Inkasso - Verjährung?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)
Inkasso - Verjährung?

Guten Abend alle zusammen!

In 2009 wurde ich arbeitsunfähig und habe dadurch meinen Bankkredit nicht mehr begleichen können. Dieser wurde Ende 2009 seitens der Bank gekündigt und seit Mitte 2009 wurden keinerlei Zahlungen mehr geleistet. Die Forderung wurde an Konsul-Inkasso abgetreten, diese veranlassten in 2010 einen Schufaeintrag, wegen der Kreditkündigung aus 2009, danach hört ich erstmal gar nichts. Jetzt im Dezember, bekam ich ein Schreiben von der xxxxxx Deutschland, dass die Forderung nun an diese abgetreten wurde. Es besteht kein Mahn/ Vollstreckungsbescheid und auch kein Schuldanerkenntnis, ist die Forderung nun verjährt, wegen der 3 Jahresfrist oder nicht?

Zahle im Moment noch andere Sachen ab und da diese sich nicht gemeldet hatten, habe ich diese erstmal aussen vor gelassen.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen lieben Dank. Gruß Rominas`Mama

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-- Editiert Moderator am 06.01.2013 21:54

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Normalerweise ist das verjährt, ja. Die Forderung ist eindeutig aus 2009. Ein Schufa-Eintrag hemmt das nicht. Die Hemmung der Verjährung geschieht nur bei etwaigen gerichtlichen Maßnahmen (Mahnbescheid/ Klage) oder ernsthaften Verhandlungen.
Ich würde erst einmal widersprechen mit Verweis auf die Verjährung und dann abwarten. Beispiel:

quote:

Hallo.

Ich kann ihre Forderung nicht nachvollziehen. Wenn sie aus 2009 stammt, ist sie seit 31.12.2012 verjährt. Also muss ich die Forderung zurückweisen, bis sie mir dazu eine Erklärung zukommen lassen.

Inhaltlich werde ich ansonsten zur Forderung keine Stellungnahme abgeben.

Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, beispielsweise Schufa-Einträge oder Mahnbescheide. Ich verweise ansonsten auf den Klageweg. Sie möchten aber die Schadensminderung und Mitwirkungspflicht beachten und mir statt einer Klage erläutern, was es mit der Verjährung auf sich hat.



Ich freundlich genug denke ich, sollten die wirklich noch irgendeinen Grund haben, der die Verjährung hemmt. Bist du zwischenzeitlich umgezogen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich bin zwar umgezogen, aber da ich bei meinen Eltern gemeldet war, stand die ganze Zeit der Name von mir auf dem Briefkasten und da ist nichts gekommen.

Gruß


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-- Editiert von Moderator am 23.11.2015 11:03

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht, ich hatte Konsul- Inkasso im Mai 2010 eine Ratenzahlung vorgeschlagen, dafür sollte ich ein Schuldanerkenntis unterschreiben, was ich aber nicht gemacht habe, zudem wurden auch keine Raten gezahlt. Wenn ich mich jetzt richtig hier durchgelesen habe, habe ich da durch selbst die Verjährung gehemmt, oder?



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ja, die Verjährung ist soweit gehemmt. Was genau lief da ab, welches Schreiben kam wann und welches wurde versendet? Sprich: Wann gab es ernstmals da genaueren Kontakt? Wann hast du die Ratenzahlung angeboten? Wann kam das Schreiben vom Inkassobüro mit Aufforderung das Schuldeingeständnis zu unterschreiben und wann war Termin bis zu dem du unterschreiben sollst?

Hintergrund der Fragen: Die Hemmung wirkt hier nur für die Zeitdauer der Verhandlungen. Also beispielsweise ab dem Brief, wo du die Ratenzahlung angeboten hast bis wo du das Schuldeingeständnis verweigert hast bzw. hättest spätestens unterzeichnen sollen.

