Inkasso beauftragt trotz vereinbarter Ratenzahlung

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
artbridge97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso beauftragt trotz vereinbarter Ratenzahlung


Hallo,

ich bin neu hier und habe folgendes Problem.

Ich musste im vergangenen Jahr mit meiner schwer erkrankten Tochter nach Bremen umziehen, weil es hier eine Schule gibt, die sich mit Kindern, die erhebliche
Gewalterfahrung an ihrer Schule gemacht haben und
zur Schulverweigeren wurden, auskennt und weiterhelfen kann.

Kurz vor Umzug wohnte ich mit dem von uns getrennt lebenden Vater meiner Tochter in einem Haus mit zwei getrennten Wohnungen.

Ich habe bei Auszug dem Energieversorger die Ablesedaten mitgeteilt und gekündigt.

Der Vater wohnte aber noch weitere drei Monate in diesem Haus und hat keine Rechnung mehr bezahlt.

Seitdem erhielt ich regelmäßig Mahnungen, da der Vater aber auch ich im Vertrag standen.

Ich habe dann nach schriftlicher Erklärung meiner Situtation, da meine Tochter und ich, trotz meiner Teilzeitstelle auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen waren, beim Energieversorger schriftlich darum gebeten, sich noch
bis Anfang August zu gedulden, da sich dann erst kläre, ob die Teilzeitstelle von 20 auf 30 Stunden aufgestockt werden könne und ich auch erst dann sagen kann, wie hoch die monatliche Rate sein kann.

Der Energieversorger hat schriftlich zugesagt.
Doch dann bekam ich bereits Anfang August eine
Zahlungsaufforderung der Creditreform, die mich dann
auch noch u. a. aufforderten die Adresse meines Arbeitgebers für eine evtl. Pfändung preiszugeben
und eine entsprechende Unterschrift zu leisten.

Daraufhin habe ich schriftlich darauf hingewiesen, dass das Einschalten eines Inkassounternehmens gar nicht notwendig gewesen wäre, mein Gehalt ohnehin schon als schlecht bezahlte päd. Fachkraft und alleinerziehende Mutter an der Pfändungsfreigrenze liegt und ich mir natürlich zweimal überlege, ob ich meinen Arbeitsplatz durch diese Unterschrift ggf. gefährde.
Das Inkassounternehmen war der Meinung, dass ich diese Vereinbarung in jedem Fall unterschreiben müsse, da Sie sonst die bereits eingegangenen Raten nicht akzeptieren könnten.
Daraufhin habe ich darum gebeten mir doch bitte mitzuteilen auf welcher juristischen Grundlage diese
Behauptung basiert.
Hierauf erhielt ich ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, die mir Ihrerseits unterstellten noch gar nichts bezahlt zu haben und mich ebenfalls aufforderten einen ähnlichen Schrieb mit allen möglichen Klauseln zu unterschreiben und mich aufforderten bis zum 25.10.08 die erste Rate zu überweisen und innerhalb von 14 Tagen das Schreiben unterschrieben zurückzusenden.
Für die Monate September und Oktober habe ich aber die Rate schon überwiesen.

Der Vater meiner Tochter ignoriert im Übrigen die ganze Sache.

Wie sollte ich mich denn jetzt verhalten?
Mittlerweile sind die Kosten auch durch Inkassounternehmen und Rechtsanwalt entsprechend
gestiegen.
Dazu kommt, dass das fast 100 Jahre alte Haus auch
sehr schlecht isoliert war und die monatlichen Ausgaben fast 300 Euro betrugen.

Würde es sich in diesem Fall lohnen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder bringt mir das eh
nichts?

Vielen Dank für Eure Aufmekrsamkeit.

Gruß
artbridge97

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
artbridge97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

danke für die Rückmeldung, aber gibt es denn da keine andere Möglichkeit?
Schließlich wäre das Einschalten eines Inkassounternehmens, sowie eines
Rechtsanwaltes nachweislich gar nicht notwendig gewesen.
Hierdurch sind die Kosten natürlich auch immens gestiegen.
Das Ganze ist schließlich auch schriftlich festgehalten worden.
Darüber hinaus habe ich den Vertrag gekündigt und die Ablesedaten schriftlich
mitgeteilt.
Könnte man sich vielleicht auch auf einen Vergleich einigen, indem ich mir
die Hälfte der Forderung privat leihe und sofort begleiche und die andere
Hälfte von dem 2. Vertragspartner, der schließlich auch die Kosten verursacht
hat, beglichen wird?
Für eine zeitnahe Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

lG
artbridge97

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

Du solltest auf keinen Fall irgendwas unterschreiben, ohne mit einem Anwalt zu sprechen. Du solltest auch nicht offenlegen, wo Du arbeitest.
Aufgrund Deiner angespannten finanziellen Situation könntest Du Dich zunächst an einen Anwalt in einer Verbraucherzentrale wenden. Die Erstberatung dort kostet etwa 7 Euro.
Es gibt nicht nur den Zahlungsverzug des Schuldners, sondern auch den Annahmeverzug durch den Gläubiger - dies als Hinweis für deren Weigerung, bisherige Zahlungen anzuerkennen.
Such doch mal hier im Forum nach den Namen der Inkasso-Typen und der Rechtsanwaltskanzlei, womöglich findest Du aufmunternde Einschätzungen anderer Teilnehmer.
Viel Glück !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

du hast in deinem 1. Posting geschrieben, dass du bis Anfang August mitteilen wolltest, wann und in welcher Höhe Ratenzahlungen möglich sind.
Wann hast du diese Daten mitgeteilt?
Anfang August heißt 1. oder 2. August.

Wann hatt sich denn Creditreform das erste Mal bei dir gemeldet?

Wenn du die Forderung in Raten zahlen möchtest, ist das Einverständnis des Gläubigers hierzu nötigt. Es ist dann sein gutes Recht, Belege über Einkommensverhältnisse zu verlangen. Solange eine Ratenvereinbarung nicht geschlossen ist, wird das Verfahren fortgesetzt.

Die Möglichkeit mit dem Vergleich ist natürlich gegeben. Aber, warum sollte sich jemand mit der Hälfte zufrieden geben, wenn er alles bekommen kann?
Ich vermute, bei einem Vergleichsangebot wird auch wieder die Aufforderung kommen, Einkommensnachweise vorzulegen.

Versuch die Forderung schnellstmöglich auszugleichen, alle Verzögerungen kosten nur weiteres Geld.


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