Inkasso berechtigte Forderung

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso berechtigte Forderung

Hallo,

ich habe im September diesen Jahres bei Poco einen Einkauf mit EC Karte und Unterschrift gezahlt. Lieder war mein Konto zu dem Zeitpunkt nicht gedeckt und nach einer Rückbuchung wurde es noch einmal versucht wo das Konto noch immer nicht gedeckt war. Nach dem ich die Rückbuchungen gesehen habe, bin ich davon ausgegangen das es noch einen Versuch geben wird oder aber eine Mahnung, habe es dann aber vergessen zu überprüfen. Doof von mir. Nun habe ich am 6. Dezember diesen Jahres ein Inkasso Schreiben erhalten bezüglich dieser Forderung. Die Forderung ist natürlich berechtigt und ich im Verzug, das ist mir klar. Das Inkassounternehmen (Credit & Collections Service GmbH) gab mir eine Frist von 6 Tagen den offenen Betrag zu überweisen (also bis zum 12.12.2018 sollte es auf deren Konto eingegangen sein, wobei 2 Tage davon Wochenende waren und ich sowieso erst am Wochenende den Brief öffnen konnte durch Abwesenheit). Die Zahlungsfrist erscheint mir viel zu kurz und auch nach vielen Recherchen habe ich herausgefunden das dieses Inkassounternehmen sehr unseriös sei. Die Rechnung lautet wie folgt:
1. Hauptforderung 59,02€
2. Bankrücklastschriftskosten 9,50€
3. Belegermittlung 6,62€
4. Adressermittlungskosten 27,34 € (Hierfür hat mir meine Bank zusätzlich schon 10€ abgezogen)
5. Aufwandsentschädigung 2,47€
6. Geschäftsgebühr 45€
7. Auslagen 9€

Gesamt: 158,95€

Nun stelle ich mir die Frage ob das alles so rechtens ist mit den Gebühren. Das die Hauptforderung und Bankrücklastschriftskosten auf mich zu kommen weiß ich bereits, jedoch kann ich mit der Belegermittlung nichts anfangen, sowie ich die Adressermittlungskosten in Höhe von 27,34€ doch sehr hoch finde. Desweiteren bin ich mir unsicher ob ich die Geschäftsgebühr und Auslagen zahlen muss, mal abgesehen von der Aufwandsentschädigung die aber noch zu verkraften wäre mit ihren 2,47€. In der Panik habe ich versucht bei CCS anzurufen, kam aber nie durch die Warteschleife, darum habe ich eine Mail versendet mit der Bitte um eine Ratenzahlung. Hierfür habe ich heute am 14.12.2018 eine Bestätigung und eine Drohung erhalten. In dieser Bestätigung fällt noch eine Einigungsgebühr in Höhe von 22,50€ an. Es geht mittlerweile also um 181,45€. Desweiteren habe ich bis zur ersten Rate eine Frist von 7 Tagen bekommen (es soll bis zum 21.12.2018 eingegangen sein). Außerdem wurde mir mit der Eintragung in die SCHUFA gedroht welches noch einmal ein Indiz für die Unseriösität ist. Nun möchte ich gerne Widerspruch einlegen bezüglich der ganzen Kosten. Allerdings bin ich mir einfach nicht sicher, welche Gebühren wirklich rechtens sind und welche nicht. Wie gehe ich am besten vor, wie kann ich den Widerspruch formulieren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
2. Bankrücklastschriftskosten 9,50€

zu hoch. Maximal 5€.
Zitat:
3. Belegermittlung 6,62€

Frei erfundener Quatsch. Streichen.
Zitat:
4. Adressermittlungskosten 27,34 € (Hierfür hat mir meine Bank zusätzlich schon 10€ abgezogen)

Dann wäre das zu streichen, wenn dir deine Bank das bereits berechnet hat.
Zitat:
5. Aufwandsentschädigung 2,47€

Auch das ist frei erfundener Quatsch, zu streichen.
Zitat:
6. Geschäftsgebühr 45€
7. Auslagen 9€

Das Ingenico (die Firma, die die Kartenabrechnung da macht) und CCS zu demselben Konzern gehörten, ist das ebenfalls nicht erlaubt. Stichwort ist hier "Konzerninkasso".

Überweise die 59,02€. Dann würde ich noch 5€, sowie 1,50€ für Zinsen und Briefporto drauf legen. Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ich weise die Forderungsaufstellung als weitestgehend frei erfunden zurück. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung, 5€ Rücklastschrift und Zinsen/Briefporto bezahlt. Sie wissen, dass Gebühren wie Belegermittlung oder Aufwandsentschädigung frei erfunden sind und gemäß BGH-Rechtsprechung nicht durchsetzbar. Darüber hinaus hat die Adressermittlungsgebühr bereits meine Bank bei mir eingefordert. Insofern betrachte ich auch diese Gebühr als frei erfunden. Eine etwaige RVG-Gebühr ist nicht erlaubt, da Sie und die Ingenico zu demselben Konzern gehören. Ich stehe ansonsten mit dem AK Inkassowatch in Kontakt und kündige an, dass ich mich ggf. entsprechend vor Gericht zur Wehr setze. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Für den Fall einer Auskunftei-Eintragung werde ich Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstatten, sowie vor Gericht die Löschung erzwingen."

Danach schweigt man. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen.

Im Grunde ist damit auch alles gesagt, was man zu diesem Blödsinn noch sagen kann. Die CCS ist auch einmal mehr merkwürdig kreativ, wenn es um das Erfinden von gebühren angeht.

Besonders das mit der Adressermittlung ist besonders auffällig. Wenn du möchtest, kann dich der AK da etwas unterstützen, was eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht angeht oder eine Strafanzeige. Meiner Meinung nach ist das eine Straftat, einfach so solche frei erfundenen Dinge zu fordern, wenn stattdessen die Bank das Geld bei dir schon eingetrieben hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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