BGH Urteil vom 06.11.2008 Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX%20ZR%20158/07" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07: Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der...">IX ZR 158/07</a> führt dazu aus:

quote:<hr size=1 noshade>
Nach § 203 Satz 1 BGB ist die Verjährung im Fall schwebender Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt, bis der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Eine entsprechende Formulierung fand sich bereits in § 852 Abs. 2 BGB a.F. aa) Zu dieser Vorschrift hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass es für eine Beendigung der Hemmung ausreiche, wenn der Ersatzberechtigte die Verhandlungen "einschlafen" lasse. Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches "Einschlafenlassen" ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGHZ 152, 298 , 303; BGH, Urt. v. 6. März 1990 - VI ZR 44/89 , VersR 1990, 755 , 756; v. 1. März 2005 - VI ZR 101/04 , NJW-RR 2005, 1044 , 1047). <hr size=1 noshade>

Obs nun tatsächlich verjährt ist und ab wann, müsste man nochmal schauen. Was dann taktisch klug ist, auch, also ob man nun antwortet und diese "Nebelkerze" mit Verjährung zündet oder gar nichts tut.

Kann ich dir nicht sagen bzw. ist deine Entscheidung. Im zeifel müsste man dann natürlich einen Anwalt befragen. Aber der wird halt erstemal ins Detail gucken, was da im Mai 2010 ablief.

lass es einen Monat gehemmt sein, dann verjährt es Ende Januar. Ob man durch kommt damit? Wenn die das ganz genau wissen mit der Verjährung, werden sie keine weitere Zeit verlieren und beispielsweise Mahnbescheid beantragen, so oder so.
Vielleicht hilft es auch, sich dumm zu stellen, erstemal Vollmacht usw. verlangen oder Forderungsaufstellung und erst mal zurückweisen, weil man das nicht nachvollziehen kann. Wie gesagt: Sie werden keine zeit mehr verlieren, wenn sie von dem Verjährungsproblem wissen.



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-- Editiert mepeisen am 06.01.2013 20:19

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#5
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke, also ich habe im März 2012 ein Schreiben per Email gesendet, indem ich um Ratenzahlung von 115EUR gebeten hatte. Das Schreiben von Konsulinkasso, dass ich das Schuldanerkenntnis unterschreiben soll ist vom 26.04.2012 datiert. Ich sollte es bis zum 17.05.10 vom Notar ausfertigen lassen und es zurück senden. Dieses wurde von mir allerdings nicht gemacht, habe auf das Schreiben weder schriftlich noch mit Ratenzahlung reagiert. Sprich seit 2009 haben diese keine Zahlungen mehr von mir erhalten.



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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn deine eMail beispielsweise am 1.3.2012 war, wäre das also für 2 Monate und 17 Tage gehemmt. Insofern würde die Verjährung dann Mitte März 2013 sein. Ob es sich bis dahin rauszögern lässt?

Was wird denn an sonstigen Gebühren alles erhoben? Also neben der Kreditsumme selbst? welche Posten an Schadensersatz und an Inkasso usw.? Wie hoch war die Hauptforderung am Ende?

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#7
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

anzumerken ist auch, dass das Ratenzahlungsangebot per Email geschrieben wurde und keine Unterschrift von mir vorhanden ist.

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#8
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Hauptforderung beläuft sich auf 2399EUR und haben wollen diese mit Zinsen(/ Kosten ect mittlerweile 5500EUR, eine Aufstellung ist nicht dabei. Nur Haupt- und Gesamtforderung.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein per email angebotenes Ratenzahlungsangebot hemmt nicht unbedingt die Verjährung

Warum sonst wollte man dann ein unterschriebens Schuldanerkenntnis ?

Die Frage ist um was für eine Art Kredit es sich handelte !

Bei einem Warenkredit gelten andere Verjährungsfristen

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#10
 Von 
Rominas`Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Es hat sich um einen ganz normalen Kredit gehandelt, damit wurde damals der Dispo abgelöst. Das Konto dazu, wurde zur gleichen Zeit, wie der Kredit gekündigt.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich sollte es bis zum 17.05.10 vom Notar ausfertigen lassen und es zurück senden. Dieses wurde von mir allerdings nicht gemacht, habe auf das Schreiben weder schriftlich noch mit Ratenzahlung reagiert
quote:
Es hat sich um einen ganz normalen Kredit gehandelt, damit wurde damals der Dispo abgelöst. Das Konto dazu, wurde zur gleichen Zeit, wie der Kredit gekündigt.


Punkte für Dich
Das sieht meiner Meinung nach nicht schlecht aus

quote:
Jetzt im Dezember, bekam ich ein Schreiben von der xxxxxx Deutschland, dass die Forderung nun an diese abgetreten wurde.


Bis wann erwartet man eine reaktion ?


