Inkasso auf bezahlte Rechnungen

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go484548-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso auf bezahlte Rechnungen

Hallo alle zusammen,

im Dezember hab ich zwei Päckchen bestellt, Fedex hat dadrauf Zollkosten gezahlt und eine Provision verlang. Am 8.1 habe ich die Rechnung beglichen mit den dazu gehörigen Verwendungszweck. Am 31.1. bekam ich zwei Inkasso Rechnungen. Für ca. 22€ je Päckchen soll ich je 90,36€ zahlen: 20,- Mahnkosten, 58,50 Geschäftsgebühr, 11,70 Post Pauschale.
Darauf habe ich bei der Inkasso Firma angerufen und Ihnen mitgeteilt das die Rechnung schon längst beglichen wurde. Als Beweis einen Kontoauszug per E-Mail geschickt.
Jetzt am 19.12 bekam ich erneut einen Brief von Ihnen ich solle sofort meine Mahnkosten von 90,36 begleichen. Es war schön das ich den Grundbetrag auf Ihre Anforderung bezahlt habe. Was ja ein Blödsinn schon ist, ich habe ihn schon vor der Anforderung beglichen. Heute wieder mit denen telefoniert, mir wurde gesagt es interessiert niemanden das ich am 8.1. bezahlt hab, gefunden wurde es ja erst am 14.2 und ich solle gefällig ganz schnell es bezahlen, der Firma sind ja Mahnkosten entstanden, Sie waren ja so nett und haben mir die andere 90,36 Mahnkosten gestrichen, sonst bin ich ganz schnell vor Gericht.

Soll ich Ihnen einen Widerspruch schreiben, weil ich bis jetzt nicht ganz verstehen warum ich zahlen muss, wenn die Firma nicht im Zustande ist eine Zahlung zu finden. Ist es überhaupt Rechtlich richtig?

Vielen Dank in voraus für Eure Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Vorweg: Man telefoniert nicht mit Inkassos.

Ich nehme an, der Verwendungszweck bei der Überweisung war korrekt? Dann mal folgende Antwort:

Und was die erzählen, ist völliger Blödsinn. Es zählt, wann das Geld auf deren Konto einging, nicht, wann sie es plötzlich finden. Schlamperei in deren Buchhaltung ist alleine deren Problem, nicht deines.

Ich würde gar nicht reagieren. Wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt, würde ich dem widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen