Inkasso Vollstreckungsbescheid !

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andre2803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Vollstreckungsbescheid !

Hallo in die Runde , weiß nicht ob das Thema hier passend ist ?! Ich vermute es aber mal .
Folgendes . Ich hatte zwei offene Forderungen eines Inkassobüros. Die offenen Forderungen sind auch beglichen worden. Die Angelegenheiten sind allerdings auch schon sehr lange her um genau zu sein 9 Jahre. Auch egal . Jedenfalls ist meine Frage auf den Schreiben steht Vollstreckungsbescheid , auf beiden !
Somit müsste es ja Vollstreckungstitel gegen mich geben , oder ? Da es schon so lange her ist , blick ich da auch überhaupt nicht durch. Jedenfalls war ich der Meinung das es ja dann auch zwei Einträge im Schuldnerverzeichniss gegen mich geben muss, die gibts aber nicht .
Zur für mich entscheidenden Frage ...wo bekomme ich meine Vollstreckungstitel her ? Wer händigt mir die aus ?
Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!
Von dem Inkassobüro gibts keinerlei Reaktion.


Vielleicht kann mir da einer eine Antwort drauf geben .

Vielen Danke !
Gruß Andre

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!
Von dem Inkassobüro gibts keinerlei Reaktion.


In welcher Form hast Du das Inkassobüro kontaktiert ? Fordere sie auf, Dir eine Kopie der VB zuzusenden. Das per Einwurfeinschreiben und mit einer Frist von 2 Wochen. Dann kannst Du die VB inhaltlich prüfen, ob Du der richtige Ansprechpartner bist oder ob es sich um eine Personenverwechslung handelt.

Zitat:
Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!


Die Dame benötigt das genaue Aktenzeichen des VB. Dann kann Sie Dir eine Kopie zusenden.

-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 15:53

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre2803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen . Die läuft morgen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Zitat (von Andre2803):
Schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen . Die läuft morgen ab.


Gut. Dann gedulde Dich noch ein paar Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16199x hilfreich)

Zitat:
Die offenen Forderungen sind auch beglichen worden

Das kannst du auch nachweisen? Du hast also noch beispielsweise die Kontoauszüge o.ä.?

Zitat:
Da es schon so lange her ist , blick ich da auch überhaupt nicht durch. Jedenfalls war ich der Meinung das es ja dann auch zwei Einträge im Schuldnerverzeichniss gegen mich geben muss, die gibts aber nicht .

Nein, das Schuldnerverzeichnis hat damit erst mal nichts zu tun. Dort stehen Titel nicht automatisch drin.

Du wusstest bisher nichts von den beiden Vollstreckungsbescheiden oder ist dir bewusst, dass es die beiden gibt, also wurden sie dir damals auch zugestellt?

Hast du vom Inkassobüro das Gericht benannt bekommen, das den VB ausgestellt hat? Sowie das Aktenzeichen? Dann kannst du auch da um Kopie bitten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andre2803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten und sorry für meine späte Rückmeldung. Ja, ich wusste davon. Die Bescheide lagen am Freitag in meinem Briefkasten.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Ja was denn nun?

Das klingt eher so, als wäre aktuell ein Verfahren auf Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid im Gange.

> Im Verfahren erfolgt zunächst die Zustellung eines Mahnbescheids über das zuständige Mahngericht > erste Möglichkeit zum Widerspruch - Frist 14 Tage

> wird kein Widerspruch eingelegt, dann wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid vom Mahngericht zugestellt > erneute Widerspruchsmöglichkeit - Frist 14 Tage

> erfolgt auch daraufhin kein Widerspruch innerhalb der Frist, dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig - damit liegt dann ein vollstreckbarer Titel gegen dich vor gegen den keine rechtliche Handhabe mehr möglich ist!!!

im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt keine Überprüfung durch das Mahngericht, ob die Forderung berechtigt ist!

https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Der-Mahnbescheid-Worum-es-geht-Wenn-der-Widerspruch-versaeumt-wird-Der-Vollstreckungsbescheid-__a1207__p4.html

https://www.widerreden.de/mahn-vollstreckungsbescheid-einspruch/

Du solltest dringend mal prüfen, was du genau erhalten hast und ggf. im Rahmen der Widerspruchsfrist reagieren!
Ein Widerspruch im Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheid-Verfahren ist immer an das im Bescheid genannte zuständige Mahngericht zu richten!

hier findest du Muster - vielleicht hilft dir das bei der Einordnung
https://www.justiz.nrw/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/index.php
https://www.inkassotipps.de/fileadmin/redaktion/pdf/MU_12_Vollstreckungsbescheid.JPG

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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