Habe den Namen des Inkassobüros editiert - nicht das da schlafende Hunde geweckt werden

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#12
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Was Verjährung angeht, möchte ich nochmal warnend auf den §497 Abs. 3 BGB verweisen, wonach bei Verbraucherdarlehen die Verjährung für 10 Jahre gehemmt ist.

Da steht was von Ansprüchen auf Darlehensrückzahlung; bin mir daher nicht sicher, ob nach der Kündigung immer noch die 10-jährige Hemmung (+3 Jahre normale Verjährung) gilt, oder ob das dann ein normaler Geldanspruch mit 3jähriger Verjährung ist.

Gesamtforderung von 5500€ bei einer HF von 2399€ (= über 3000€ Zusatzkosten) ist Wucher und muss nicht bezahlt werden!!!

Sollten die also zu titulieren versuchen, unbedingt gegen den Kostenwucher kämpfen, dabei mal die einzelnen Posten hier auflisten!

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Schließe mich xpuff an, was den Wucher angeht.

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#14
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Bei einem seriösen Kreditgeber wird so ein Kredit auch nicht so schnell tituliert. Das ist der eigentliche Sinn hinter besagtem §497 und der langen Verjährungshemmung. Ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenvereinbarung, die einn solches enthält, ist also für den Gläubiger erst mal gar nicht nötig und für den Schuldner absolut nicht ratsam.

(Notarielle) Schuldanerkenntnisse oder Titulierungsversuche dienen daher sehr wahrscheinlich nur der unanfechtbaren Festsetzung (weit) überhöhter Kosten - aber einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man (und muss man in dem Fall) ja widersprechen!

Hier ein paar gute Tipps gegen überhöhte Kosten bei Kreditkündigungen:

http://www.sv-voigt.de/html/kreditkundigung.html

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

xpuff666

Sicher das es sich um ein Verbraucherdarlehen handelte ?

quote:
Es hat sich um einen ganz normalen Kredit gehandelt, damit wurde damals der Dispo abgelöst. Das Konto dazu, wurde zur gleichen Zeit, wie der Kredit gekündigt.
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#16
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@thehellion:

Das heißt doch, dass der Dispo durch einen normalen Kredit abgelöst wurde (wahrscheinlich wegen geringerem Zins).

Der Dispo (kein Verbraucherdarlehen i.S.v. §497 BGB ) wäre also demnach jetzt fast verjährt (falls kurzzeitig gehemmt), wenn er nicht abgelöst worden wäre, der normale Kredit aber nicht.

Oder gibt es einen anderen Grund, warum der Ablösekredit kein Verbraucherdarlehen sein sollte?

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#17
 Von 
wissenodernichtwissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

da es sich um ein typisches Verbraucherdarlehen handelt, gilt hier die gehemmte Verjährung von 10 Jahren

"Was allerdings selbst den meisten Anwälten nicht bekannt ist, ist dass es mit § 497 III 3 BGb eine (im Gesetz gut versteckte) besondere Verjährungsregelung für Verbraucherdarlehen gibt. Dort ist geregelt: Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Das bedeutet in normalem Deutsch: bei einem Verbraucherdarlehen ist ab Verzug (also beispielsweise ab Kündigung des Darlehens und Fristsetzung durch die Bank) die Verjährung zuerst einmal für zehn Jahre gehemmt. Dem schließen sich dann die normalen drei Jahre der Verjährungsfrist an, so dass die Forderung frühestens 13 Jahre nach Verzugseintritt verjähren kann."

Desweiteren finde ich die Kosten gerechtfertigt,
1. dein Darlehenenthielt Zinsen und die laufen leider weiter.
2. da du keine Raten geleistet hast, sind sicherlich auch noch Inkassokosten (die legal sind) angefallen

Ein Rat von meiner Seite:
Vereinbare eine Ratenzahlung mit Zinsstopp ab sofort. Damit würden zukünftig keine Zinsen mehr anfallen und evtl. auch keine weiteren Kosten.


