Guten Tag,
Person A hat "Altlasten" aus seiner Zeit in Österreich. Darunter hatte er mit einem Inkassobüro eine Ratenvereinbarung, die im März abgeschlossen wurde. Die Forderung damals war 543,81 und die Evidenzhaltungsgebühren wurden mit 30,17€ angegeben.
Im Juni fiel Person A dann ins Koma und die Vormundschaft während dieser Zeit bekam die Mutter.
Leider ging die ganze Sache nicht gut aus und jetzt steht Person A mit leichter Amnesie da und muss seine Angelegenheiten wieder selbst regeln und rekonstruieren, was in der Zeit des Komas und danach passiert ist. Denn ALLE Unterlagen hat die Mutter.
Es kam eine Email in der die Forderung dann (logischerweise) komplett gefordert wurde, weil keine Zahlungen mehr geflossen sind. Person As Finanzen waren sehr komplex und dessen Mutter etwas überfordert. Person A sieht in der letzten Forderung allerdings einen komplett anderen Betrag. Der weit über dem liegt, was man selbst von einem Inkassobüro erwarten würde.
In seinen Emails konnte Person A wenigstens ETWAS rausfinden. Und zwar kam während seines Komas eine Mahnung. Die Evidenzhaltungsgebühren sind Plotzlich auf 452,55€ gestiegen.
Durch das Internet fand Person A allerdings raus,dass die Evidenzhaltung ab 364€ Forderung maximal 20,35€ Pro Vierteljahr betragen darf.
Wie kommt es zu den 452,55€?
Inkasso aus Österreich -> Evidenzhaltungsgebühren explodiert
12. Dezember 2018
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Frage vom 12. Dezember 2018 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso aus Österreich -> Evidenzhaltungsgebühren explodiert
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 07:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Das frage man am besten erst mal (schriftlich) das Inkasso. Viel kann ich dazu nicht beitragen, da Österreich. Allerdings wird das Inkasso Probleme haben, diesen Unfug durchzusetzen in dieser Höhe.
Wenn A zudem mittlerweile in Deutschland lebt, könnte es sein, dass das Inkasso A) eine Zulassung braucht (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und B) sich nach dem hier geltenden RVG zu richten hat.
-- Editiert von mepeisen am 13.12.2018 07:01
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