Inkasso bei Versicherungsgesellschaften möglich?

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ginep
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso bei Versicherungsgesellschaften möglich?

Mich würde mal interessieren, ob man Versicherungsgesellschaften bei eindeutiger Zahlungspflicht bzw. Urteil auch pfänden kann? Jeden Bürger pfändet man bei Bedarf den Lohn. Ist dies auch bei Versicherungen möglich, wenn sie zahlungsunwillig sind?

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"Ginep"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Pfändung ist natürlich auch bei Versicherungen möglich!

Man braucht dafür einen gerichtlichen Titel (rechtskräftiges Urteil) mit einer Vollstreckungsklausel.

Als Privatperson kommt man aber kaum zur Pfändung, denn bei rechtskräftigen Urteilen (Berufung und Revision bereits ausgeschöpft) zahlen Versicherung meist von selbst (z.B. um keine zusätzlichen und unnötigen Kosten durch eine Pfändung zu verursachen).

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#2
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo - habe obiges Szenario durchgezogen bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft in deren Hauptverwaltung. Protokoll des GV: Kein pfändbares Vermögen vorhanden, Kassenpfändung erfolglos. Schuldner verpflichtet sich, umgehend zu zahlen.;-)

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"Fakto"

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

In diesem Fall ist eine Beschwerde beim zuständigen Gericht überfällig: wegen Untätigkeit. Welche Versicherungsgesellschaft hat kein pfänbares Vermögen? Welche VG hat kein geld auf ihrem Konto? Leider ist es so oft Tatsache: die Gerichtsvollzieher sind entweder feige oder faul.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, hatte über die Möglichkeit der Kontopfändung mit Anwalt gesprochen, dieser hat jedoch davon abgeraten. Beim GV scheint mir letzteres zuzutreffen.

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