Hallo,
meine Frau hat einen Mahnbescheid
von o.g Inkasso Unternehmen
bekommen.(War das erste Schreiben überhaupt) Fitnessstudio Gebühren (aus 2001) von ca. 1.200 Euro.
Da meine Frau nie in diesem Studio war, habe ich einen Widerspruch geschrieben. Dieser wurde abgelehnt da bereits
ein Mahn/Vollstreckungsbescheid vorliegt. Wir haben Beweismittel angefordert (Unterschriebener Mitgliedsvertrag). Dies sei aber nicht nötig sagten diese.
Der Vollstreckungsbescheid kam 2001 auch nicht bei meiner Frau
an, sondern bei Ihrer Mutter. Diese hat den aber nie weitergeleitet.
Um die Angelegenheit zu beenden will meine Frau aber eher zahlen,
als vor Gericht zu gehen.(Auch bereits mit Inkasso Wuppertal kommuniziert, Ratenzahlung)
Frage: Was können wir noch machen. Ich sehe nicht ein für etwas
zu bezahlen, das wir gar nicht verursacht haben. Müssen wir doch vor´s Gericht.
Vielleicht kann uns jemand eine Rat geben.
Danke Dirk
Inkasso Wuppertal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Eine Kopie des Titels wurde angefordert?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Ich glaube das Beste wäre hier in diesem Fall ein klärendes Gespräch mit einem Anwalt !
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Anwalt unserer Bekannten hat Dokumente
angefordert. Das einzige was kam, war die Kopie des Mahnbescheids, und die Kopie der
Zustellung des Einschreibens. Da ich momentan
bei der Arbeit bin, werde ich heute abend den Packen nochmals anschauen und genaueres
Schreiben.
Wurde der Widerspruch an das Inkassobüro geschickt?
Wenn ja dann nochmals Widerspruch an das Gericht schicken.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
lösung könnte sein einen antrag auf wiedereinsetzug in den vorherigen stand zu stellen da nicht an ihre frau sondern an deren mutter zugestellt wurde und zugleich einspruch einzulegen - dann geht das verfahren vor gericht. es müsste dargelegt werden, dass ihr frau zur fraglichen zeit nicht bei der mutter gewohnt hat und keine kenntnis vo den zustellungen hatte.
eine andere möglichkeit überhaupt noch vor gericht gehen zu können sehe ich nicht. zu beachten ist weiter, dass es auch für den antrag auf wiedereinsetzung fristen gibt die möglicherweise abgelaufen sein könnten (14 Tage ab Kenntnis gem. § 234 ZPO
)
soweit sie diesen weg nicht gehen wollen oder können bleiben sie auf die gnade des inkassobüros angewiesen, da ein rechtskräftiger titel vorliegt der zugrunde liegende forderung nicht mehr bewiesen werden muss.
Und jetzt?
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