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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Desweiteren finde ich die Kosten gerechtfertigt,
/quote]
Das sind sie definitiv nicht. Wenn man das gegenrechnet kommen mögliche Zinssätze jenseits von gut und böse raus. In zwei Jahren laufen selbst bei 14% keine bis zu 3000€ auf. Das ist Unfug.
Inkassokosten sind in vielen Fällen nicht erstattungsfähig und sowieso nach RVG gedeckelt. 1,0 gebühr wäre hier beispielsweise 161€. Der Rat mit dem Zinsstop ist durchaus sinnvoll ABER: Auf keinen Fall wortlos einfach diese wucherischen FOrderungen akzeptieren. Genau durchleuchten, was sinnvoll ist und was nicht. Dazu braucht es eine genaue Forderungsaufstellung.

Davon abgesehen: Banken sind auf Inkassobüros erst recht nicht angewiesen. Sie brauchen so einen Unfug nicht, sind erfahren genug selbst Mahnbescheide auszufüllen. Das nicht zuletzt deswegen weil die BaFin dieses Know-How voraussetzt und ansonsten empfindliche Strafen verteilt. Insofern würde mich nicht wundern, wenn gerade bei Banken jedes Gericht in Deutschland die Inkassogebühren als nicht erstattungsfähig abtut.


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#19
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@wissenodernichtwissen:

Was soll denn die Behauptung zu den Kosten?!?

Über 3000€ Kosten bei 2399€ Hauptschuld sind NIEMALS gerechtfertigt!!!

Da haben die wahrscheinlich nur drauf spekuliert, dass die mal eben schnell was unterschreibt, um vermeintlich "Schlimmeres" zu vermeiden (und sich damit das Schlimmste einhandelt).

Für Zinsstopp sehe ich gar keine Grundlage (wenn man nicht anderswo viel höhere Kosten anerkennnen will). Wenn der Kredit gekündigt ist, muss sie nur den gesetzlichen Verzugszins zahlen; restliche Kreditzinsen fallen unter einmaligen Schadensersatz. Sollte es ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage mit höherem, laufendem Zinssatz geben: dem widersprechen!

Wie die Threaderstellerin geschrieben hat, sind die Forderungen auch an das Inkasso abgetreten, sprich: es handelt in eigener Sache, kann dafür also auch keine Inkassokosten einklagen! Wobei wichtig zu wissen wäre, ob es eine echte Abtretung ist oder das Inkasso nur äußerlich als Forderungssteller auftritt (Abtretungsurkunde/Vollmacht anfordern). Wenn ich das richtig sehe, verkaufen Banken oft ausstehende Forderungen, um ihre Bilanzen zu bereinigen; es wäre dann also eine echte Abtretung, wo die Bank nur einen Teil bekommt und das Inkasso alleiniger Forderungsinhaber wird, der keinen Anspruch auf zusätzliche Inkassokosten hat! Fordern DÜRFEN sie, was sie wollen, zahlen muss man die Fantasiekosten nicht!

Als Schadensersatz kann nur ein entgangener Zins für die restliche Kreditlaufzeit geltend gemacht werden, sprich: die Restschuld ist die Summe der verbleibenden Raten, wenn es ein Ratenkredit war.

Als laufender Zins gilt nur der gesetzliche Verzugszins, also derzeit (Januar 2013) 4,87% für Verbraucher. Der muss auch extra verbucht werden, also kein Zinseszins.

Nur das mit der Verjährung sehe ich eher negativ. Wahrscheinlich ist es am sinnvollsten, wenn sie erst mal die anderen Sachen abzahlt, damit sie schon mal ein paar Kühe vom Eis hat, und dann den Kredit abzahlt nach der einfachen Rechnung: Restraten plus gesetzlicher Verzugszins.

-- Editiert xpuff666 am 17.01.2013 09:46

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nur mal als rechenbeispiel: Seit 1.1.2000 bis heute (also 3 Jahre) fallen bei 14% Zinsen aus 2400€ (wären eh zu hoch, aber nur mal angenommen) ca. 1000€ Zinsen an. Zusammen mit den nachvollziehbaren Inkassokosten wären das 4500€. Und das ist absolut das Maximum, in meinen Augen schon vollkommen überteuert. Wo nimmst du denn die Annahme her, dass die ca. 1000€, die da draufgeschlagen sind, irgendeine Rechtfertigung hätten und nachvollziehbar wären?
Wären sie nachvollziehbar liegen die Zinsen beim doppelten. Und das ist eindeutig Wucher und damit gesetzlich verboten.

Ansonsten ist es ein riesiger Unterschied, ob die Bank die Forderung selbst betreibt oder ob sie abgetreten wurde (daher mein Hinweis von weiter oben, dass man mal genau schauen müsste was 2009 passiert ist). Mit Abtretung verliert §497 BGB seine Wirkung. Ich meine mich da auch an ein Urteil zu erinnern, ich suche das nochmal raus. Soweit nur für den fall, dass es nicht abgetreten wäre folgendes Urteil: BGH, Urteil vom 13. 7. 2010 - XI ZR 27/10
Ganz wichtig hierbei: Das Inkassounternehmen hat die Forderung aufgekauft, nicht den Kredit selbst. Der Kredit kann nämlich durch ein Inkasso gar nicht aufgekauft werden, dazu müsste in Deutschland eine Zulassung und eine Überwachung durch die BaFin vorliegen. Ein kreditvertrag liegt also ab Abtretung nicht mehr vor. Wie gesagt suche ich mal das urteil hierzu raus.

Nichts desto trotz: Ohne genauere Aufdröselung, was sich wie und wo zusammensetzt, ist es schwer überhaupt was zu sagen. Auch wäre wichtig, wann die Abtretung war. Wenn sie in 2010 war, ist es so oder so noch nicht verjährt.

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-- Editiert mepeisen am 17.01.2013 10:42

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wissenodernichtwissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@xpuff666

Bitte vorsichtig sein mit Aussagen!

Viele Inkassounternehmen kaufen Forderungen von Banken auf - weil Banken die Forderung als nicht mehr realisierbar ansehen.
Diese Käuferfirma muss NICHT unbedingt das Inkassounternehmen sein, dass die Forderung dann auch bearbeitet. Und damit kann das Inkassounternehmen die Inakssokosten auch verlangen - ja manchmal sind sie findig um Geld zu verdienen, ist aber gerechtfertig und legal.
Und man muss schon ganz genau hinschauen denn die Käuferfirmen heißen oftmals ähnlich wie die bearbeitenden Inkassounternehmen selbst - sind ja aus einem Firmenkonglomerat.

Sicherlich sollte erstmal nach einer Aufstellung gefragt werden, bevor etwas unterschrieben wird, keine Frage, aber Kopf in den Sand stecken und nichts tun ist die schlechteste aller Lösungen, einige Inkassounternehmen lassen mit sich reden - das sollte man auch nutzen, wenn man sich willig zu einer Lösung zeigt, werden teilweise auch Nachlässe gewährt.


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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Und damit kann das Inkassounternehmen die Inakssokosten auch verlangen

Warum? Zum einen gelten für den neuen Gläubiger die gleichen Spielregeln wie für den ursprünglichen Gläubiger auch. Mit dem Unterschied, den ich schon benannt habe, dass sie eben keine Kreditinstitute mehr sind und damit meiner Meinung nach die Hemmung der 10 Jahre mit Verkauf endet und dann ab da die regulären 3 Jahre Verjährungsfrist gelten.

Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass sie hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Inkassogebühren und weiteren Verzugsschäden den gleichen Spielregeln unterworfen sind, wie jeder andere auch. Gerade auch wenn hier eine formale Trennung vorliegt, es aber zum gleichen Firmenkomplex (Konzern) gehört, ist dies sogar eher schädlich für die Erstattungsfähigkeit.

quote:
aber Kopf in den Sand stecken und nichts tun ist die schlechteste aller Lösungen

Da sind wir uns alle einig (hoffentlich).

Natürlich lassen einige mit sich reden. Nicht alles sind schwarze Schafe. Aber genug, die mit sich reden lassen, schieben einem dann Schuldeingeständnisse und anderen Unfug unter oder schicken einen in die Zinsspirale des Todes, ums mal martialisch auszudrücken (Sprich man bezahlt jahrelang nur Zinsen ab und die Forderung wird und wird nicht kleiner).
Wirklich seriös und im Sinne des Schuldners eingestellt sind nur sehr wenige Inkassobüros. Wieso auch? Die wollen Geld, soviel wie möglich.

Davon abgesehen hast du noch cniht erläutert, wieso deiner Meinung nach die Nebenforderungen in der Höhe gerechtfertigt sein sollen.

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#23
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@wissenodernichtwissen:

So eine Proforma-Auslagerung muss noch lange nicht eine Rechtfertigung für Inkassokosten bedeuten. Gerade von Firmen, die Forderungen nur aufkaufen, um sie dann auf eingene Rechnung einzutreiben, kann erwartet werden, dass sie dafür auch was tun und nicht nur ein Inkasso (das nur proforma eine andere Firma ist) beauftragen. Denn das ist ja der einzige Daseinszweck des Aufkäufers - wenn er alles auf einen Inkasso-Dienstleister abschiebt, ist er schlicht überflüssig.

Die Gerichte stellen immer höhere Anforderungen an Eigenbemühungen der Gläubiger - und gerade Finanzdienstleistern und Großunternehmen mit umfangreichen Finanzabteilungen werden zunehmend keine Inkassogebühren mehr zugestanden, so dass diese künstliche Kostenschinderei nicht getragen werden muss:

http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119

http://www.immo-magazin.de/mieter-muss-keine-inkasso-kosten-tragen-urteil-groser-vermieter-muss-kein-inkasso-buro-einschalten/

zu letzterem: Amtsgericht Dortmund 425 C 6285/12

Die bekannten Konstrukte von Forderungsaufkäufer, Inkassobüro und Anwaltskanzlei bei bekannt unseriösen bis kriminellen Inkassofirmen, die vor allem im Umfeld von Gewinnspielen, Gewinnmitteilungen, unseriösen Versandhäusern und "Kredit ohne Schufa"-Angeboten tätig sind, lasse ich mal außen vor, die leben vor allem davon, dass die Leute sich nicht wehren.


Außerdem wären selbst 1,3 Anwaltsgebühren bei einer Hauptschuld zwischen 2000 und 2500€ "nur" 209,30€ +20€ Auslagenpauschale und ggf. MWSt; also die absolute Obergrenze für entsprechende, einklagbare Inkassogebühren, wenn überhaupt. Sowas wie laufende "Kontoführungsgebühren" oder Zinsen über dem gesetzlichen Verzugszins muss man nicht bezahlen (letztere sind nur zu erstatten, wenn ein höherer Zinsschaden auch wirklich nachgewiesen wird).

Wenn die Forderung eine Inkassobüros als "rechtens" oder "legal" bezeichnet wird, heißt das in aller Regel nur, dass die dafür in der Regel keine Sanktion fürchten müssen - aber noch lange nicht, dass ein Schuldner auch zur Zahlung verpflichtet ist!

Mit Inkassobüros sollte nur verhandeln, wer seine Rechte genau kennt oder wer entsprechenden Beistand hat! Sonst wird er gnadenlos über den Tisch gezogen - so, wie es mit der Threaderstellerin mit diesem Schuldanerkenntnis und den über 3000€ Kosten versucht wurde!

Wirklich seriöse Inkassobüros muss man mit der Lupe suchen, ich könnte auf Anhieb keins nennen. Auch jene, die nicht in direkt betrügerischen Zusammenhängen stehen, kann man allenfalls als "graue Schafe" betrachten, weil auch sie meist Kosten weit jenseits der gesetzlich festgelegten Verzugskosten einzutreiben versuchen!


Wie man allerdings auf die Idee mit dem Zinsstopp kommen kann, ist mir fraglich. Sowas wäre völlig unüblich, und wohl kaum ein Geldeintreiber wird auf eine gesetzlich zustehende Leistung verzichten, wenn nicht anderswo wesentlich mehr reingeholt wird. Mir erscheint dieser Vorschlag doch sehr uninformiert.

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-- Editiert xpuff666 am 18.01.2013 17:31

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wissenodernichtwissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@xpuff666 - Zinsfestschreibung heißt bei einigen Inkassounternehmen Forderungsfestschreibung, man vereinbart eine feste Rate für die derzeitige Forderung und vereinbart im Gegenzug der Zahlung, dass keine weiteren Zinsen vom Inkassounternehmen verlangt werden dürfen.

Die Forderungsaufkäufer kaufen die Forderung zu einem Bruchteil/Prozentsatz auf die offene Hauptforderung - die sind im Zweifel bei schlechter wirtschaftlicher Lage und Aussichtslosigkeit auf eine Gesamtzahlung froh nur die Hauptforderung einzutreiben udn verzichten auf die Zinsen.

Und wie du herausliest, ist da doch einige Information vorhanden.

