[b][/b]Liebe Nutzer,
ich stecke ziemlich in Problemen schätze ich und benötige dringend einen Rat.
Vor gut drei Jahren musste ich zum 1. Mal die Vermögensauskunft abgeben. Es waren zwei Forderungen offen.
Einmal ein Kredit bei der Bank, den ich nicht mehr zurückzahlen konnte und zum 2. offene Schulden beim Vermieter.
Nach meiner abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung hatte ich auch um die zwei Jahre Ruhe und konnte etwas aufatmen, da nicht dauernd Briefe von Inkassofirmen etc eingingen.
Ich habe zwei Jahre nach der Vermögensauskunft eine Selbstständigkeit aufgenommen und konnte somit wieder beginnen die offenen Mietschulden zu begleichen. Der Kredit stand noch aus und nun werde ich wieder zum Gerichtsvollzieher gebeten um eine 2. abzugeben und alles offenzulegen. An sich ist das auch überhaupt kein Problem aber: während meiner Selbstständigkeit habe ich mir neue Schulden gemacht.
diese aber erst in dem letzten einen Jahr, also zwei Jahre nach der Auskunft erst (keine Ahnung ob es ne Rolle spielt)
Es sind ingesamt drei neue Gläubiger hinzu gekommen. Es handelt sich um Warenbestellungen für meinen Laden, teils zu große Bestellungen auf denen ich leider sitzen geblieben bin und keine Zahlung mehr tätigen konnte. ua. dank meines Ex-Freundes, der bei mir als Mitarbeitet tätig war und auf meinen Namen diese Bestellungen gemacht hat.
Ich habe die Inkassofirmen benachrichtigt und meinte, dass sie diese Forderungen bitte auf den Namen meines ExFreundes laufen lassen sollen jedoch interessiert es dort niemanden.
Die Schulden gehe also am Ende auf meine Kappe. Nun habe ich in einem Monat meinen Termin bei der GV.
Werde die AUskunft auch abgeben müssen.
Meine Frage: was droht mir von den hinzugekommenen Gläubigern? Womöglich eine Anzeige wegen Betrugs?
Das wäre meine größte Sorge, da ich weiß, dass man sich nach einer Auskunft nicht erneut verschulden sollte.
Jedoch wie gesagt erst über zwei Jahre später...
Ich gehe mit meinen Schulden sehr gewissenhaft um und hatte eigentlich mein Leben lang selten Schwierigkeiten. Habe mich in sämtlichen Foren durchgelesen und nun kommt die Angst, dass mir sowas drohen könnte.
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
LG, englesa
Inkasso > Vermögensauskunft = Anzeige? Was droht mir?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das Problem des Betruges würde nur auftreten, wenn die neuen Gläubiger da eine Anzeige machen würden und man nicht nachweisen kann das man zum Zeitpunkt der Bestellung durchaus in der Lage gewesen wäre die Sachen zu bezahlen.
ZitatIch habe die Inkassofirmen benachrichtigt und meinte, dass sie diese Forderungen bitte auf den Namen meines ExFreundes laufen lassen sollen jedoch interessiert es dort niemanden. :
Deine Firma, Dein Mitarbeiter, Dein Problem
Zitat:Deine Firma, Dein Mitarbeiter, Dein Problem
Ja und nein. Man muss das Außenverhältnis (Firma und Verkäufer/Gläubiger) vom Innenverhältnis (Firma und Angestellter) voneinander trennen.
Sprich: Je nach Situation könnte ein Mitarbeiter, der wissentlich und vorsätzlich Unfug treibt, ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber sein. Aber die Hürden sind bei so etwas sicherlich relativ groß und man wird vielleicht auch nachweisen müssen, welche Kompetenzen der Mitarbeiter hatte bzw. welche Grenzen und ob er über diese Grenzen belehrt wurde.
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Danke zunächst für die Antworten.
Noch eine Verständnisfrage:
Man könnte mich demnach anzeigen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ich NICHT zahlen konnte?
Ich denke mal, dass der Inkassodienst alle Wege geht um das Geld einzutreiben, sogar eine Anzeige.
Wenn ich die Auskunft abgebe, weil ich eine ältere Forderung bislang nicht bezahlen konnte, mir aber danach nochmal Schulden mache kommt wohl sehr schlecht.
Zitat:Man könnte mich demnach anzeigen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ich NICHT zahlen konnte?
Ja, dies ist möglich.
Zitat:Ich denke mal, dass der Inkassodienst alle Wege geht um das Geld einzutreiben, sogar eine Anzeige.
Das Inkasso selber wahrscheinlich nicht, aber die Gläubiger können eine Anzeige erstatten.
-- Editiert von hausfrau66 am 28.06.2018 09:52
Wie sieht es mit den mahngebühren aus? Sollte ich nur die Hauptforderung zahlen und diese direkt an den Gläubiger oder eher an den Inkassodienst plus Gebühren?
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