Inkasso bei längst Verstorbenen

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Phoebe123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso bei längst Verstorbenen

Hallo Zusammen,

wir hatten neulich folgende hypothetische Überlegung:

Mal angenommen ein Telefonanbieter stellt eine Rechnung deren Forderung Jahre nach dem Tod eines Kunden entsteht. Diese Rechnung kommt bei dem Sohn des Toten an. Auf Nachfrage der Hinterbliebenen bei dem Telefonanbieter wird über sämliche Referenznummern keinerlei Eintrag gefunden. Nun käme aber ein Schreiben vom Inkassobüro. Wie wäre hier die Rechtslage? Kann in dem Fall ein Titel erwirkt werden auf die Angehörigen?

Danke schon mal vorab!!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39820x hilfreich)

quote:
Kann in dem Fall ein Titel erwirkt werden auf die Angehörigen?

Nein, höchstens gegen die Erben.


Aber auch da muss der Anspruch bewiesen und nicht nur behauptet werden.



Wichtig: Inkasso und Anwalt muss man nicht antworten, nur dem Mahnbescheid sollte man widersprechen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
deren Forderung Jahre nach dem Tod eines Kunden entsteht.

Die Forderung kann in dem Fall gar nicht vom Verstorbenen ausgelöst worden sein. Ferner ist die Verjährung zu berücksichtigen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39820x hilfreich)

quote:
Die Forderung kann in dem Fall gar nicht vom Verstorbenen ausgelöst worden sein.

Das wäre auch noch zu klären.
Wie ist dieser Satz
quote:
stellt eine Rechnung deren Forderung Jahre nach dem Tod eines Kunden entsteht
genau gemeint?
Kam die Rechnung erst Jahre nach dem Tod des Kunden?
Oder soll die Leistung erst Jahre nach dem Tod des Kunden erbracht worden sein?





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"

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