@mepeisen - ich gebe dir recht die Kosten sind sicherlich sehr hoch - ABER das kann auch der Schlüssel zum Verhandeln sein - man lasse sich die Kosten per Forderungsaufstellung ordnungsgemäß belegen - kann das das Inkassounternehmen nicht - hat man vllt. die Möglichkeit die Forderung nur auf die Hauptforderung zu verhandeln.
Ob die Kosten gerechtfertigt sind, kann ich dir genausowenig sagen, wie ob die Threadstellering die Aufstellung zu Hauptforderung, Zinsen+Kosten hier korrekt genannt hat.

Aber nun mal eine Frage von mir, was ist gegen ein Schuldanerkenntnis über die korrekte Höhe der Forderung zu sagen
Teuer kommt auf alle Fälle ein durchs Inkassounternehmen erwirkter Titel (Mahnbescheidskosten etc.), denn diese Kosten werden dem Kunden auf alle Fälle (und hier gerechtfertigt) aufgebrummt.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:
Teuer kommt auf alle Fälle ein durchs Inkassounternehmen erwirkter Titel (Mahnbescheidskosten etc.),


Das lustige an der Sache ist aber, dass der Mahnbescheid deutlich weniger kostet als die vorherigen "Bemühungen" der Inkassoläden ... :schock: (zumindest dann wenn man Widerspruch gegen die unrechtmäßigen Inkasso-Gebühren einlegt).

Mal Off-Topic: Ich habe neulich zufällig eine Mahnung von Infoscore für einen Telekommunikationsladen aus dem Jahr 2004 gesehen. Damals betrugen die Inkassogebühren noch 9,95 EUR. Man könnte sich ja schon mal fragen, aus welchem Grund sich die von Infoscore verlangten Gebühren in weniger als zehn Jahren mal eben verfünffacht haben.

-- Editiert Heinz Dieter am 22.01.2013 20:52

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Infoscore erhebtm, wenn sie für die Landesoberkasse BW tätig sind folgendes:
0,00€ Inkassogebühren
0,00€ Portokosten/Auslagen
Maximal 1,0 RVG Gebühr für außergerichtliche Tätigkeit.

Man kann ja mal Infoscore befragen, aus welchem grund sie beim Betreiben für eine Behörde gar keine Extra-Kosten fordern und bei Betreiben für private Unternehmen permanent daneben liegen).

Der Grund ist für deine und meine Frage einfach: Weil falsche Rechnungsstellung keine Straftat ist und sie es einfach probieren und weil genug Leute das aus Unwissenheit bezahlen. Bei der Landesoberkasse BW machen sie es nicht, weil sie sonst von der Behörde eine auf den Deckel kriegen...

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Zinsfestschreibung - also alle -in der Höhe überschaubare- Zinsen von vorneherein einrechnen, kräftig Fantasiekosten draufschlagen und das dann als "günstigen" Zinsstopp anbieten. Nur ein Angebot für Laien, die ihre Rechte nicht kennen!

Abgesehen davon, dass wahrscheinlich die Zinsen sofort wieder fällig werden, wenn der Schuldner so klamm ist, dass er seine Raten mal nicht oder nicht vollständig zahlt, oder sie 1-2 Tage zu spät kommen.

Überhöhte Kostenforderung - natürlich kann man da Fantasie entwickeln, als was man es in eine Aufstellung schreibt. Ungefähr dasselbe wie Mondpreise im Verkaufsgeschäft. Mit dem Unterschied, dass versucht wird, sie wirklich einzutreiben. Die Threaderstellerin wurde ja wirklich aufgefordert, das Schuldanerkenntnis mit den Mondkosten zu unterschreiben.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist dann lohnend, wenn die Forderung wirklich zweifelsfrei feststeht und nicht verjährt ist, und die Kosten unter den gesetzlich vorgegebenen liegen. Nur dann ist es billiger als eine Titulierung, deren Gerichtskosten übrigens nur 40,50€ betragen, die Anwaltskosten (wenn tatsächlich angefallen) steigen auf einen Faktor 1,5, so dass dafür insgesamt ca. 300€ an Nebenkosten anfallen - nix mit 3100€!

Wenn Inkassos Vordrucke für Schuldanerkenntnisse zuschicken, sind da meist alle möglichen Gaunereien drin - weswegen man die tunlichst meiden sollte.

Außerdem ist die Forderung, -falls- sie unter §497 BGB fällt, erst nach 13 Jahren verjährt, so dass eine Titulierung gar nicht nötig ist.

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