Hallo Allerseits, hoffe mir kann jemand bei meinem Anliegen helfen.
Es geht um insgesamt drei (berechtigte) Forderung bei dem Inkassounternehmen EOS deutscher Inkassodienst i.H.v. insgesamt ca. 1800€
Zu den Forderungen bestehen zwischen mir und dem Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung, welche beeinhalten, dass ich selbstverständlich meine Raten zahle, und das Inkasso im Gegenzug seine Tätigkeit ruhen lässt.
Nun erhielt ich am 14.06.23 Post vom Gerichtsvollzieher mit der Zahlungsaufforderung von 220,09€ (Teilforderung). Diese habe ich mit meinem nächsten Gehalt am 28.06.2023 bezahlt.
Da ich jahrelang den Kopf in den Sand & meine Unterlagen nicht beisammen gehalten habe, konnte ich das Schreiben des Gerichtsvollziehers zwar den drei Forderungen zuordnen, bin mir aber nicht sicher um welche der drei es sich genau handelt.
Ich schrieb daher eine Email an EOS mit bitte um Erklärung und Zusendung einer aktuellen Forderungsaufstellung.
Eine aktuelle Forderungsaufstellung erhielt ich, jedoch war die Zahlung von 220,09€ an den GV hier nirgends berücksichtigt.
Hinzu kommt, dass die drei Forderungen auch in meiner Schufa eingetragen sind, hier jedoch teilweise mit doppelt so hohen Salden, als von EOS mir in der Forderungsaufstellung mitgeteilt.
Ich schrieb daher noch zwei weitere Mails an EOS mit der Bitte um Klärung (einerseits die Berücksichtigung meiner Zahlung an den GV, andererseits Bitte um Klärung der Differenz der Salden).
Auf keine der E-Mails hat EOS reagiert.
Telefonisch möchte ich das ungerne mit EOS klarenz, da ich im Schriftverkehr schließlich auch immer etwas nachweisbares vorzuweisen habe...
Hat hier jemand einen Tipp für mich, wie ich nun weiter vorgehen sollte?
Inkasso Vollstreckt trotz Ratenzahlung eine Teilforderung, reagiert nicht auf Mail
20. Juli 2023
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Frage vom 20. Juli 2023 | 19:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Vollstreckt trotz Ratenzahlung eine Teilforderung, reagiert nicht auf Mail
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2023 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (125840 Beiträge, 40543x hilfreich)
ZitatHat hier jemand einen Tipp für mich, wie ich nun weiter vorgehen sollte? :
Da die Mails offenbar nicht angekommen sind, würde es mal mit was gerichtsfestem versuchen.
#2
Antwort vom 20. Juli 2023 | 23:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa die Mails offenbar nicht angekommen sind, würde es mal mit was gerichtsfestem versuchen. :
Wie meinst du das, mit was gerichtsfestem?
Die Mails sind auf jeden Fall angekommen, da ich auch immer eine Eingangsbestätigung erhalten habe.
Es wird nur leider nicht darauf reagiert seitens Eos...
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#3
Antwort vom 21. Juli 2023 | 09:14
Von
Status: Student (2531 Beiträge, 742x hilfreich)
Zitatam 28.06.2023 bezahlt. :
Naja vielleicht war die Zahlung noch nicht weitergeleitet worden von GV. Das dauert schonmal ein paar Tage/Wochen.
ZitatHinzu kommt, dass die drei Forderungen auch in meiner Schufa eingetragen sind, hier jedoch teilweise mit doppelt so hohen Salden, als von EOS mir in der Forderungsaufstellung mitgeteilt. :
Logisch, wird ja auch nicht jeder Zahlungseingang gemeldet. Die Schufa hat fast nie die aktuellen Salden. Auch stehen in der Schufa nicht alle Forderungen.
ZitatHat hier jemand einen Tipp für mich, wie ich nun weiter vorgehen sollte? :
Abwarten bis die antworten. Du wirst nicht der einzige Schuldner mit einer Anfrage sein. Ggf nochmals schauen ob in der Mail die AZ stehen zwecks Zuordnung.
#4
Antwort vom 21. Juli 2023 | 11:32
Von
Status: Student (2420 Beiträge, 374x hilfreich)
Ich würde sagen, das ist ein Verstoß gegen die Ratenzahlungsvereinbarung seitens EOS.
Die Frage ist dann, was für derartige Verstöße in der Vereinbarung vorgesehen ist (ich vermute mal gar nichts).
Meiner Meinung nach dürfen aber mindestens die Kosten für den Einsatz des Gerichtsvollziehers nicht dem Schuldner angelastet werden.
Da man die Forderung des GV aber gezahlt hat, dürfte für weiteres der Zug abgefahren sein. Man hätte wohl der Zahlungsaufforderung des GV in angemessener Form widersprechen müssen, da ungerechtfertigt.
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