Folgendes Problem:
Kunde bei 1 +1 und eine berechtigte Rechnung für Fremdgebühren IN-telegence in Höhe von 2,90 Euro erhalten.
Rechnungsaussteller und Kontoinhaber: 1 +1.
Überweisung zeitgerecht erledigt. Dann Mahnung von IN-telegence. Diese weitergeleitet an 1 +1,da ja die Rechnung ordnungsgemäß bezahlt wurde. Kurz darauf Zahlungsaufforderung durch KSP-Rechtsanwälte. Trotz Übersendung des Kontoauszuges und des Überweisungsbeleges und der Beteuerung ja bezahlt zu haben, immer wieder neue Zahlungsaufforderungen. Telefonische Abklärung bei KSP ein Fiasko da absolut unverschämte Mitarbeiterin. E-mails und Faxe werden gar nicht berücksichtigt. Telefonate sind unerwünscht. 1 +1 hat wohl den Betrag nicht weitergeleitet....
Was nun? Habe 2,90 Euro an KSP bezahlt. Hat jemand einen Tipp für mich? Inkassoforderung durch KSP berechtigt? Mittlerweile sprechen wir von einer Forderung
über 60 Euro!!!!
-- Editiert von ksp am 11.12.2017 23:03
-- Editiert von ksp am 11.12.2017 23:06
-- Editiert von ksp am 11.12.2017 23:07
-- Editiert von ksp am 11.12.2017 23:08
Inkasso durch KSP trotz Bezahlung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat1 +1 hat wohl den Betrag nicht weitergeleitet.... :
Die Idee mal bei 1+1 nachzufragen / in die Pflicht zu nehmen wäre wohl zu naheliegend gewesen ... ?
ZitatInkassoforderung durch KSP berechtigt? :
Nö.
Deshalb war auch das
unnötig, wenn nicht sogar kontraproduktiv.ZitatHabe 2,90 Euro an KSP bezahlt. :
Ich würde hier sogar mal zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen Unbekannt. Man möge mal ermitteln, was da passiert ist.
Entweder wird da A) von einem 1und1 Mitarbeiter im großen Stil Geld unterschlagen
oder B) von einem In-Telegence Mitarbeiter und von KSP wild Dinge erfunden
oder C) genötigt und betrogen, denn die wissen, dass es bezahlt ist und lassen die Mahnmaschine ablaufen, um doppelt zu kassieren, was denen sogar erfolgreich gelungen ist
Je nachdem, was dort ermittelt wird, kommen entsprechende Straftatbestände in Frage.
KSP würde ich senden "Herzlichen Glückwunsch. Ich war soeben bei der Polizei und habe Strafanzeige gegen Sie und Ihre Mandantin eingereicht. Sie werden mir sofort die überwiesenen 2,90€ samt weiterer Kosten von 5€ für diverses Briefporto erstatten. Ansonsten behalte ich mir vor, per Gericht Klage einzureichen."
Ob man das Geld zurück bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
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