Inkasso bei Vorkasse - Ware hat er nicht bekommen - was soll das?

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
UllaFrank
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso bei Vorkasse - Ware hat er nicht bekommen - was soll das?

Hab mal dringend eine Frage.

Mein Sohn bestellte Ware auf Vorkasse und bezahlte nicht.

Ware hat er natürlich nicht bekommen, jetzt will man durch Inkasso Geld eintreiben, was soll das?

lg

Ulla

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie jetzt, Ihr Sohn bestellte Ware per Vorkasse und hat die Ware nicht erhalten?

Das heißt, er hat sie zwar bestellt aber dann nicht angenommen.

Da er bei Bestellung einen Vertrag geschlossen hat, wird die Firma wohl versuchen, die Portogebühren od. ähnliches in Ansatz zu bringen, was ich persönlich auch für legitim halten würde.

Man will durch Inkasso eintrieben heißt, es kam eine Drohung diesbezüglich. Setzen Sie sich mit der Fa. wo Ihr Sohn die Ware bestellt hat in Verbindung und klären Sie den Sachverhalt, vor allem wie Sie die Kosten so gering wie möglich halten können.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei Vorkasse wird doch erst geliefert wenn der Betrag überwiesen ist ?
Kommt kein Geld wird nicht geliefert !
Das versteh ich unter Vorkasse.
Also sind doch auch keine Portokosten angefallen

Die Inkassofirma würde ich nicht ernst nehmen.Ist nur eine Privatfirma ohne behördliche Macht.

Fax ans Inkasso :
Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht (§§ BGB 174,410) ab !

gruß
thehellion

privatmeinung eines laien

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#3
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich denke hier ist ein Vertrag zustande gekommen, wobei Vorkasse vereinbart wurde. Der Vertrag ist zu erfüllen - vom Schuldner die Zahlung zu leisten und vom Gläubiger die Ware zu liefern, wenn das Geld da ist. Auch hier kann ein Verzug geltend gemacht werden!

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#4
 Von 
UllaFrank
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Guten Abend,

ne nicht ganz so, ersteigert aber nicht bezahlt also wurde auch nichts geliefert.

Inkassobüro schreibt an Lieferadresse (das ist meine) allerdings mit dem Namen meines Sohnes. Also der Brief war in meinem Briefkasten.

Sie schreiben von Mahnungen, die ich nie und auch mein Sohn nie bekommen hat.

Die Inkassogesellschaft ist zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück gem. § usw.

In diesem Brief steht:

die Firma sowieso hat per Vorkasse am... folgende Ware an Sie verkauft.

Grundforderung 15,68
vorgerichtlich Inkassogeb. 17,17
vorgerichtliche Ink. Auslagen 1,50

Nach meinem Rechtsempfinden ist kein Vertrag zu stande gekommen, wenn das anders sein sollte, wo sind die Mahnungen?

Außerdem kann er die Ware doch Umtauschen und würde dann auch sein Geld wiederbekommen.
Ich sehe keinen Schaden.

Ein wenig ärgerlich wäre ich vielleicht wenn jemand bestellt und nicht bezahlt, weil der Verkauf nicht zustande gekommen wäre, aber wieso Inkass0?

lg Ulla

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#5
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Eine Mahnung ist ja nur bedingt erforderlich, Verzug kann auch ohne Mahnung begründet werden...

Aber auch wenn etwas ersteigert wurde, ist - denke ich - ein Vertrag zustande gekommen...

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

??
was will den das IB bzw der AG einklagen ???
Ist nichts geliefert worden

Erst mal abwarten ob die vollmacht kommt

(vollmacht ist nur mit orginalunterschrift UND mit Forderung rechtskräftig)

Was hat denn der Sohn geordert ?
Wie alt ist der Sohnemann ?
gruß
thehellion

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#7
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich dachte, der Trugschluss mit den Vollmachten wäre ausgeräumt? ;-)

Es ist ein Vertrag zustande gekommen, nach dem Vorkasse vereinbart wurde. Damit hat der Sohnemann die Verpflichtung, die Ware zu zahlen und der Verkäufer die Pflicht nach Gelderhalt zu liefern - klare Lage und das kann man auch einklagen... (Erfahrung!)

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#8
 Von 
UllaFrank
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn ist älter als 18 Jahre,

und hat Kabel für seine Anlage ersteigert.

Spielt glaub ich keine Rolle oder?

Was passiert wenn er nicht bezahlt?

lg Ulla

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#9
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Im Grundsatz kann die Zahlung Ihres Sohnes eingeklagt werden, angesichts des Betrags von knapp 16 Euro wird man das vermutlich nicht tun... Aber das ist von Gläubiger zu Gläubiger unterschiedlich...

Ihr Sohn sollte vielleicht die Zahlungen leisten...

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

lichtspiel
was für ein trugschluss mit den vollmachten ??
Was ist ausgeräumt ?
klär mich auf !

Inkassokosten UND RA Kosten sind nicht erstattungsfähig !
Auch ein Trugschluss ?

wer bei e... was ersteigert sollte auch zahlen - ich würde auch aus Gründen der Fairness die ware bezahlen ! evtl genügt eine kurze email anfrage bei dem verkäufer

gruß
thehellion

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#11
 Von 
lichtspiel
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

na du schreibst immer von vollmachten nach 100 irgendwelcher BGB und 410 oder so...

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#12
 Von 
UllaFrank
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das denke ich eigentlich auch so, thellion,

und da mein Sohn die Ware nicht mehr braucht, kann er (weil ein Shop) die Ware wieder umtauschen.

Das geht auch einfacher.

lg Ulla

und Danke für eure schnelle Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

BGB §§ 174 ,410

Das IB ist verpflichtet sich zu legitimieren
wieso Trugschluß ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
UllaFrank
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



Ich kann mich an einen Fall erinnern, wurde in den Medien breitgetreten, da hatte jemand aus Jux bei einer Straßenbahnversteigerung mitgeboten, der musste dann die Straßenbahn auch nehmen. Der Garten war zu klein, deshalb half man ihm, die SB wieder loszuwerden.

Hier gibts aber einen Unterschied, er hatte kein Rückgaberecht.

nochmal liebe Grüße

Ulla

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