der Vereinbarung berechtigen würde.

Ich würde lieber ein paar Monate die Raten zahlen und dann den Restbetrag auf einen Schlag. Das ist aus meiner Sicht unkritisch, selbst wenn das nicht im Sinne der Vereinbarung ist. Dem Schuldner entsteht dadurch kein Schaden, aus dem er weitere Ansprüche ableiten könnte.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn man durch den Verweis auf die schlechte finanzielle Lage eine Ratenvereinbarung mit einem Teilverzicht auf die Forderung erreicht hat, dann könnte sich der Gläubiger leicht veräppelt vorkommen, wenn man umgehend alles auf einmal zahlen kann.

Wobei das schon gut begründet sein muss, denn ein "meine finanzielle Lage ist schlecht" kann viel bedeuten. Beispielsweise ein Angebot, das jenes übersteigt, das der Gläubiger bei einer verkürzten Insolvenz zu erwarten hätte, angreifen zu wollen. Ich weiß nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

hmm ok, ich warte einmal ab. Ansonsten wenn alle anderen zustimmen hole ich mir die korrekte Zustimmung über das Insolvenzgericht :D

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