Habe heute Post von nem Inkasso-Unternehmen bekommen. Darin steht, dass ich in nem supermarkt für 10 Euro eingekauft und das Geld wegen nicht gedeckten GiroKontos nicht abgebucht werden konnte (stimmt wohl, wobei ich bisher gedacht hab die hätten das längst abgebucht bei ner zweitbuchung, wie das eigentlich üblich ist). Daher nun der Inkasso-Weg und ich soll zusätzlich noch 7 Euro für Rückbuchungsgebühren und 43 Euro für die Inkasso-Firma zahlen, also rund 60 euro. Muss ich wirklich die 43 Euro zahlen? Bzw. ist es wahrscheinlich, dass die Firma die Forderungen auf dem REchtsweg wird durchsetzen wollen?
Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?
Inkasso droht
12. Juni 2010
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Frage vom 12. Juni 2010 | 18:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso droht
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2010 | 19:36
Von
Status: Lehrling (1482 Beiträge, 567x hilfreich)
quote:
Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?
Nö, wenn dann an den Gläubiger.
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#2
Antwort vom 12. Juni 2010 | 20:03
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6401x hilfreich)
quote:
Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?
Seba hats gesagt : Nicht ans Inkasso sondern auf das Konto des Supermarktes
Ktonummer steht auf dem Rücklastschriftbeleg !!
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#3
Antwort vom 13. Juni 2010 | 09:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
gute idee mit dem an den supermarkt zahlen, aber was is wenn die inkasso firma dann ihre forderungen weiter durchsetzen will und mir mit dem rechtsweg kommt? meint ihr, das is ne wahrscheinliche gangart?
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#4
Antwort vom 13. Juni 2010 | 17:09
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 166x hilfreich)
ja es könnte passieren dass der Rechtsweg verfolgt wird. Bei guter Bonität, idealem Alter,... wird das schon mal ganz gerne versucht. Oder das IB geht den Weg wie bei mir damals. Man geht nicht den Rechtsweg, schmeisst aber einen Schufaeintrag hinterher.
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#5
Antwort vom 13. Juni 2010 | 18:11
Von
Status: Praktikant (520 Beiträge, 320x hilfreich)
quote:
Bei guter Bonität, idealem Alter,... wird das schon mal ganz gerne versucht.
Woher haben Sie diese Informationen ?
Können Sie hier ein AZ zur Verfügung stellen ?
quote:
Man geht nicht den Rechtsweg, schmeisst aber einen Schufaeintrag hinterher.
Wegen widersprochenen Inkassokosten ?
Ausgeschlossen !
Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen
-- Editiert am 13.06.2010 18:13
#6
Antwort vom 13. Juni 2010 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1482 Beiträge, 567x hilfreich)
quote:
Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen
So sehen es übrigens nicht nur die Schufa-Richtlinien, sondern auch die bisherige Rechtsprechung.
-- Editiert am 13.06.2010 20:21
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