Inkasso droht mit Adressermittlung durch IP Adresse

17. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Inkasso droht mit Adressermittlung durch IP Adresse

Guten Abend,

ich bin umgezogen.
Scheinbar hat ein Inkassounternehmen versucht mich postalisch zu erreichen.
Ich habe nun eine Mail erhalten, dass es einen Postrückläufer gab und ich umgehend meine neue Adresse mitteilen soll, da man sonst die IP Adresse zurückverfolgen wird.

Ist das für ein Inkassounternehmen tatsächlich möglich?

Post vom Inkassobüro?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Ist das für ein Inkassounternehmen tatsächlich möglich?

Möglich ja, wahrscheinlich nein.

Einfacher ist eine Ermittlung über das Einwohnermeldeamt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Benötigt das Inkassounternehmen hier nicht theoretisch einen richterlichen Beschluss?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von luna87):
Ist das für ein Inkassounternehmen tatsächlich möglich?

Möglich ja, wahrscheinlich nein.

Einfacher ist eine Ermittlung über das Einwohnermeldeamt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Nein, es muss nur ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nein, es muss nur ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.

Nicht wirklich. Oder sagen wir mal so: Die Provider sind nicht verpflichtet, irgendeinem dahergelaufenen Inkasso irgendeine Auskunft zu erteilen.

Davon mal abgesehen: Worum geht es denn im konkreten Fall? Solche Drohungen sind mir nur in Zusammenhang mit Abofallen und dubiosen Sachen bekannt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Nein, es muss nur ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.

Nicht wirklich. Oder sagen wir mal so: Die Provider sind nicht verpflichtet, irgendeinem dahergelaufenen Inkasso irgendeine Auskunft zu erteilen.

Davon mal abgesehen: Worum geht es denn im konkreten Fall? Solche Drohungen sind mir nur in Zusammenhang mit Abofallen und dubiosen Sachen bekannt.


Es geht um Klarna bzw.das Inkassounternehmen welches eingeschaltet wurde Coeo.
Mich hat dieser Satz sehr irritiert.

Bei Google finde ich im Zusammenhang auch nur Abofallen etc.

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#6
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Welche IP-Adresse überhaupt? Das Inkasso-Unternehmen kennt ja nur deine IP-Adresse, wenn du auf deren Server oder Rechner zugegriffen hast. Wenn du deine E-Mail bei deinem Provider abrufst, verbindest du dich mit dem Server deines Mail-Providers. Das Inkasso kennt die IP-Adresse nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Es geht um Klarna bzw.das Inkassounternehmen welches eingeschaltet wurde Coeo.

Die gehen bisher immer über das Einwohnermeldeamt.



Zitat (von GMB):
Wenn du deine E-Mail bei deinem Provider abrufst, verbindest du dich mit dem Server deines Mail-Providers. Das Inkasso kennt die IP-Adresse nicht.

Das ist komplett falsch.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von luna87):
Es geht um Klarna bzw.das Inkassounternehmen welches eingeschaltet wurde Coeo.

Die gehen bisher immer über das Einwohnermeldeamt.



Zitat (von GMB):
Wenn du deine E-Mail bei deinem Provider abrufst, verbindest du dich mit dem Server deines Mail-Providers. Das Inkasso kennt die IP-Adresse nicht.

Das ist komplett falsch.


Ich kaufe online ein.
Der Shop speichert meine IP und gibt diese dann an Klarna weiter.
Irgendwann schaltet sich ein Inkasso ein und bekommt schlussendlich von Klarna die IP.

Wie lange speichert denn mein Anbieter die IP?
Kann mein Anbieter tatsächlich meine Daten rausgeben, wenn ein Inkassounternehmen aufschlägt und eine Person als angeblichen Schuldner angibt,dessen Daten er nun gerne hätte?

-- Editiert von luna87 am 18.02.2021 12:51

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Welche IP-Adresse überhaupt? Das Inkasso-Unternehmen kennt ja nur deine IP-Adresse, wenn du auf deren Server oder Rechner zugegriffen hast. Wenn du deine E-Mail bei deinem Provider abrufst, verbindest du dich mit dem Server deines Mail-Providers. Das Inkasso kennt die IP-Adresse nicht.
Was für ein Unsinn!

0x Hilfreiche Antwort



#12
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von luna87):
Es geht um Klarna bzw.das Inkassounternehmen welches eingeschaltet wurde Coeo.

