Inkasso droht

12. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
samseed82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso droht

Habe heute Post von nem Inkasso-Unternehmen bekommen. Darin steht, dass ich in nem supermarkt für 10 Euro eingekauft und das Geld wegen nicht gedeckten GiroKontos nicht abgebucht werden konnte (stimmt wohl, wobei ich bisher gedacht hab die hätten das längst abgebucht bei ner zweitbuchung, wie das eigentlich üblich ist). Daher nun der Inkasso-Weg und ich soll zusätzlich noch 7 Euro für Rückbuchungsgebühren und 43 Euro für die Inkasso-Firma zahlen, also rund 60 euro. Muss ich wirklich die 43 Euro zahlen? Bzw. ist es wahrscheinlich, dass die Firma die Forderungen auf dem REchtsweg wird durchsetzen wollen?
Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?


Nö, wenn dann an den Gläubiger.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Man hat mir ja bereits geraten die 17 Euro an die Inkassofirma zu überweisen und sich wegen dem Rest keinen Kopf zu machen, was meint ihr?


Seba hats gesagt : Nicht ans Inkasso sondern auf das Konto des Supermarktes
Ktonummer steht auf dem Rücklastschriftbeleg !!



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#3
 Von 
samseed82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

gute idee mit dem an den supermarkt zahlen, aber was is wenn die inkasso firma dann ihre forderungen weiter durchsetzen will und mir mit dem rechtsweg kommt? meint ihr, das is ne wahrscheinliche gangart?

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#4
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

ja es könnte passieren dass der Rechtsweg verfolgt wird. Bei guter Bonität, idealem Alter,... wird das schon mal ganz gerne versucht. Oder das IB geht den Weg wie bei mir damals. Man geht nicht den Rechtsweg, schmeisst aber einen Schufaeintrag hinterher.

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#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

quote:
Bei guter Bonität, idealem Alter,... wird das schon mal ganz gerne versucht.

Woher haben Sie diese Informationen ?
Können Sie hier ein AZ zur Verfügung stellen ?
quote:
Man geht nicht den Rechtsweg, schmeisst aber einen Schufaeintrag hinterher.


Wegen widersprochenen Inkassokosten ?
Ausgeschlossen !
Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen

-- Editiert am 13.06.2010 18:13

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#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen


So sehen es übrigens nicht nur die Schufa-Richtlinien, sondern auch die bisherige Rechtsprechung.

-- Editiert am 13.06.2010 20:21

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