Inkasso Zahlungsaufforderung

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ickeor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso Zahlungsaufforderung

Hallo
SV:
vor ca. 10 Monaten habe ich mit einem Gutschein eine Lieferung bezahlt (Wert ca.90-€) Die Lieferung wurde geliefert, aber keine Rechnung (da wohl mit Gutschein bezahlt)

Nun nach 10 Monaten meldet sich ein InkassoU. und fordert von mir noch 5,-€ Versandgebühren von damals zzüg. Zinsen und Gebühren macht zusammen ca. 70-,€ !!!

Da ich von dem Lieferanten aber bis heute keine Rechnung über die Versandkosten erhalten habe, wusste ich auch nicht dass hier Versandkosten angefallen sind.

Tel. habe ich bereits die Rechnung von dem InkassoU. angefordert und erhalten.

Nun bin ich nicht bereit die Inkassogebühren von 65,-€ zubezahlen, da ich NIE eine Rechnung bekommen habe.
Wie soll ich mich nun verhalten ?
Gruß
Icke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier wird anscheinend auf Unkenntnis gehofft

Überweise die 5 € plus ca 20 bis 30 cent unangekündigt an den Händler (nicht aufs Inkassokonto)

Zweckgebunden : Im Überweisungsträger im Verwendungszweck :
Portogebühren für rechnung Nr xy

Die Inkassogebühren sind "erlaubt" aber nicht durchsetzungsfähig

Schläft nach 2 bis 3 Briefen ein





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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde gar nichts bezahlen, bevor nicht eine vernünftige Rechnung darlegt, wieviel über den Gutschein bezahlt wurde und ob wirklich irgendetwas offen ist. Aber wenn du auf keinen Ärger aus bist, dann mache es so, wie thehellion sagt :)

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#3
 Von 
Ickeor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten,
Die Rechnung von damals liegt mir jetzt vor und wie ich vermutet habe stehen da auch die Versandkosten darauf die ich nich bezahlt habe - da ich bis gestern keine Rechnung (nur die Sendung) erhalten habe. Nun werde ich die Versandkosten + Zinsen bezahlen (an den Lieferanten und nicht Inkasso) Soll ich an die Inkassoschreiben noch reagieren ?

Es kann nicht sein, dass ich halbes Jahr keine Rechnung bekomme ( oder auch Mahnung/Erinnerung) und dann auf einmal das 15-fache von der Ursprung Rechnung.
Oder was meint ihr?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, reagiere erst einmal nicht.
Davon ab: Selbst wenn die Inkassobeauftragung gerechtfertigt und erstattungsfähig wäre (ist es nach Ansicht sehr vieler Gerichte in deinem Fall nicht), sind die Gebühren eindeutig zu hoch. Sie dürften nach RVG maximal etwa 25€ betragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ickeor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort,
ok den Betrag der von mir nicht bezahlt wurde (da mir keine Rechnung bis jetzt voralg) habe ich nun an den Lieferanten bezahlt, Muss ich nun gg die Zahlungsaufforderung von IU reagieren bzw Widerspruch gg die Gebühren und der Nichtvorlage der Rechnung einlegen ? Oder nichts unternehmen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das bleibt dir überlassen. Ich persönlich schreibe einmal einen deutlichen Widerspruch per Einschreiben. Damit hinterher niemand argumentieren kann "Der hat nie reagiert".
Allerdings bist du rein theoretisch nicht zum Widerspruch verpflichtet. Sowas wie ein "stilles Einverständnis" gibt es in diesem Fall nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warte erst mal auf das nächste Schreiben des Inkassoladen in welchem man Dir gegenüber die Inkassogebühren versucht zu begründen.

Erst dann würde ich gegenüber dem Inkassobüro die Forderung zurückweisen ( dann noch mal hier posten )

Habe 3 jahre in der Branche gearbeitet
Die Wahrscheinlichkeit das der Forderungsinhaber expl wg Inkassogebühren klagt ist so hoch wie die Heiligsprechung von Donald Rummsfeld

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ickeor
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe den Betrag von 5 € direkt an den Lieferanten bezahlt und Widerspruch ggü. dem IU erhoben.
Die Bestätigung von der Bezahlung an IU habe ich zusammen mit dem Widerspruch gesendet und noch hinzugefügt dass ich bis dato nie eine Rechnung erhalten habe.
Nun kommt das IU mit der Begründung das ein Teil (nähmich die 5€) verbucht wurden und es stehen immer noch die Gebühren von 60 € offen ---> bezahlen bis XX sond Mahnlauf.
Nun kann ich wieder Widerspruch erheben, was passiert dann ?


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vorab : Nicht vergessen ...ein Inkassobüro ist lediglich ein privater Finanzdienstleister ohne behördliche Kraft
Logischerweise sind die scharf auf Deine €uronen :grins:

(Forumlierungsvorschlag)
Fax :

.......Sehr geehrtes Inkasso team,

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihrer Vertragskanzlie werden zu keiner zahlung führen
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.
Bitte untelassen Sie die telefonische Kontaktaufnahme .....

Kann aber durchaus sein das noch 2 oder 3 Mahnbriefe kommen



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 12.11.2012 22:21

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