Die gehen bisher immer über das Einwohnermeldeamt.



Zitat (von GMB):
Wenn du deine E-Mail bei deinem Provider abrufst, verbindest du dich mit dem Server deines Mail-Providers. Das Inkasso kennt die IP-Adresse nicht.

Das ist komplett falsch.


Das ist nicht falsch, das ist korrekt!

Wie soll denn sonst der Abruf der E-Mails funktionieren? Dann erkläre es mal!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.02.2021 15:37:40 vormals GMB):
Das ist nicht falsch, das ist korrekt!

Wie soll denn sonst der Abruf der E-Mails funktionieren? Dann erkläre es mal!
Einem Ghost guest gesperrten User muss man wohl nichts mehr erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich werde es dennoch tun:

1. Beim Abrufen der Mails ist das (meistens) korrekt. Denn dort hat man in der Tat erst mal ausschließlich eine Verbindung zum eigenen Mail-Anbieter, nicht zum Inkasso oder Shop oder Klarna. Allerdings stimmt das nicht mehr, wenn dynamische Inhalte abgerufen werden. Die kann man aber auch abschalten. Manche eMail-Programme nennen das auch online-Inhalte.

2. Beim Versenden der Mails stimmt das (meistens) nicht mehr. eil einer Mail ist nicht nur der sichtbare Bereich, sondern auch ein unsichtbarer Bereich (Header). Diese enthalten so einige Informationen und sofern der Mail-Provider nicht zufällig alles maskiert, steckt da dann auch drin, von welchem PC (bzw. welcher IP) und mit welchem Programm die eMail versendet wurde. Geht man über einen Browser in sein eMail-Postfach könnte das wiederum nicht drin stehen.

3. Sobald man irgendeine Webseite betritt, sei es Klarna oder die des ursprünglichen Shops, kennt der Anbieter (meistens) die IP-Adresse des Besuchers.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#15
 Von 
JoHo57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Beschreibung nach geht es hier um den Erhalt einer Mail.
Selbst wenn man externe Inhalte lädt, sind das im Standard irgendwelche Bildchen, die man einfach von einem Server <> Mailserver runterlädt. Dort gibt es dann auch einen Zugriff im Log mit der öffentlichen IP des Aufrufenden, nicht aber die Möglichkeit diesen Zugriff direkt gezielt einer Mail zuzuordnen.
Ich gehe hier vom Standard aus. Technisch ist nahezu alles möglich.

Beim Aufruf einer Webseite gleiches Problem mit der Zuordnung. Auch hier gehe im vom Standard aus, nicht davon, dass ein entsprechender Link in der erhaltenen Mail war, man so ungeschickt war da draufzuklicken und man sich damit verrät.

-- Editiert von JoHo57 am 18.02.2021 17:08

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Shop speichert meine IP und gibt diese dann an Klarna weiter.
Irgendwann schaltet sich ein Inkasso ein und bekommt schlussendlich von Klarna die IP.


Da die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch regelmäßig neu vergeben werden, ist die Kenntnis der IP Adresse für das Inkasso praktisch wertlos. Es ist nach ein paar Tagen keine Zuordnung zwischen Anschlussinhaber und der IP Adresse mehr möglich.
Weiterhin ist das Inkassounternehmen - selbst bei erfolgreicher Zuordnung - verpflichtet nachzuweisen, dass der Anschlussinhaber einen Vertrag abgeschlossen hat, falls der Anschlussinhaber eben den Vertragsschluss vor Gericht bestreitet. Der Anschlussinhaber haftet regelmäßig nicht für Vertragsabschlüsse, die über seinen Anschluss getätigt worden.

Zitat:
Wie lange speichert denn mein Anbieter die IP?


Ein paar Tage - mehr nicht!

Zitat:
Kann mein Anbieter tatsächlich meine Daten rausgeben, wenn ein Inkassounternehmen aufschlägt und eine Person als angeblichen Schuldner angibt,dessen Daten er nun gerne hätte?


Nein! Dazu benötigt das Inkasso einen gerichtlichen Beschluss.

Um das Ganze zusammenzufassen: Inkassounternehmen leben von der Unwissenheit, Naivität ("Hartz-IV TV Mentalität) und Angst der vermeintlichen Schuldner. Die Drohung mit der IP-Adresse baut genau auf diese Unwissenheit, Naivität und Angst der Schuldner auf.
Leider fallen viele Schuldner darauf rein und zahlen.

-- Editiert von vundaal76 am 18.02.2021 17:16

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank, das ist wirklich außerordentlich hilfreich!

Im Netz habe ich etwas zur Speicherung beim Provider zwischen 7 Tagen und 6 Monaten gelesen.

Ja, das mit der Naivität und Angst ist in der Tat korrekt.

Danke!


Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Der Shop speichert meine IP und gibt diese dann an Klarna weiter.
Irgendwann schaltet sich ein Inkasso ein und bekommt schlussendlich von Klarna die IP.


Da die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch regelmäßig neu vergeben werden, ist die Kenntnis der IP Adresse für das Inkasso praktisch wertlos. Es ist nach ein paar Tagen keine Zuordnung zwischen Anschlussinhaber und der IP Adresse mehr möglich.
Weiterhin ist das Inkassounternehmen - selbst bei erfolgreicher Zuordnung - verpflichtet nachzuweisen, dass der Anschlussinhaber einen Vertrag abgeschlossen hat, falls der Anschlussinhaber eben den Vertragsschluss vor Gericht bestreitet. Der Anschlussinhaber haftet regelmäßig nicht für Vertragsabschlüsse, die über seinen Anschluss getätigt worden.

Zitat:
Wie lange speichert denn mein Anbieter die IP?


Ein paar Tage - mehr nicht!

Zitat:
Kann mein Anbieter tatsächlich meine Daten rausgeben, wenn ein Inkassounternehmen aufschlägt und eine Person als angeblichen Schuldner angibt,dessen Daten er nun gerne hätte?


Nein! Dazu benötigt das Inkasso einen gerichtlichen Beschluss.

Um das Ganze zusammenzufassen: Inkassounternehmen leben von der Unwissenheit, Naivität ("Hartz-IV TV Mentalität) und Angst der vermeintlichen Schuldner. Die Drohung mit der IP-Adresse baut genau auf diese Unwissenheit, Naivität und Angst der Schuldner auf.
Leider fallen viele Schuldner darauf rein und zahlen.

-- Editiert von vundaal76 am 18.02.2021 17:16

0x Hilfreiche Antwort



#20
 Von 
JoHo57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Das ist totaler Blödsinn, denn da steht ja die IP-Adresse des Servers drin! Davon hat das Inkasso-Unternehmen herzlich wenig, wenn sie wissen, dass die E-Mail von GMX oder Google kam...


Nix Blödsinn, Tatsache. So sieht z.B. der Teil eines Mailheaders aus, der die Absender IP angibt:
Der "Received: from" Teil entspricht der öffentlichen IP des Absenders.

M8db1cYFOLcC0XIIcZbxKh3bHd9R6jgDJRs+C+kg=
X-UI-Sender-Class: 01bb95c1-4bf8-414a-932a-4f6e2808ef9c
Received: from [82.207.123.222] ([82.207.123.222]) by web-mail.gmx.net
(3c-app-gmx-bs75.server.lan [172.19.170.219]) (via HTTP); Thu, 18 Feb 2021
16:50:12 +0100


-- Editiert von JoHo57 am 18.02.2021 18:52

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde bitten, dass ihr euch zum Thema, ob man nun die IP preis gegeben hat oder nicht, nur zu Wort meldet, wenn ihr euch wirklich auskennt. Bei einigen hier ist das definitiv nicht der Fall. Wir reden hier nicht in irgendeinem Laien-Forum über fiktive Beispiele, sondern immer auch über einen Fall, der für den Fragensteller mit konkreten Schmerzen verbunden ist. Mit Falschinfos den Fragensteller zu verwirren, ist hier nicht hilfreich.

Ich bin zufällig seit über 20 Jahren entsprechend beruflich unterwegs und kenne mich gerade auch bei eMails technisch mit so einigen Dingen sehr genau aus. Daher bitte meine Angaben nicht in Frage stellen und damit total überflüssige Pseudo-Diskussionen auslösen. Natürlich gibt es immer mehrere Wege und natürlich kann man immer in Frage stellen, was nun Standard ist und was nicht. Fakt ist, dass es auch beim Abrufen von Mails möglich ist, dass der Absender die IP-Adresse problemlos erfahren und zuordnen kann. Der Trick ist einfach, man nehme ein externes Bildchen in der eMail auf und packe in die URL einen eindeutigen Key. Nun hat der Empfänger zwei Möglichkeiten: A) Bildchen anzeigen oder B) Anzeige verweigern. Oft genug lassen sich Empfänger aber unwissend diese Bildchen anzeigen. Schaut in eure eMail-Programme zu "Online-Inhalten" oder "externen Inhalten".

Im Endeffekt ist das aber total egal. Ordnungsgemäße Ummeldung des Schuldners vorausgesetzt, kommt ein Gläubiger IMMER an die Adresse. Es ist alles nur eine Frage des Aufwands. Somit ist das mit der IP-Adresse in der Tat eine reine, meist überflüssige Drohkulisse.

Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage sind: Was für eine Forderung ist das? Ist das eine nicht durchssetzbare Forderung? Eine Abofalle?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von BN123):
Das ist totaler Blödsinn
Zitat (von BN123):
Ja stimmt, mein Fehler.
GMB ist wieder da ... und verbreitet weiterhin Unsinn.

Zitat (von vundaal76):
Da die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch regelmäßig neu vergeben werden, ist die Kenntnis der IP Adresse für das Inkasso praktisch wertlos. Es ist nach ein paar Tagen keine Zuordnung zwischen Anschlussinhaber und der IP Adresse mehr möglich.
Auch das ist Unsinn.

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Wie lange speichert denn mein Anbieter die IP?
Ein paar Tage - mehr nicht!
Noch mehr Unsinn. Dein Provider, sprich: Dein Internetanbieter kann, darf und speichert die IP Adresse viel länger. Es geht doch nicht um irgendeinen anderen Webservice, den Du aufrufst und bei dem dann Deine IP Adresse nur sieben Tage gespeichert werden darf!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Bitte bedenken:

Inkassounternehmen arbeiten überwiegend mit Drohungen um die Schuldner einzuschüchtern..... An sich wollen die Inkassobüros mit wenig Aufwand möglichst viele Schuldner zu Zahlungen bewegen.

Bei meiner Schwiegermutter (Pflegegrad5) schreibt ein Inkassobüro seit mehreren Jahren, dass "jetzt aber wirklich gepfändet wird" und passiert ist in all der Zeit absolut gar nichts....

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Worüber diskutieren wir hier eigentlich?

Zitat:
Scheinbar hat ein Inkassounternehmen versucht mich postalisch zu erreichen.
Ich habe nun eine Mail erhalten, dass es einen Postrückläufer gab und ich umgehend meine neue Adresse mitteilen soll, da man sonst die IP Adresse zurückverfolgen wird.


Für mich klingt das nach einen klassischen Abofalle bzw. einen anderem Online-Vertrag (IPTV/Streaming-Abo etc.). Denn genau bei solchen Onlinediensten nutzen die Inkassounternehmen die Drohung mit der IP-Adresse - eben weil viele Kunden falsche Postanschriften angeben.

Zitat:
Im Endeffekt ist das aber total egal. Ordnungsgemäße Ummeldung des Schuldners vorausgesetzt, kommt ein Gläubiger IMMER an die Adresse.


Falsch, denn das Inkasso benötigt zumindest eine gültige Anschrift aus der Vergangenheit.

Die IP-Adresse nützt dem Inkassounternehmen nichts, weil ..
- damit kein Vertragsabschluss seitens des Anschlussinhabers nachgewiesen werden kann (z.B. Maxdome Abo);
- der Internetanbieter die personenbezogenen Daten nicht ohne Gerichtsbeschluss an das Inkasso rausgeben darf;

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Falsch, denn das Inkasso benötigt zumindest eine gültige Anschrift aus der Vergangenheit.
Hat es doch wohl:
Zitat (von luna87):
ich bin umgezogen.
Scheinbar hat ein Inkassounternehmen versucht mich postalisch zu erreichen.
Ich habe nun eine Mail erhalten, dass es einen Postrückläufer gab


Zitat (von vundaal76):
Die IP-Adresse nützt dem Inkassounternehmen nichts, weil ..
- damit kein Vertragsabschluss seitens des Anschlussinhabers nachgewiesen werden kann (z.B. Maxdome Abo);
Geht es denn beim TE darum? Wohl nicht.

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