Hallo zusammen,
ein Freund befindet sich noch in einer Privatinsolvenz und Hartz-4.
Der Rechnungsbetrag für eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung von 170 EUro konnte nicht bezahlt werden, durch Krankheit wurden auch Mahnungen Nr. 1 und 2 verschleppt und nicht bezahlt.
Die Versicherung hatte darauf hingewiesen, dass derzeit kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Die Versicherung hat den Namen des Insolvenzverwalters herausgefunden und angeschrieben. Es wurde die erfolgte Übermittlung an ein großes Inkassounternehmen zum gerichtlichen Mahnverfahren beschrieben und der Insoverwalter möge sich bitte mit dem Inkasso wegen der angefallen Kosten in Verbindung zu setzen.
Der Insolvenzverwalt soll binnen 3 Wochen der Versicherung mitteilen ob der den Versicherungsvertrag bis auf Weiteres fortführen oder nach §103 InsO ablehnt.
Der Insolvenz-Anwalt war jedoch länger in Urlaub.
Der Insolvenzverwalter schickt dem Freund die Korrespondenz zu mit dem mündlichen Hinweis, dass dieser Versicherungsfall nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun hat.
Etwa zeitgleich erhält der Freund einen Brief vom Inkasso,dass sie eine Privatinsolvenz vermuten und die Forderung Nr. XYZ des Versicherers ohne Betrag erwähnen.
Es wird nach Auskunft über Insolvenzgericht, Adresse des IV und Gläubigeraufstellung gefragt.
Freund möchte nun diese Sache möglichst schnell aus der Welt schaffen und hat die Mittel um die Außenstände nebst fairen Inkassogebühren zu bezahlen. Eine Wiederaufnahme des Versicherungsverhältnisses wäre auch interessant.
Was wäre am Vernünftigsten und stressfreier (schwere Depressionen) ?
Hauptforderung bei der Versicherung begleichen und beide Firmen über die Feststellung des Anwaltes informieren ? Vom Inkasso kam auch noch keine konkrete Forderung außer den Fragen nach einer vermuteten Inso.
Oder Inkassofirma kontaktieren und schnelle Begleichung anbieten ?
Was wäre zu empfehlen ?
Vielen Dank für Meinungen.
Inkasso Versicherungsbeiträge / Privatinsolvenz
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Da das vermutlich nach Insolvenzeröffnung entstanden ist, hat das in der Tat nichts mit dem Insolvenzverwalter zu tun.
Ich würde die Hauptforderung begleichen, die Inkassogebühren zurückweisen und dem Inkasso schreiben, dass das nichts mit dem Inkassoverfahren zu tun hat und an der Versicherung festgehalten wird.
Aufpassen, dass keine neuen Schulden gemacht werden.
Hallo mepeisen, danke schon mal für Feedback.
Rückfragen: 1. Beim Feintuning bin ich mir noch nicht sicher: Den Betrag aus der Hauptforderung besser an die Versicherung oder vorab an das Inkassounternehmen schicken ? Bisher kam von denen ja noch keine Geldforderung. Versicherungsdaten sind bekannt. Beim Inkassobüro ist ja immerhin Bankverbindung und Fallnummer zwecks möglicher Zuordnung angegeben.
2. Mit Inkassoverfahren ist vermutlich das alte noch laufende Insolvenzverfahren gemeint?
-- Editiert von maestro1000 am 13.09.2020 19:19
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1) An die Versicherung ist besser. Aber im Prinzip ist es sogar egal. Wichtig ist vor allem, dass man im Verwendungszweck klar schreibt, wofür das Geld ist. Also zusätzlich zur Rechnungsnummer beispielsweise "Nur Hauptforderung".
2) Ja. Freudscher Verschreiber :-)
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