Hallo in die Runde , weiß nicht ob das Thema hier passend ist ?! Ich vermute es aber mal .
Folgendes . Ich hatte zwei offene Forderungen eines Inkassobüros. Die offenen Forderungen sind auch beglichen worden. Die Angelegenheiten sind allerdings auch schon sehr lange her um genau zu sein 9 Jahre. Auch egal . Jedenfalls ist meine Frage auf den Schreiben steht Vollstreckungsbescheid , auf beiden !
Somit müsste es ja Vollstreckungstitel gegen mich geben , oder ? Da es schon so lange her ist , blick ich da auch überhaupt nicht durch. Jedenfalls war ich der Meinung das es ja dann auch zwei Einträge im Schuldnerverzeichniss gegen mich geben muss, die gibts aber nicht .
Zur für mich entscheidenden Frage ...wo bekomme ich meine Vollstreckungstitel her ? Wer händigt mir die aus ?
Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!
Von dem Inkassobüro gibts keinerlei Reaktion.
Vielleicht kann mir da einer eine Antwort drauf geben .
Vielen Danke !
Gruß Andre
Inkasso Vollstreckungsbescheid !
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
Zitat:Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!
Von dem Inkassobüro gibts keinerlei Reaktion.
In welcher Form hast Du das Inkassobüro kontaktiert ? Fordere sie auf, Dir eine Kopie der VB zuzusenden. Das per Einwurfeinschreiben und mit einer Frist von 2 Wochen. Dann kannst Du die VB inhaltlich prüfen, ob Du der richtige Ansprechpartner bist oder ob es sich um eine Personenverwechslung handelt.
Zitat:Die Dame auf dem Amtsgericht bei mir sagte das es das Inkassobüro haben muss und mir die auch aushändigen müsse ?!
Die Dame benötigt das genaue Aktenzeichen des VB. Dann kann Sie Dir eine Kopie zusenden.
-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 15:53
Schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen . Die läuft morgen ab.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatSchriftlich mit einer Frist von zwei Wochen . Die läuft morgen ab. :
Gut. Dann gedulde Dich noch ein paar Tage.
Zitat:Die offenen Forderungen sind auch beglichen worden
Das kannst du auch nachweisen? Du hast also noch beispielsweise die Kontoauszüge o.ä.?
Zitat:Da es schon so lange her ist , blick ich da auch überhaupt nicht durch. Jedenfalls war ich der Meinung das es ja dann auch zwei Einträge im Schuldnerverzeichniss gegen mich geben muss, die gibts aber nicht .
Nein, das Schuldnerverzeichnis hat damit erst mal nichts zu tun. Dort stehen Titel nicht automatisch drin.
Du wusstest bisher nichts von den beiden Vollstreckungsbescheiden oder ist dir bewusst, dass es die beiden gibt, also wurden sie dir damals auch zugestellt?
Hast du vom Inkassobüro das Gericht benannt bekommen, das den VB ausgestellt hat? Sowie das Aktenzeichen? Dann kannst du auch da um Kopie bitten.
Hallo, danke für die Antworten und sorry für meine späte Rückmeldung. Ja, ich wusste davon. Die Bescheide lagen am Freitag in meinem Briefkasten.
Vielen Dank!
Ja was denn nun?
Das klingt eher so, als wäre aktuell ein Verfahren auf Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid im Gange.
> Im Verfahren erfolgt zunächst die Zustellung eines Mahnbescheids über das zuständige Mahngericht > erste Möglichkeit zum Widerspruch - Frist 14 Tage
> wird kein Widerspruch eingelegt, dann wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid vom Mahngericht zugestellt > erneute Widerspruchsmöglichkeit - Frist 14 Tage
> erfolgt auch daraufhin kein Widerspruch innerhalb der Frist, dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig - damit liegt dann ein vollstreckbarer Titel gegen dich vor gegen den keine rechtliche Handhabe mehr möglich ist!!!
im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt keine Überprüfung durch das Mahngericht, ob die Forderung berechtigt ist!
https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Der-Mahnbescheid-Worum-es-geht-Wenn-der-Widerspruch-versaeumt-wird-Der-Vollstreckungsbescheid-__a1207__p4.html
https://www.widerreden.de/mahn-vollstreckungsbescheid-einspruch/
Du solltest dringend mal prüfen, was du genau erhalten hast und ggf. im Rahmen der Widerspruchsfrist reagieren!
Ein Widerspruch im Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheid-Verfahren ist immer an das im Bescheid genannte zuständige Mahngericht zu richten!
hier findest du Muster - vielleicht hilft dir das bei der Einordnung
https://www.justiz.nrw/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/index.php
https://www.inkassotipps.de/fileadmin/redaktion/pdf/MU_12_Vollstreckungsbescheid.JPG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten