Inkasso bei Stromsperrung

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Martin_Nbg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso bei Stromsperrung

Hallo,

müssen Inkassogebühren und Mahnkosten bezahlt, wenn der Stromanbieter den Strom gesperrt hat, obwohl er nie ein Begrüssungsschreiben, Rechnung oder Mahnung verschickt hat ?
Rechnungen und Mahungen konnten den Zahlungspflichtigen nicht erreichen, da der Stromanbieter nachweislich eine falsche Adresse in seinem System gespeichert hat. Die Post müsste nicht zustellbare Briefe zurückschicken und so müsste der Stromanbieter den Irrtum bemerken.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
miggel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin bei einem Energieversorger beschäftigt und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass wir bei Kunden, bei denen wg. Zahlungsrückständen die Energieversorgung unterbrochen wurde, grundsätzlich auf den angefallenen Kosten (zumindest den Kosten für die Sperrung und die Öffnung des Zählers sowie evtl. Inkassokosten) bestehen.

Wenn jedoch ein Kunde die Hauptforderung bezahlt, sich jedoch weigert die Kosten zu zahlen, müssen wir die Energieversorgung trotzdem wiederherstellen.

Was die unzustellbaren Schreiben angeht hast du vollkommen Recht. Wir bekommen täglich hunderte von Postrückläufern, und normalerweise fängt man als Sachbearbeiter dann an zu ermitteln, warum die Post nicht angekommen ist. Wenn tatsächlich ein offensichtlicher Fehler vorlag dann hätte er spätestens beim Rücklauf der Post auffallen müssen.

Naja, normalerweise lässt sich sowas mit einem kurzen Telefonat oder einem kleinen Schreiben klären und üblicherweise (gerade wenn sich dann noch ein Fehler beim Versorger eingeschlichen hat) werden die Kosten dann storniert. Natürlich gibt es immer mal Sachbearbeiter die trotz allem auf den Kosten bestehen, aber in der Regel reicht dann eine kleine schriftliche Reklamation/Beschwerde wg. der falschen Anschriftsdaten aus um das Problem aus der Welt zu schaffen (immer vorausgesetzt, dass die Hauptforderung beglichen wird).

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen,

mfg miggel

P.S.: Ich hoffe es ist okay wenn ich dich duze, bin das bisher aus dem I-Net so gewohnt. Soll kein Zeichen mangelnder Netiquette sein ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin_Nbg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine ausführliche Antwort !

Es hat sich auch alles schon zum guten gelöst,

ich habe die Inkassokosten nicht bezahlen müssen und auch keine Mahngebühren.

Der Adressfehler war offensichtlich und auch nicht nachvollziehbar warum das so war und es gab auch keinen Streit wegen der Inkasso Sache.

Wurde sehr kulant gelöst und daher bin ich voll zufrieden !

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.773 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen