Inkasso > Vermögensauskunft = Anzeige? Was droht mir?

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
englesa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso > Vermögensauskunft = Anzeige? Was droht mir?

[b][/b]Liebe Nutzer,

ich stecke ziemlich in Problemen schätze ich und benötige dringend einen Rat.

Vor gut drei Jahren musste ich zum 1. Mal die Vermögensauskunft abgeben. Es waren zwei Forderungen offen.
Einmal ein Kredit bei der Bank, den ich nicht mehr zurückzahlen konnte und zum 2. offene Schulden beim Vermieter.
Nach meiner abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung hatte ich auch um die zwei Jahre Ruhe und konnte etwas aufatmen, da nicht dauernd Briefe von Inkassofirmen etc eingingen.

Ich habe zwei Jahre nach der Vermögensauskunft eine Selbstständigkeit aufgenommen und konnte somit wieder beginnen die offenen Mietschulden zu begleichen. Der Kredit stand noch aus und nun werde ich wieder zum Gerichtsvollzieher gebeten um eine 2. abzugeben und alles offenzulegen. An sich ist das auch überhaupt kein Problem aber: während meiner Selbstständigkeit habe ich mir neue Schulden gemacht.
diese aber erst in dem letzten einen Jahr, also zwei Jahre nach der Auskunft erst (keine Ahnung ob es ne Rolle spielt)

Es sind ingesamt drei neue Gläubiger hinzu gekommen. Es handelt sich um Warenbestellungen für meinen Laden, teils zu große Bestellungen auf denen ich leider sitzen geblieben bin und keine Zahlung mehr tätigen konnte. ua. dank meines Ex-Freundes, der bei mir als Mitarbeitet tätig war und auf meinen Namen diese Bestellungen gemacht hat.
Ich habe die Inkassofirmen benachrichtigt und meinte, dass sie diese Forderungen bitte auf den Namen meines ExFreundes laufen lassen sollen jedoch interessiert es dort niemanden.

Die Schulden gehe also am Ende auf meine Kappe. Nun habe ich in einem Monat meinen Termin bei der GV.
Werde die AUskunft auch abgeben müssen.

Meine Frage: was droht mir von den hinzugekommenen Gläubigern? Womöglich eine Anzeige wegen Betrugs?
Das wäre meine größte Sorge, da ich weiß, dass man sich nach einer Auskunft nicht erneut verschulden sollte.
Jedoch wie gesagt erst über zwei Jahre später...

Ich gehe mit meinen Schulden sehr gewissenhaft um und hatte eigentlich mein Leben lang selten Schwierigkeiten. Habe mich in sämtlichen Foren durchgelesen und nun kommt die Angst, dass mir sowas drohen könnte.

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

LG, englesa

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Das Problem des Betruges würde nur auftreten, wenn die neuen Gläubiger da eine Anzeige machen würden und man nicht nachweisen kann das man zum Zeitpunkt der Bestellung durchaus in der Lage gewesen wäre die Sachen zu bezahlen.



Zitat (von englesa):
Ich habe die Inkassofirmen benachrichtigt und meinte, dass sie diese Forderungen bitte auf den Namen meines ExFreundes laufen lassen sollen jedoch interessiert es dort niemanden.

Deine Firma, Dein Mitarbeiter, Dein Problem


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Deine Firma, Dein Mitarbeiter, Dein Problem

Ja und nein. Man muss das Außenverhältnis (Firma und Verkäufer/Gläubiger) vom Innenverhältnis (Firma und Angestellter) voneinander trennen.

Sprich: Je nach Situation könnte ein Mitarbeiter, der wissentlich und vorsätzlich Unfug treibt, ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber sein. Aber die Hürden sind bei so etwas sicherlich relativ groß und man wird vielleicht auch nachweisen müssen, welche Kompetenzen der Mitarbeiter hatte bzw. welche Grenzen und ob er über diese Grenzen belehrt wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
englesa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke zunächst für die Antworten.

Noch eine Verständnisfrage:
Man könnte mich demnach anzeigen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ich NICHT zahlen konnte?

Ich denke mal, dass der Inkassodienst alle Wege geht um das Geld einzutreiben, sogar eine Anzeige.
Wenn ich die Auskunft abgebe, weil ich eine ältere Forderung bislang nicht bezahlen konnte, mir aber danach nochmal Schulden mache kommt wohl sehr schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Man könnte mich demnach anzeigen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ich NICHT zahlen konnte?

Ja, dies ist möglich.

Zitat:
Ich denke mal, dass der Inkassodienst alle Wege geht um das Geld einzutreiben, sogar eine Anzeige.

Das Inkasso selber wahrscheinlich nicht, aber die Gläubiger können eine Anzeige erstatten.


-- Editiert von hausfrau66 am 28.06.2018 09:52

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#5
 Von 
englesa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es mit den mahngebühren aus? Sollte ich nur die Hauptforderung zahlen und diese direkt an den Gläubiger oder eher an den Inkassodienst plus Gebühren?

Bitte um Hilfe

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